COVID-19: Infos für Helfer

arzt-stethoskop

Hinweis:

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer über­nimmt keine Haftung für die hier darge­stell­ten Inhalte und bittet die Leser ausdrü­ck­lich, sich gege­be­nen­falls an Hand der tagak­tu­el­len Darstel­lun­gen der verlink­ten Seiten zu infor­mie­ren.

Linksammlung

Robert-Koch-Insti­tut (RKI)
Das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) bietet: aktu­elle Infos, Steck­brief, Fall­de­fi­ni­tion, Risi­ko­ge­biete, Präven­ti­ons­maß­nah­men sowie ein Fluss­schema.

Das Covid-19 Dash­board des RKI liefert eine detail­lierte Darstel­lung der über­mit­tel­ten COVID-19-Fälle in Deut­sch­land nach Land­kreis und Bundes­land.

Deut­sches Ärzte­blatt

Gene­relle Themen­seite des Deut­schen Ärzte­blatts zu SARS-CoV-2

Medi­zin­re­port: Rasche Triage sympto­ma­ti­scher Pati­en­ten in der Notauf­nahme bei COVID-19-Verdacht

Medi­zin­re­port: COVID-19-Thera­pie: Erkennt­nisse und Hypo­the­sen

Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­nis­te­rium
Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­rium infor­miert zu aktu­el­len Infek­ti­ons­krank­hei­ten und klärt über Schutz­maß­nah­men auf.

World Health Orga­ni­sa­tion (WHO)
Aktu­elle Hinweise der WHO zu COVID-19

Thieme Gruppe
Hinweise der Thieme-Gruppe zum neuar­ti­gen Coro­na­vi­rus

Score-System zur Risiko-Abschät­zung eines schwe­ren Verlaufs einer COVID-19-Erkran­kung

Mit dem IKKA-Score haben Wissen­schaft­le­rin­nen und Wissen­schaft­ler der Univer­si­tät Erlan­gen-Nürn­berg und der LMU München ein neues stan­dar­di­sier­tes Instru­ment entwi­ckelt, das die Risi­koein­schät­zung des Arztes/der Ärztin für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf eines Pati­en­ten bei einer COVID-19-Infek­tion unter­stützt.

Die Krank­heits­ver­läufe bei einer Infek­tion mit SARS-CoV-2 seien sehr unter­schied­lich und hingen von indi­vi­du­el­len Fakto­ren, wie etwa Vorer­kran­kun­gen oder Alter ab. Die Beur­tei­lung des indi­vi­du­el­len Risi­kos für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf stelle an Ärztin­nen und Ärzte somit hohe Anfor­de­run­gen. Das neue Score-System solle daher eine Hilfe­stel­lung zu einer einheit­li­chen Risiko-Abschät­zung bieten.

Nähere Infor­ma­ti­o­nen hierzu finden Sie hier

Weitere Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Mono­klo­nale Anti­kör­per­the­ra­pie bei COVID-19

Die Thera­pie von COVID-19 mit mono­klo­na­len Anti­kör­pern ist auch in Deut­sch­land möglich. Gere­gelt wird die Bereit­stel­lung, der Anspruch sowie die Vergü­tung der Anwen­dung dieser vom Bund beschaff­ten Arznei­mit­tel durch eine Rechts­ver­ord­nung des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit. Die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) hat die wich­tigs­ten Punkte hierzu für Vertrag­s­ärzte in zwei Praxis­in­for­ma­ti­o­nen zusam­men­ge­fasst. Auch das Robert-Koch-Insti­tut hat eine Infor­ma­ti­on­seite zum Thema Thera­pie von COVID-19 mit mono­klo­na­len Anti­kör­pern zusam­men­ge­stellt.

Link zur Praxis­in­for­ma­tion 1 der KBV
Praxis­in­for­ma­tion 2 der KBV
Link zur Infor­ma­ti­ons­seite des RKI
Link zur „Mono­klo­na­len Anti­kör­per-Verord­nung“ des Bundes

Hand­buch „The Coro­na­vi­rus Preven­tion Hand­book“

Das Hand­buch rich­tet sich an Ange­hö­rige der Gesund­heits­be­rufe ebenso wie an die allge­meine Öffent­lich­keit. Das Vorwort zum Hand­buch „The Coro­na­vi­rus Preven­tion Hand­book“ hat Prof. ZHONG Nanshan geschrie­ben. Er ist Epide­mi­o­loge und Lungen­fach­a­rzt. Er hat Wuhan am 19. Januar 2020 besucht, um sich ein Bild über die Situa­tion vor Ort zu machen; aufgrund seiner Bewer­tung wurde darauf­hin die Metro­pole Wuhan unter Quaran­täne gestellt. Dieses Buch, insbe­son­dere Maßnah­men, die Einzelne und Insti­tu­ti­o­nen zum Zeit­punkt eines Ausbruchs einer Pande­mie ergrei­fen können, könnte als wert­volle Infor­ma­ti­ons­quelle für die Präven­tion und Bekämp­fung von gegen­wär­ti­gen als auch für zukünf­tige Epide­mien dienen. Auch wenn Chinas Erfah­run­gen mit COVID 19 nicht für alle Länder in glei­cher Weise gelten, können sie als wert­volle Refe­ren­zen dienen.

Platt­form der vbw für Corona-Schutz­pro­dukte

Die Verei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. (vbw) stellt auf ihrer Website für Unter­neh­men und Gewerbe eine Platt­form zur Suche von Corona-Schutz­pro­duk­ten zur Verfü­gung. Dort können unter ande­rem Anbie­ter von Alltags­mas­ken und zerti­fi­zierte Masken, Gesichts-Schutz­schil­den, Schutz­wän­den, Einweg­klei­dung und Desin­fek­ti­ons­mit­teln gefun­den werden.
Link zur Platt­form der vbw für Corona-Schutz­pro­dukte

Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung (TestV)

Der Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direk­ten Erre­ger­nach­weis des Coro­na­vi­rus SARS-CoV-2 wird in der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung (TestV) gere­gelt. Link zur TestV. Die Verord­nung sieht eine Abrech­nung der durch­ge­führ­ten labor­dia­gno­s­ti­schen Leis­tun­gen und der im Zusam­men­hang mit den Testun­gen durch­zu­füh­ren­den weite­ren ärzt­li­chen Leis­tun­gen sowie Sach­kos­ten über die jeweils regi­o­nal zustän­dige Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung vor.

Link zu weite­ren Infos der KVB

Help­line zur psycho­so­zi­a­len Unter­stüt­zung

Für Mita­r­bei­ter im Gesund­heits- und Rettungs­we­sen erge­ben sich aufgrund der aktu­el­len Pande­mie­si­tua­tion beson­dere Belas­tun­gen. Deshalb bietet der gemein­nüt­zige Verein PSU-Akut eine Help­line zur psycho­so­zi­a­len Unter­stüt­zung an. Dabei brin­gen spezi­ell ausge­bil­dete soge­nannte Peers selbst Erfah­run­gen aus ihrer Arbeit als Ärzte, Pfle­ge­kräfte, Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte oder Rettungs­dienst­mit­a­r­bei­ter ein. Ein Gesprächs­an­ge­bot bietet beispiels­weise die Möglich­keit, Entlas­tung zu schaf­fen, Infor­ma­ti­o­nen zu Stress und Stress­re­duk­tion zu bekom­men sowie Stra­te­gien zur Stabi­li­sie­rung und Bewäl­ti­gung zu entwi­ckeln.
» Link zur Webseite PSU-Akut

Psycho­the­ra­peu­ti­sches Unter­stüt­zungs­an­ge­bot per Vide­o­sprech­stunde

Für Menschen, die sich aufgrund der beste­hen­den Pande­mie­si­tua­tion oder einer ange­ord­ne­ten Quaran­täne psychisch belas­tet fühlen, bieten enga­gierte Psycho­the­ra­peu­ten (Psycho­the­ra­peu­tisch tätige Ärzte, psycho­lo­gi­sche Psycho­the­ra­peu­ten, Kinder- und Jugend­psy­cho­the­ra­peu­ten) in Bayern indi­vi­du­elle psycho­the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung per Vide­o­sprech­stunde an. Diese wird von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men.

So gehen Pati­en­ten vor, wenn sie das Ange­bot nutzen möch­ten:

  1. Auf der Website der KVB findet sich eine nach Regie­rungs­be­zirk geord­nete pdf-Liste mit Psycho­the­ra­peu­ten.
  2. Suchen Sie nach einem Psycho­the­ra­peu­ten, an Ihrem Wohn­ort oder in Ihrer Region oder bayern­weit.
  3. Kontak­tie­ren Sie die Praxis des Psycho­the­ra­peu­ten – bitte tele­fo­nisch.
  4. Verein­ba­ren Sie mit der Praxis einen indi­vi­du­el­len Video­ter­min und die Kontakt­mög­lich­keit.
  5. „Wenn Sie den Termin nicht einhal­ten können, sagen Sie bitte auf jeden Fall früh­zei­tig ab.“

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