Kurzinfo zur Beantragung der Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte erfolgt nach Vorlage der Nachweise, über Sachkunde und Strahlenschutzkurse.
Neu:
Ab 01.01.2025 die Anerkennung der Sachkundezeiten beginnt nach der Absolvierung des Grundkurses Anlage 1.1
Hierfür lesen Sie sich bitte die Seiten der ab 01.01.2024 in Kraft tretenden neuen „Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“ durch:2023_Richtlinienmodul Fachkunde ärztliche Überwachung
Nach Erhalt der Fachkunde (von der Bayerischen Landesärztekammer) senden Sie diese mit einem formlosen Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Pfarrstraße 3, 80538 München. Eine Verlängerung der Ermächtigung wird ebenso beim LGL beantragt.
Bei Neu-Beantragung oder Aktualisierung der Ermächtigung zur arbeitsmedizinischen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen, bitte zukünftig das unter dem Link bereitgestellte Antragsformular des LGL mit der Fachkunde einreichen:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/doc/antragsformular_ermaechtigung_strschv.pdf
Downloads
-
Fachkunde - Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge
Fachkunde - Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge
PDF, 670.72 KB
Fachkunde für zu ermächtigende Ärzte -
Zeugnis über den Erwerb der Sachkunde für ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Strahlenexposition
Bescheinigung (Zeugnis) über den Erwerb der Sachkunde für Ärzte nach § 175 StrlSchV
PDF, 16.85 KB
Fachkunde für zu ermächtigende Ärzte -
Aktualisierung der Fachkunde für zu ermächtigende Ärzte
PDF, 6.24 KB
Fachkunde für zu ermächtigende Ärzte