
Achtung
Die Sachkundezeiten sind nach dem Kenntniserwerb zu erbringen!
Für gute Medizin in Bayern
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) darf nur für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der BLÄK sind, die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen.
Bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen kommt den Fähigkeiten und dem Wissen der handelnden Personen eine besondere Bedeutung zu, daher ist nach der StrlSchV sowohl auf die Kenntnisse als auch auf die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ein besonderes Augenmerk gelegt worden.
Die Fachkundebescheinigung nach § 47 StrlSchV wird grundsätzlich formlos beantragt.
Die Sachkundezeiten sind nach dem Kenntniserwerb zu erbringen!
Kenntniskurs Anlage 7.1, Grundkurs Anlage 1.1, Spezialkurs Anlage 2.1 in amtlich (auch vom Krankenhaus) beglaubigter Kopie. Bei speziellen Anwendungsgebieten wie Computertomographie (Rö5), Interventionen (Rö7) oder Volumentomographie (Rö9) ist zusätzlich der jeweilige Spezialkurs erforderlich. Bei Computertomographie nach Anlage 2.2, bei Rö7 nach Anlage 2.3 und nach Rö9 nach Anlage 2.4.
In welchem die Untersuchungszahlen sowie die Tätigkeitszeiten für die in Frage kommenden Gebiete durch eine Person mit mindestens der beantragten Fachkunde bestätigt werden.
Angehende Fachärzte für Radiologie beantragen bitte spätestens mit dem Antrag zum Facharzt für Radiologie auch ihre Gesamtfachkunde in der Abteilung Fachkunden nach StrlSchV. Dies geschieht nicht automatisch mit dem Antrag zum Facharzt für Radiologie, sondern ist aktiv zu beantragen.
Benötigte Unterlagen: alle Strahlenschutzkurse / falls nicht schon vorhanden (Kenntnis-, Grund-, Spezialkurs Diagnostik, Spezialkurs CT, Spezialkurs Interventionsradiologie) Zeugnisse, Logbuch.
Bei Erweiterungen von bereits ausgestellten Fachkundebescheinigungen benötigt die BLÄK nur ein Zeugnis über das zusätzliche Teilgebiet (Sachkunde); die Erweiterung ist formlos, jedoch mit dem Hinweis „Erweiterung“ zu beantragen. Soweit für die angestrebte Fachkunde zusätzlich ein Kurs erforderlich ist (z. B. bei Erweiterung auf CT, Interventionen, Bestrahlungsplanung, Röntgentherapie), ist auch eine Kursbescheinigung vorzulegen sowie evtl. ein Aktualisierungskurs.
Vollständige Hinweise zum Erwerb der Fachkunde finden Sie in der Fachkunde-Richtlinie Medizin vom 27.06.2012, zuletzt geändert am 08.12.2014.
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Der Antrag ist zu richten an:
Bayerische Landesärztekammer
Fachkunden nach StrlSchV
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Für die Antragstellung werden benötigt:
Nach der StrlSchV und Fachkunde ‒ Richtlinie Medizin ist vorgesehen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderlichen Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Damit der Antrag auf Erteilung der Fachkunde genehmigt werden kann, müssen in diesem Fall die zwei Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) wiederholt werden. Hinweise zu Kursterminen finden Sie im Fortbildungskalender der BLÄK.
Gemäß Strahlenschutzverordnung und Fachkunde ‒ Richtlinie Medizin ist vorgesehen, dass ausländische Ärzte mit Röntgenerfahrung sich zusätzlich noch über die spezifisch deutschen Regelungen zum Strahlenschutz informieren. Damit der Antrag auf Erteilung der Fachkunde genehmigt werden kann, muss in diesem Fall der Grundkurs Strahlenschutz absolviert werden. Übersetzte Zeugnisse mit Nachweis über die Röntgentätigkeit aus dem Ausland können anerkannt werden, wenn diese den Grundsätzen der Richtlinie Fachkunde Medizin entsprechen.