Hinweise zum Erwerb der Fachkunde gem. § 47 StrlSchV
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) darf nur für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der BLÄK sind, die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen.
Bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen kommt den Fähigkeiten und dem Wissen der handelnden Personen eine besondere Bedeutung zu, daher ist nach der StrlSchV sowohl auf die Kenntnisse als auch auf die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ein besonderes Augenmerk gelegt worden.
Die Fachkundebescheinigung gemäß § 47 StrlSchV kann grundsätzlich formlos beantragt werden. Unter „Downloads“ finden Sie eine Vorlage für einen „Antrag auf Erteilung einer Fachkunde im Strahlenschutz…“, die Sie herunterladen und digital ausfüllen können.
Neu:
Ab 01.01.2025 beginnt die Anerkennung der Sachkundezeiten nach Absolvierung des Kenntniskurses Anlage 7.1, oder nach Absolvierung eines kombinierten Strahlenschutzkurses (Kenntniskurs Anlage 7.1 mit Grundkurs Anlage 1.1)
Kursteilnahmebescheinigungen
Kenntniskurs Anlage 7.1, Grundkurs Anlage 1.1, Spezialkurs Anlage 2.1, bei speziellen Anwendungsgebieten wie Computertomographie (Rö5), Interventionen (Rö7) oder Volumentomographie (Rö9) ist zusätzlich der jeweilige Spezialkurs erforderlich. Bei Computertomographie nach Anlage 2.2, bei Rö7 nach Anlage 2.3 und nach Rö9 nach Anlage 2.4. Alle Strahlenschutzkurse dürfen bei Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungültig und müssen wiederholt werden.
Sachkundezeugnis
In welchem die Untersuchungszahlen sowie die Tätigkeitszeiten für die in Frage kommenden Gebiete durch eine Person mit mindestens der beantragten Fachkunde bestätigt werden.
Neu: Die Strahlenschutzkurse und Zeugnisse können per E-Mail zugesendet werden. (bitte leserlich einscannen, keine Handy-Fotos)
Achtung!
Angehende Fachärzte für Radiologie beantragen bitte spätestens mit dem Antrag zum Facharzt für Radiologie auch ihre Gesamtfachkunde in der Abteilung Fachkunden nach StrlSchV. Dies geschieht nicht automatisch mit dem Antrag zum Facharzt für Radiologie, sondern ist aktiv zu beantragen.
Benötigte Unterlagen: alle Strahlenschutzkurse / falls nicht schon vorhanden (Kenntnis-, Grund-, Spezialkurs Diagnostik, Spezialkurs CT, Spezialkurs Interventionsradiologie) Zeugnisse, Logbuch.
Achtung!
Ihre Anträge und dazugehörige Unterlagen bitte nach Postleitzahl Ihrer Tätigkeitsadresse zusenden:
Beantragung einer Erweiterung der Fachkundebescheinigung
Bei Erweiterungen von bereits ausgestellten Fachkundebescheinigungen benötigt die BLÄK nur ein Zeugnis über das zusätzliche Teilgebiet (Sachkunde); die Erweiterung ist formlos, jedoch mit dem Hinweis „Erweiterung“ zu beantragen. Soweit für die angestrebte Fachkunde zusätzlich ein Kurs erforderlich ist (z. B. bei Erweiterung auf CT, Interventionen, Bestrahlungsplanung, Röntgentherapie), ist auch eine Kursbescheinigung vorzulegen sowie evtl. ein Aktualisierungskurs.
Vollständige Hinweise zum Erwerb der Fachkunde finden Sie in der Fachkunde-Richtlinie Medizin vom 27.06.2012, zuletzt geändert am 08.12.2014.
Ich möchte die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben. An welche Adresse ist mein Antrag zu schicken?
Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung (≙ Röntgen)
Der Antrag ist postalisch zu richten an:
Bayerische Landesärztekammer
Fachkunden nach StrlSchV
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Mittlerweile gerne per E-Mail s. Ansprechpartner.
Ich möchte die Fachkunde im Strahlenschutz (≙ Röntgen) erwerben. Meine Strahlenschutzkurse sind älter als 5 Jahre. Kann ich die Fachkunde trotzdem damit erwerben?
Fachkunde Röntgenverordnung Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung (≙ Röntgen)
Nach der StrlSchV und Fachkunde ‒ Richtlinie Medizin ist vorgesehen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderlichen Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Damit der Antrag auf Erteilung der Fachkunde genehmigt werden kann, müssen in diesem Fall die zwei Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) wiederholt werden. Hinweise zu Kursterminen finden Sie im Fortbildungskalender der BLÄK.