Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (≙Röntgen)

roentgendiagnostik

Hinweise zum Erwerb der Fach­kunde gem. § 47 StrlSchV

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) darf nur für Ärztin­nen und Ärzte, die Mitglie­der der BLÄK sind, die Fach­kunde im Strah­len­schutz beschei­ni­gen.

Bei der Anwen­dung von Rönt­gen­strah­len am Menschen kommt den Fähig­kei­ten und dem Wissen der handeln­den Perso­nen eine beson­dere Bedeu­tung zu, daher ist nach der StrlSchV sowohl auf die Kennt­nisse als auch auf die erfor­der­li­che Fach­kunde im Strah­len­schutz ein beson­de­res Augen­merk gelegt worden.

Die Fach­kun­de­be­schei­ni­gung gemäß § 47 StrlSchV kann grund­sätz­lich form­los bean­tragt werden. Unter „Dow­n­loads“ finden Sie eine Vorlage für einen „Antrag auf Ertei­lung einer Fach­kunde im Strah­len­schutz…“, die Sie herun­ter­la­den und digi­tal ausfül­len können.

Neu:
Ab 01.01.2025 beginnt die Aner­ken­nung der Sach­kun­de­zei­ten nach Absol­vie­rung des Kennt­nis­kur­ses Anlage 7.1, oder nach Absol­vie­rung eines kombi­nier­ten Strah­len­schutz­kur­ses (Kennt­nis­kurs Anlage 7.1 mit Grund­kurs Anlage 1.1)

Kurs­teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen

Kennt­nis­kurs Anlage 7.1, Grund­kurs Anlage 1.1, Spezi­al­kurs Anlage 2.1, bei spezi­el­len Anwen­dungs­ge­bie­ten wie Compu­ter­to­mo­gra­phie (Rö5), Inter­ven­ti­o­nen (Rö7) oder Volu­men­to­mo­gra­phie (Rö9) ist zusätz­lich der jewei­lige Spezi­al­kurs erfor­der­lich. Bei Compu­ter­to­mo­gra­phie nach Anlage 2.2, bei Rö7 nach Anlage 2.3 und nach Rö9 nach Anlage 2.4. Alle Strah­len­schutz­kurse dürfen bei Bean­tra­gung einer Fach­kunde im Strah­len­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­holt werden.

Sach­kun­de­zeug­nis

In welchem die Unter­su­chungs­zah­len sowie die Tätig­keits­zei­ten für die in Frage kommen­den Gebiete durch eine Person mit mindes­tens der bean­trag­ten Fach­kunde bestä­tigt werden.

Neu:
Die Strah­len­schutz­kurse und Zeug­nisse können per E-Mail zuge­sen­det werden. (bitte leser­lich eins­can­nen, keine Handy-Fotos)

information

Achtung!

Ange­hende Fach­ärzte für Radio­lo­gie bean­tra­gen bitte spätes­tens mit dem Antrag zum Fach­a­rzt für Radio­lo­gie auch ihre Gesamt­fach­kunde in der Abtei­lung Fach­kun­den nach StrlSchV. Dies geschieht nicht auto­ma­tisch mit dem Antrag zum Fach­a­rzt für Radio­lo­gie, sondern ist aktiv zu bean­tra­gen.
Benö­tigte Unter­la­gen: alle Strah­len­schutz­kurse / falls nicht schon vorhan­den (Kennt­nis-, Grund-, Spezi­al­kurs Diagno­s­tik, Spezi­al­kurs CT, Spezi­al­kurs Inter­ven­ti­ons­ra­dio­lo­gie) Zeug­nisse, Logbuch.

information

Achtung!

Ihre Anträge und dazu­ge­hö­rige Unter­la­gen bitte nach Post­leit­zahl Ihrer Tätig­keits­adresse zusen­den:

Post­leit­zahl bis 89999 an:
Gabri­ela Zigan
Tele­fon: 089 4147–717
E-Mail: g.zigan@blaek.de

Post­leit­zahl ab 90000 an:
Bettina Labes-Kali­now­ski
Tele­fon: 089 4147–735
E-Mail: b.labes-kali­now­ski@blaek.de

Bean­tra­gung einer Erwei­te­rung der Fach­kun­de­be­schei­ni­gung

Bei Erwei­te­run­gen von bereits ausge­stell­ten Fach­kun­de­be­schei­ni­gun­gen benö­tigt die BLÄK nur ein Zeug­nis über das zusätz­li­che Teil­ge­biet (Sach­kunde); die Erwei­te­rung ist form­los, jedoch mit dem Hinweis „Erwei­te­rung“ zu bean­tra­gen. Soweit für die ange­strebte Fach­kunde zusätz­lich ein Kurs erfor­der­lich ist (z. B. bei Erwei­te­rung auf CT, Inter­ven­ti­o­nen, Bestrah­lungs­pla­nung, Rönt­gen­the­ra­pie), ist auch eine Kurs­be­schei­ni­gung vorzu­le­gen sowie evtl. ein Aktu­a­li­sie­rungs­kurs.

Voll­stän­dige Hinweise zum Erwerb der Fach­kunde finden Sie in der Fach­kunde-Richt­li­nie Medi­zin vom 27.06.2012, zuletzt geän­dert am 08.12.2014.

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