Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung für Betroffene von Hochwasser
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen:
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung: Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent). Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent). Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Link zur Hilfeseite des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat
Soforthilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft: Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung hat die jeweils zuständigen Ministerien damit beauftragt, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
Dabei gelten folgende Eckpunkte: Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Link zur Website des STMWI
Spenden an Betroffene des Hochwassers
Zahlreiche Menschen benötigen Hilfe nach dem Hochwasser in Bayern. Mit einer Spende an Hilfsorganisationen kann den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Der Bayerische Rundfunk hat eine Auswahl von Hilfsorganisationen zusammengestellt, an die gespendet werden kann. Dazu zählen etwa das Bayerische Rote Kreuz, die Aktion Deutschland hilft und der Landesfeuerwehrverband Bayern.
Was soll eine Arztpraxis tun, wenn gelagerte Patientenunterlagen vom Hochwasser betroffen sind?
Zunächst ist dringend zu empfehlen, zur Beweissicherung entsprechende Fotos anzufertigen. Des Weiteren sollte dokumentiert werden, um welche Patientenakten es sich handelt. Sollten die Patientenakten durch das Hochwasser nicht völlig in Mitleidenschaft gezogen worden sein, sollten diese selbstverständlich noch bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden. In jedem Fall sollte die Berufshaftpflichtversicherung über die Umstände informiert werden.
Im Fall des Hochwassers in NRW im Jahr 2021 wurde seitens der Ärztekammer Nordrhein empfohlen, dass die Dokumente entsprechenden Fachunternehmen übergeben werden, die die Patientenakten gegebenenfalls wiederherstellen können. Wir dürfen insofern auf die von der Ärztekammer Nordrhein veröffentlichten Hinweise zum Umgang mit vom Hochwasser beschädigten Patientenakten verweisen.