Hochwasser in Bayern

  • Auf dieser Seite sind Informationen zum Mai/Juni-Hochwasser 2024 in Bayern zu finden

Sofort­hil­fen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für Betrof­fene von Hoch­was­ser

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung unter­stützt die durch die Unwet­te­rer­eig­nisse seit dem 31. Mai 2024 Geschä­dig­ten durch Sofort­hil­fen:

Für betrof­fene Privat­haus­halte im Frei­staat Bayern stehen folgende Sofort­hil­fen des Staats­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen und für Heimat zur Verfü­gung: Es wird eine Sofort­hilfe „Haus­halt/Haus­rat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haus­halt gewährt (bei Versicher­bar­keit Abschlag von 50 Prozent). Zudem wird eine Sofort­hilfe „Ölschä­den an Gebäu­den“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohn­ge­bäude gewährt (bei Versicher­bar­keit Abschlag von 50 Prozent). Voraus­set­zung für die Auszah­lung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zustän­dige Kreis­ver­wal­tungs­be­hörde.

Link zur Hilfe­seite des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Finan­zen und für Heimat

Sofort­hil­fen des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Landes­ent­wick­lung und Ener­gie und des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft, Fors­ten und Touris­mus für Unter­neh­men und Ange­hö­rige Freier Berufe sowie für die Land- und Forst­wirt­schaft: Auch für Unter­neh­men und Ange­hö­rige Freier Berufe sowie für die Land- und Forst­wirt­schaft werden Sofort­hil­fen gewährt. Die Staats­re­gie­rung hat die jeweils zustän­di­gen Minis­te­rien damit beauf­tragt, auf dieser Grund­lage spezi­fi­sche Richt­li­nien zum Voll­zug der Hilfs­pro­gramme zu erar­bei­ten.

Dabei gelten folgende Eckpunkte: Für betrof­fene gewerb­li­che Unter­neh­men, Ange­hö­rige Freier Berufe und gewerb­li­che Träger wirt­schafts­na­her Infra­s­truk­tur mit bis zu 500 Mita­r­bei­tern wird eine Sofort­hilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unter­neh­men gewährt: Erstat­tet werden unmit­tel­bar durch das Hoch­was­ser verur­sachte Schä­den an Betriebs­s­tät­ten und Infra­s­truk­tu­ren. Bei nicht versicher­ba­ren Schä­den wird dabei die Sofort­hilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstat­tungs­fä­hi­gen Ausga­ben, bei versicher­ba­ren und bei versi­cher­ten Schä­den in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstat­tungs­fä­hi­gen Ausga­ben gewährt. Die Auszah­lung erfolgt auf Antrag durch die zustän­dige Bezirks­re­gie­rung.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen finden Sie unter dem folgen­den Link: Link zur Website des STMWI

Spen­den an Betrof­fene des Hoch­was­sers

Zahl­rei­che Menschen benö­ti­gen Hilfe nach dem Hoch­was­ser in Bayern. Mit einer Spende an Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­o­nen kann den Betrof­fe­nen schnell und unbü­ro­kra­tisch gehol­fen werden. Der Baye­ri­sche Rund­funk hat eine Auswahl von Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­o­nen zusam­men­ge­stellt, an die gespen­det werden kann. Dazu zählen etwa das Baye­ri­sche Rote Kreuz, die Aktion Deut­sch­land hilft und der Landes­feu­er­wehr­ver­band Bayern.

Link zur Spen­den­seite des BR

  • Was soll eine Arztpraxis tun, wenn gelagerte Patientenunterlagen vom Hochwasser betroffen sind?

    Zunächst ist drin­­gend zu empfeh­len, zur Beweis­­si­che­rung entspre­chende Fotos anzu­­fer­ti­­gen. Des Weite­ren sollte doku­­men­tiert werden, um welche Pati­en­te­n­ak­ten es sich handelt. Soll­ten die Pati­en­te­n­ak­ten durch das Hoch­­­was­­ser nicht völlig in Mitlei­­den­­schaft gezo­­gen worden sein, soll­ten diese selbst­­ver­­­stän­d­­lich noch bis zum Ablauf der Aufbe­­wah­rungs­­­frist aufbe­­wahrt werden. In jedem Fall sollte die Berufs­­haft­pflicht­­ver­­­si­che­rung über die Umstände infor­­miert werden.

    Im Fall des Hoch­­­was­­sers in NRW im Jahr 2021 wurde seitens der Ärzte­­kam­­mer Nord­rhein empfoh­­len, dass die Doku­­mente entspre­chen­­den Fach­un­ter­­neh­­men über­­­ge­­ben werden, die die Pati­en­te­n­ak­ten gege­­be­­nen­falls wieder­­her­s­tel­len können. Wir dürfen inso­­fern auf die von der Ärzte­­kam­­mer Nord­rhein veröf­­fent­­lich­ten Hinweise zum Umgang mit vom Hoch­­­was­­ser beschä­­dig­ten Pati­en­te­n­ak­ten verwei­­sen.

    Hochwasser Patientenunterlagen
    MFA Patient
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