Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
Die Bayerische Landesärztekammer ist ausschließlich für die Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der Referenzqualifikation einer Medizinischen Fachangestellten zuständig. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit anderer Gesundheitsfachberufe ist die Bayerische Landesärztekammer nicht zuständig.
Sollten Sie Interesse an der Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation haben, lassen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Antrag zukommen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu, mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, unter folgender E-Mail Adresse: medass@blaek.de.
Dem Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
- Kopie des Identitätsnachweises
- Nachweis über im Ausland erworbene Ausbildungsabschlüsse
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise (z.B. belegt durch Arbeitszeugnisse oder Fortbildungszertifikate)
- Lehrplan, aus dem ersichtlich ist, welche konkreten Inhalte in der Ausbildung vermittelt wurden
Über den Antrag auf Gleichwertigkeit ist innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist von drei Monaten beginnt erst, wenn die benötigten Unterlagen vollständig bei der Bayerischen Landesärztekammer eingegangen sind.
Eine Prüfung von Studienabschlüssen durch die Bayerische Landesärztekammer erfolgt nicht.