2023 / 2024 / 2025 / 2026 / 2027
Abschlussprüfung Winter 2023/2024:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 13. Dezember 2023
praktischer Teil: Januar 2024
Zwischenprüfung Frühjahr 2024:
Dienstag, 19. März 2024 und
Mittwoch, 20. März 2024
Abschlussprüfung Sommer 2024:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 5. Juni 2024
praktischer Teil: Juli 2024
Abschlussprüfung Winter 2024/2025:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 18. Dezember 2024
praktischer Teil: Januar 2025
Zwischenprüfung Frühjahr 2025:
Dienstag, 08. April 2025 und
Mittwoch, 09. April 2025
Abschlussprüfung Sommer 2025:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 28. Mai 2025
praktischer Teil: Juli 2025
Abschlussprüfung Winter 2025/2026:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 10. Dezember 2025
praktischer Teil: Januar 2026
Zwischenprüfung Frühjahr 2026:
Dienstag, 24. März 2026 und
Mittwoch, 25. März 2026
Abschlussprüfung Sommer 2026:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 20. Mai 2026
praktischer Teil: Juli 2026
Abschlussprüfung Winter 2026/2027:
schriftlicher Teil: Mittwoch, 16. Dezember 2026
praktischer Teil: Januar 2027
Hier finden Ausbildende und Auszubildende eine Musterprüfung für die schriftliche Abschlussprüfung sowie Prüfungsaufgaben für die praktische Abschlussprüfung inkl. der dazugehörigen Lösungen.
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Musterprüfung zur schriftlichen Abschlussprüfung
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Prüfungsaufgaben für die praktische Abschlussprüfung
Musterprüfung zur schriftlichen Abschlussprüfung
Ausbildende und Auszubildende finden hier eine Musterprüfung für die schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation- und verwaltung sowei Wirstschafts- und Sozialkunde.
Prüfungsaufgaben für die praktische Abschlussprüfung
Ausbildende und Auszubildende finden hier die Prüfungsaufgaben für die praktische Abschlussprüfung inkl. der dazugehörigen Lösungen. Zum Schluß jeder Prüfungsausgabe finden Sie alle Angaben zu den Bausteinen „Medizin“ (z. B. 124), „Verwaltung“ (z. B. V 80) und „Kommunikation“ (z. B. K 96), die in der Summe die Lösung der jeweiligen Prüfungsaufgabe ergeben. Sie entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsinhalten aus der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten von 2006 und sind daher in besonderem Maße geeignet zur Übung während der Ausbildung. Fachärzten, die diese Ausbildungs-/Prüfungsinhalte nicht oder nicht vollständig selbst vermitteln können, wird im Rahmen ihrer gesetzlichen Ausbildungspflicht empfohlen (z. B. im Zusammenschluss mehrerer Praxen, organisatorisch evtl. unter Mitwirkung des Ärztlichen Kreisverbandes), diese unter Anleitung z. B. einer qualifizierten Medizinischen Fachangestellten aus einer hausärztlichen Praxis vermitteln zu lassen.
Prüfungsaufgaben praktische Abschlussprüfung
Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG - Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorherige Berufsausbildung
Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung
(Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG)
„Zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung kann auch zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens 4 ½ Jahre in Vollzeit im Berufssbild der /des Medizinischen Fachangestellten tätig gewesen ist.“
Bei Teilzeit verlängert sich die Tätigkeitsdauer entsprechend. Die Beschäftigungszeiten sind durch Arbeitszeugnisse, Sozialversicherungsnachweise etc. zu belegen. Darüber hinaus ist eine Bescheinigung über den inhaltlichen Umfang der Tätigkeiten, d.h. in welchem Maße Tätigkeiten nach dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten verrichtet wurden, vorzulegen.
Empfehlenswert ist es, hier, vor Einreichung etwaiger Unterlagen, direkt Kontakt mit der Abteilung unter o.g. Kontaktdaten aufzunehmen, um Ihren individuellen Einzelfall zu besprechen.