Die Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist eine Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG. In der Fortbildung erwerben Sie die Kompetenz, die Führungsfunktion im Team des niedergelassenen Arztes oder anderer ambulanter Einrichtungen der medizinischen Versorgung wahrzunehmen. Weiterhin werden Sie befähigt, anspruchsvolle und/oder spezialisierte Aufgaben in den Bereichen Medizin, Patientenbegleitung und Koordination sowie Praxisführung zu übernehmen.
Die aktuellen Curricula der Bundesärztekammer finden Sie hier.
Neuregelung (ab 2025 gültiges Curriculum)
Seit 2025 gilt eine überarbeitete Fortbildungsstruktur gemäß neuer Prüfungsordnung. Sie berücksichtigt aktuelle Anforderungen an Führungskompetenz, Selbstlernphasen und spezialisierte Wahlmodule.
Informationen zu aktuellen Kursen ab 2025
Die Fortbildung schließt mit dem anerkannten Abschluss „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in)“ gemäß DQR-Niveau 5 ab.
Altregelung (begonnene Kurse bis 2024)
Für Teilnehmende, die ihre Fachwirt-Weiterbildung vor dem 31.12.2024 begonnen haben, gelten die bisherigen Bestimmungen. Diese Kurse befinden sich aktuell in der Auslaufphase; es werden lediglich noch Wiederholungsprüfungen durchgeführt.