Die Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist eine Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG. In der Fortbildung erwerben Sie die Kompetenz, die Führungsfunktion im Team des niedergelassenen Arztes oder anderer ambulanter Einrichtungen der medizinischen Versorgung wahrzunehmen. Weiterhin werden Sie befähigt, anspruchsvolle und/oder spezialisierte Aufgaben in den Bereichen Medizin, Patientenbegleitung und Koordination sowie Praxisführung zu übernehmen.
Die aktuellen Curricula der Bundesärztekammer finden Sie hier.
Fragen und Antworten
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Wer wird zur Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung zugelassen?
Fachwirt/inFWMFA
Voraussetzung für die Zulassung zur Aufstiegsfortbildung ist:
- die Berufsausbildung und Prüfung als Arzthelfer/Arzthelferin oder Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte oder ein gleichwertiger Abschluss
- oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tätigkeit als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/Arzthelferin.
Siehe dazu auch § 3 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Wo finden die Kurse zur Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung statt?
Fachwirt/inFWMFA
Nürnberg:
- BRK-Kreisverband
Poststraße 5
90471 Nürnberg - Die Kurse finden jeweils samstags von 09.30 bis 16.00 Uhr statt.
- Modul „Informations- und Kommunikationstechnologien“ (bfz amberg, Dr.-Aigner-Str. 13, 92224 Amberg)
München:
- Walner-Schulen
Grillparzerstraße 8
81675 München - Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Walner-Schulen (www.walner-schulen.de)
- BRK-Kreisverband
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Wie kann ich mich zur Fortbildung zum/zur Fachwirt*in für ambulante medizinische Versorgung anmelden?
Fachwirt/inFWMFA
Die Anmeldung ist über die Walner-Schulen, Fortbildungszentrum für medizinische Berufe der Bayerischen Landesärztekammer möglich. Die Fortbildung wird an den Standorten München und Nürnberg durchgeführt.
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Ist eine Stornierung der Kursanmeldung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung möglich?
Fachwirt/inFWMFA
Eine Stornierung ist rechtzeitig vor dem Kursbeginn in schriftlicher Form möglich.
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Wie ist die Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung aufgebaut?
Fachwirt/inFWMFA
Dauer der Fortbildung:
- Insgesamt 424 Unterrichtsstunden
Gliederung der Fortbildung: - 304 Unterrichtsstunden Pflichtteil (Module 1–8)
- mind. 120 Unterrichtsstunden Wahlteil
Siehe dazu auch § 4 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
- Insgesamt 424 Unterrichtsstunden
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Welche Inhalte werden in der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung vermittelt?
Fachwirt/inFWMFA
Inhalt Pflichtteil:
- Durchführung der Ausbildung einschließlich Lern- und Arbeitsmethodik (48 Std.)
- Patientenbetreuung und Teamführung (40 Std.)
- Qualitätsmanagement (32 Std.)
- Betriebswirtschaftliche Praxisführung (40 Std.)
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (40 Std.)
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (40 Std.)
- Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement (40 Std.)
- Arbeits-, Arzt- und Sozialversicherungsrecht (24 Std.)
Siehe dazu auch § 5 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Wie werden die einzelnen Module geprüft?
Fachwirt/inFWMFA
- Die im Pflichtteil zu erwerbenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten werden in einzelnen Modulen vermittelt und jeweils in schriftlicher Form geprüft.
- Der Pflichtteil soll innerhalb von drei Jahren absolviert werden.
Siehe dazu auch § 4 (4) der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Welche Wahlteile zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gibt es?
Fachwirt/inFWMFA
Der Berufsbildungsausschuss der Bayerischen Landesärztekammer hat folgende Wahlteile für die Aufstiegsfortbildung beschlossen:
- Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 Stunden)
- Ambulantes Operieren (94 Stunden)
- Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (96 Stunden)
- Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin (140 Stunden)
- Assistenz in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (120 Stunden)
- Assistenz Wundmanagement (40 Stunden)
- Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis (24 Stunden)
- Betriebsmedizin (120 Stunden)
- Case Management in der ambulanten medizinischen Versorgung (240 Stunden)
- Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED) (120 Stunden)
- Diabetologie (120 Stunden)
- Dialyse (120 Stunden)
- Dialyse und Nephrologie (120 Stunden)
- DRG- und Dokumentationsassistenz (96 Stunden)
- Elektronische Praxiskommunikation Telematik (80 Stunden)
- Ernährungsmedizin (120 Stunden)
- Gastroenterologische Endoskopie (120 Stunden)
- Kardiologie (120 Stunden)
- Klimawandel und Gesundheit (48 Stunden)
- Labor (136 Stunden)
- Neurologie und Psychiatrie (120 Stunden)
- Onkologie (120 Stunden)
- Pädiatrie – Prävention im Kindes- und Jugendalter/Sozialpädiatrie (130 Stunden)
- Palliativversorgung (120 Stunden)
- Patientenbegleitung und Koordination (40 Stunden)
- Pneumologie (120 Stunden)
- Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen (80 Stunden)
- Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 Stunden)
- Rheumatologie (120 Stunden)
- Röntgen (90 Stunden)
- Studienassistenz in Prüfstellen (120 Stunden)
- Suchtmedizinische Versorgung (60 Stunden)
- Urologie (100 Stunden)
- VERAH (120 Stunden)
- Zytologie (160 Stunden)
-> Bitte informieren Sie sich vorab bei der Bayerischen Landesärztekammer, ob die von Ihnen besuchten Kurse für den Wahlteil anerkannt sind.
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Welche wichtigen Unterlagen zur Prüfung zum Fachwirt / zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gibt es?
Fachwirt/inFWMFA
- Prüfungsordnung
- Richtlinie
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Wer darf sich zur Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung anmelden?
Fachwirt/inFWMFA
- Zur Prüfung/ Teilprüfung ist zuzulassen, wer über eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/ Arzthelferin oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und die regelmäßige Teilnahme von 90 Prozent am Unterricht des Pflichtteils nachweist.
- oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tätigkeit als Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/ Arzthelferin verfügt und die regelmäßige Teilnahme von 90 Prozent am Unterricht des Pflichtteils nachweist.
Siehe dazu auch § 8 der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Wie werden die Ergebnisse in den einzelnen schriftlichen Modulprüfungen des Pflichtteils im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gewertet?
Fachwirt/inFWMFA
Der Durchschnitt der Ergebnisse der einzelnen schriftlichen Modulprüfungen (Module 1–8) ergibt das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils.
Siehe dazu auch § 22 (5) der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Wie werden die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfung im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gewertet?
Fachwirt/inFWMFA
Die mündlich praktische Prüfung setzt sich zusammen aus:
- einer Hausarbeit und
- einem Fachgespräch
Das Fachgespräch wird gegenüber der Hausarbeit doppelt gewichtet.
Siehe dazu auch § 22 (6) der Prüfungsordnung zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Woraus ergibt sich die Gesamtnote im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung?
Fachwirt/inFWMFA
- Die Gesamtnote ergibt sich aus den Ergebnissen in den beiden Prüfungsteilen (schriftlich und mündlich praktisch) zu gleichen Teilen.
- Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Siehe dazu auch § 22 (4) und § 23 (2) der Prüfungsordnung zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
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Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Fachwirt/inFWMFA
Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
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Wann erhalte ich den Fachwirt/in-Brief und das Fachwirt/in-Zeugnis?
Fachwirt/inFWMFA
- Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der Bayerischen Landesärztekammer ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG).
- Nach zusätzlichem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Wahlteil erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin den Brief „Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
Siehe dazu auch § 24 (1), (4) der Prüfungsordnung zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.