Gesundheitskompetenz für Schülerinnen und Schüler

  • Förderung der Gesundheitskompetenz in der Schule
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Das Projekt „Arzt in der Schule“ wurde 2009 von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer gest­ar­tet. Ziel ist es, die Gesund­heits­kom­pe­tenz der Schü­ler zu stär­ken.

Im Rahmen der „Woche der Gesund­heit und Nach­hal­tig­keit“, die jähr­lich an baye­ri­schen Schu­len statt­fin­det, können Ärzte und Ärztin­nen mit Infor­ma­ti­ons­stun­den zu Gesund­heits­the­men teil­neh­men.

Zur Vorbe­rei­tung der Gesund­heits­wo­che gibt es im Meine BLÄK-Portal Vorträge zu Gesund­heits­the­men zum Herun­ter­la­den. Die Vorträge können kosten­los ganz oder teil­weise für eigene Vorträge verwen­det werden.

Erste Hilfe und Reani­ma­tion an Schu­len

In Bayern hat der 77. Baye­ri­sche Ärzte­tag 2018 (Beschluss R 54/2018) die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung zur Umset­zung der Inte­gra­tion von Reani­ma­tion im Schul­un­ter­richt aufge­for­dert. Das baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium hat mit Bekannt­ma­chung vom 23.06.2019 im baye­ri­schen Minis­te­ri­a­l­blatt (BayMBl.2019 Nr.249) die Schu­len zur Ermög­li­chung einer stufen­wei­sen Kompe­ten­z­ent­wick­lung in der Ersten Hilfe und im Bereich Wieder­be­le­bung für baye­ri­sche Schü­le­rin­nen und Schü­ler veran­lasst.

Laut dieser Bekannt­ma­chung „sol­len alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab Jahr­gangs­stufe 7./8 im zwei­jäh­ri­gen Turnus die Möglich­keit erhal­ten, in spezi­el­len Modu­len (jeweils 2 Unter­richts­ein­hei­ten) Kompe­ten­zen im Bereich Wieder­be­le­bung zu erwer­ben bzw. zu festi­gen, so dass bei Verlas­sen der Schule mehr­fach insbe­son­dere die Herz-Druck-Massage geübt werden konnte. Ältere Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Jahr­gangs­stufe 11/12) üben auch die Atem­s­pende ein (…)"

Die Durch­füh­rung soll je nach Schul­art und Gege­ben­hei­ten im (Fach-) Unter­richt oder z.B. an Projekt­ta­gen erfol­gen. Die Unter­wei­sung und Übung der Wieder­be­le­bung soll von Lehr­kräf­ten der jewei­li­gen Schule durch­ge­führt werden, welche im Rahmen der zentra­len (staat­lich finan­zier­ten) Lehrer­fort­bil­dun­gen den Lehr­schein hier­für erwer­ben. Mate­ri­al­kos­ten für diesen Unter­richt sollen vom Sach­auf­wands­trä­ger über­nom­men werden.
Diese Bekannt­ma­chung ist am 23.06.2019 in Kraft getre­ten. Die gesamte Bekannt­ma­chung finden Sie hier als Down­load.

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