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Häusliche Gewalt
Flyer der Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von Gewalt betroffen sind vor allem Frauen, aber auch Männer, alte Menschen, Pflegebedürftige und Behinderte. Die Untersuchungsstelle bietet telefonische (auch anonyme) Beratung, kostenlose Untersuchung, (Foto-)Dokumentation von Verletzungen, Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln und Spuren und gegebenenfalls Vermittlung an soziale Einrichtungen an. Dabei ist eine möglichst zeitnahe Untersuchung für eine eventuell spätere Anzeige bei der Polizei sehr wichtig.
Quelle: Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München
Häusliche GewaltGewalt Opfer Misshandlung Vergewaltigung Spurensicherung Missbrauch Verletzung körperliche Gewalt sexuelle Gewalt Zwang Rechtfertigender NotstandMFA Patient -
Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt
Untersuchungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München
Quelle: Ludwig-Maximilians-Univesität München
Prävention Häusliche Gewalt Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher GewaltMFA Patient -
Flyer: Wüstenrose Fachstelle Zwangsheirat/FGM
Beratung ‒ Fortbildung ‒ Prävention
Quelle: Wüstenrose
Prävention Häusliche Gewalt Zwangsheirat -
Häusliche Gewalt: Beratungsstellen in Bayern – Ein Service des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Hilfe und Beratungsangebote: Adressen von Frauenhäusen, Notrufe/Fachberatungsstellen, Interventionsstellen, Bundeshilfetelefon, Münchner Notfallgewaltambulanz, Hilfestellung Strafverfahren, Weißer Ring usw.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Prävention Häusliche Gewalt Beratungsstellen in Bayern -
Verdacht auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? Bayerische Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Universität München
Prävention Häusliche Gewalt Bayerische Kinderschutzambulanz
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Bayerische Kinderschutzambulanz Flyer
Prävention Häusliche Gewalt Bayerische Kinderschutzambulanz
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Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln, Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte
Quelle: Bayerisches Staatsminististerium für Familie, Arbeit und Soziales
Prävention Häusliche Gewalt KindeswohlgefährdungMFA Patient -
Pädiatrischer Anhaltsbogen zur Einschätzung von psychosozialem Unterstützungsbedarf
Prävention Häusliche Gewalt Pädiatrie
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Gesamtkonzept Schutz von Kindern und Jugendlichen – ein Service des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Prävention Häusliche Gewalt Kinderschutz
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Flyer der LMU: Rechtsmedizinische Beratung Patientenversorgung
Flyer der rechtsmedizinischen Beratungsstelle Patientenversorgung der Ludwig-Maximilians-Universität München, die anstrebt, Gewalt gegen Patientinnen und Patienten in der Pflege durch frühzeitige Beratung und Aufklärung besser zu begegnen und zu verhindern. An die Beratungsstelle können sich etwa Ärztinnen und Ärzte, Beschäftigte in Pflegeberufen, in anderen Heilberufen oder in der Rechtspflege wenden. Die Beratung erfolgt anonym und kostenlos via Telefon (089 2180 73011) oder über ein Internet-Portal (www.rencare.de).
Quelle: Instituts für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Häusliche GewaltRechtsmedizinMFA Patient -
Kinderschutz in der Medizin
Was tun bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung?
Medizinischer Kinderschutz ist ein junges Fachgebiet, das sich in den vergangenen Jahren zu einer etablierten Subdisziplin innerhalb der Humanmedizin entwickelt hat.
Auch in der Gesellschaft stieg und steigt die Wahrnehmung von Situationen, in denen Kinder gefährdet erscheinen. Eine fachlich fundierte Beurteilung dieser Auffälligkeiten aus allen somatischen und psychischen Bereichen unter besonderer Berücksichtigung der Differenzialdiagnosen ist Kernaufgabe der Kinderschutzmedizin. Darüber
hinaus sind die strukturierte Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt essenziell, um betroffenen Kindern eine sichere und adäquate Hilfe zu ermöglichen.
Auch andere Fachdisziplinen, zu deren Versorgungsbereich sonst überwiegend erwachsene Patienten zählen, sind wichtig für den medizinischen Kinderschutz. Zum Beispiel Gynäkologie: Alkohol-/Drogen- und/oder Nikotinabusus in der Schwangerschaft, psychiatrische Erkrankungen der Peripartalzeit, Verdacht auf postpartale Depression; Öffentlicher Gesundheitsdienst: unter anderem verpflichtende Schuleingangsuntersuchung; Psychiatrie: bei allen psychiatrisch erkrankten Patienten sollte immer nach Kindern gefragt werden; Zahnmedizin: kariöser Zahnstatus
als Anhaltspunkt für Vernachlässigung; Neurologie: neurologisch/psychiatrische Erkrankungen können zu Impulsdurchbrüchen bei Eltern führen.Quelle: BLÄK
,KinderschutzMFA Patient