Bewegungsangebote finden und empfehlen

  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, insbesondere Hausärzte, Orthopäden und Kinderärzte können ihren Patientinnen und Patienten mit einem speziellen Rezeptformular regelmäßige Bewegung verordnen.
rezept

Über die Initia­tive

Das Projekt „Rezept für Bewe­gung“ hat die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) gemein­sam mit dem Baye­ri­schen Spor­tärz­te­ver­band e. V. (BSÄV) und dem Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­band e. V. (BLSV) im Okto­ber 2011 gest­ar­tet. Initi­iert wurde das „Rezept für Bewe­gung“ von der Bunde­s­ärz­te­kam­mer und weite­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern, um der Erfah­rung Rech­nung zu tragen, dass körper­li­che Akti­vi­tät wie ein Medi­ka­ment einge­setzt werden kann und sollte.

Bera­tung des Pati­en­ten

Das „Rezept für Bewe­gung“ kann im Kontext eines moti­vie­ren­den Gesprächs einge­setzt werden, um Pati­en­ten mit Bewe­gungs­man­gel auf die gesund­heits­för­dern­den Bewe­gungs­an­ge­bote des BLSV mit dem Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUND­HEIT aufmerk­sam zu machen.
Ärzte erhal­ten weitere Auskünfte beim Ansprech­part­ner des BSÄV, Dr. med. Leonard Fraun­ber­ger, Vize­prä­si­dent des Baye­ri­schen Spor­tärz­te­ver­ban­des, leonard.fraun­ber­ger@iq-move.de oder Tele­fon 09131 85–25213

Rezept­for­mu­lare können Sie hier down­loa­den.
Gedruckte Formu­lare können Sie anfor­dern bei der Geschäfts­stelle des BSÄV, Tel. 089 183503, E-Mail: info@b­saev.de

    Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“

    Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“

    Logo Bayerischer Landes-Sportverband e.V.

    Logo Bayerischer Landes-Sportverband e.V.

Das „Rezept für Bewe­gung“ ist eine Empfeh­lung des Arztes, eine Abrech­nungs­mög­lich­keit ist hier­mit nicht verbun­den. Es hat das gängige Format eines Heil­mit­tel­re­zep­tes mit einem Unter­schrifts­feld für den behan­deln­den Arzt und kann über den Drucker in der Praxis ausge­stellt werden.

    Rezept für Bewegung: Vorderseite

    Rezept für Bewegung: Vorderseite

    Rezept für Bewegung: Rückseite

    Rezept für Bewegung: Rückseite

Weitere Infor­ma­ti­o­nen finden Sie hier.

Schritt 2

Sie wissen noch nicht, welche Ange­bote es in Ihrer Nähe gibt? Hier werden Sie fündig: Einfach die Post­leit­zahl oder die Stadt einge­ben und schon werden Ihnen zahl­rei­che gesund­heits­o­ri­en­tierte Ange­bote im Sport­ver­ein in Ihrer Nähe ange­zeigt. Ange­bote mit dem Deut­schen Stan­dard Präven­tion können außer­dem von Ihrer Kran­ken­kasse bezu­schusst werden!
» Hier geht es zu Ihrem SPORT PRO GESUND­HEIT-Ange­bot

Schritt 3

Die Teil­nahme an diesen quali­täts­ge­si­cher­ten Kursen der Sport­ver­eine wird von vielen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen finan­zi­ell geför­dert. Der Pati­ent sollte sich vor Kurs­be­ginn bei seiner Kran­ken­kasse darüber erkun­di­gen. Nach dem Absol­vie­ren des Kurses reichen die Pati­en­ten die Teil­nah­me­be­schei­ni­gung des Kurs­lei­ters zusam­men mit dem Rezept für Bewe­gung bei ihrer Kran­ken­kasse ein.

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