Infektionsschutz

  • Impfungen zählen zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin.
schutzimpfungen

Robert Koch-Insti­tut

Die Inter­netsei­ten des Robert Koch-Insti­tuts zum Impfen infor­mie­ren zu vielen Aspek­ten dieses wich­ti­gen Themas. Sie finden auf den Inter­netsei­ten unter

  • Impfun­gen A-Z: alle Infor­ma­ti­o­nen der Stän­di­gen Impf­kom­mis­sion (STIKO) und der Geschäfts­stelle der STIKO zu den einzel­nen Impfun­gen,
  • Themen­liste: eine alpha­be­ti­sche Über­sicht wich­ti­ger und häufig nach­ge­frag­ter Themen zum Impfen,
  • Bedeu­tung von Impfun­gen: Veröf­fent­li­chun­gen zu Nutzen und Risi­ken von Impfun­gen,
  • Impf­sta­tus: Daten und Erläu­te­run­gen zu den Impf­quo­ten in Deut­sch­land,
  • Präven­ti­ons­pro­gramme: Ziele, Konzepte und Berichte zu impf­prä­ven­ta­blen Erkran­kun­gen.

Arbeits­ge­mein­schaft Influ­enza

Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­a­lien zum Impfen

Eine Zusam­men­stel­lung von Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­a­lien zum Impfen finden Sie eben­falls auf der Website des RKI. Aufklä­rungs­bö­gen mit Einwil­li­gungs­er­klä­run­gen in verschie­de­nen Spra­chen sind vornehm­lich an medi­zi­ni­sches Perso­nal / Ärzte adres­siert und können im Rahmen der Impfauf­klä­rung genutzt werden.

Für Ärzte und Fach­per­so­nal bietet das RKI eine tele­fo­ni­sche Bera­tung zur Ausle­gung der Empfeh­lun­gen der Stän­di­gen Impf­kom­mis­sion (STIKO) an (Tel.: 030 – 18754 –0).
Diese Impf­hot­line ist montags von 9:30 bis 11:30 Uhr und donners­tags von 12:00 bis 14:00 Uhr zu errei­chen.

STIKO@rki – die erste Impf-App für Ärzte

Die Empfeh­lun­gen der STIKO gibt es auch in Form einer kosten­lo­sen App. Die STIKO@rki-App wurde für die impfende Ärzte­schaft entwi­ckelt, um sie bei Fragen zum Impfen im Praxi­sall­tag zu unter­stüt­zen. Mit weni­gen Klicks bekommt der Nutzer die für die Bera­tung des einzel­nen Pati­en­ten rele­van­ten Infor­ma­ti­o­nen. Herz­stück ist der inter­ak­tive Impf­check: Nach Eingabe von Alter, Geschlecht und Impf­his­to­rie des Pati­en­ten wird dessen Impf­sta­tus über­prüft, noch ausste­hende Impfun­gen iden­ti­fi­ziert und Empfeh­lun­gen zum Schlie­ßen beste­hen­der Impf­lü­cken gege­ben.

Abruf­bar in der App sind auch die Fach­in­for­ma­ti­o­nen aller Impf­stoffe, Antwor­ten auf häufig gestellte Fragen zu Impfun­gen sowie die RKI-Ratge­ber zu impf­prä­ven­ta­blen Erkran­kun­gen. Über eine inte­grierte News-Feed-Funk­tion werden die Nutze­rin­nen und Nutzer mit Nach­rich­ten über aktu­elle Infor­ma­ti­o­nen und Stel­lung­nah­men der STIKO sowie über weitere wich­tige impfs­pe­zi­fi­sche Meldun­gen (zum Beispiel Liefe­r­eng­pässe von Impf­stof­fen) infor­miert.

Neben Android und iOS ist die App auch für Windows 10 (mobil und Desktop) verfüg­bar – somit kann die App auch am PC genutzt werden.

Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO)

Die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) entwi­ckelt Impf­emp­feh­lun­gen für Deut­sch­land. Die Empfeh­lun­gen der STIKO mit den Impfun­gen für Säug­linge, Klein­kin­der, Jugend­li­che und Erwach­sene und mit der Tabelle der Indi­ka­ti­ons- und Auffri­s­chimp­fun­gen finden Sie auf der Seite des RKI bei der jewei­li­gen Impfung unter Impfun­gen A-Z sowie auf den STIKO-Seiten.

Baye­ri­sche Landes­a­r­beits­ge­mein­schaft Impfen (LAGI)

Die Baye­ri­sche Landes­a­r­beits­ge­mein­schaft Impfen (LAGI) wurde im Novem­ber 2006 gegrün­det. Sie vereint Vertre­ter von Ärzte­ver­bän­den, Apothe­kern, Körper­schaf­ten, dem Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, gesetz­li­chen wie priva­ten Kran­ken­kas­sen und Wissen­schaft einschließ­lich aller baye­ri­schen Mitglie­der der Stän­di­gen Impf­kom­mis­sion (STIKO). Die LAGI hat zum Ziel, den Impf­schutz der baye­ri­schen Bevöl­ke­rung auf der Basis der Frei­wil­lig­keit und infor­mier­ten, mündi­gen Entschei­dung sowie entspre­chend dem aktu­el­len wissen­schaft­li­chen Stand zu verbes­sern.

Paul-Ehrlich-Insti­tut

Das Paul-Ehrlich-Insti­tut ist das Bundes­in­sti­tut für Impf­stoffe und biome­di­zi­ni­sche Arznei­mit­tel. Auf der Home­page werden die Listen der aktu­ell beste­hen­den Liefe­r­eng­pässe bei Impf­stof­fen für den Menschen gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten veröf­fent­licht. Die Listen werden stän­dig der aktu­el­len Situa­tion ange­passt.

Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA)

Die Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA) verfolgt das Ziel, Gesund­heits­ri­si­ken vorzu­beu­gen und gesund­heits­för­dernde Lebens­wei­sen zu unter­stüt­zen. Zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor impf­prä­ven­ta­blen Infek­ti­ons­krank­hei­ten setzt die BZgA verschie­dene Maßnah­men zur Impf- und Hygi­e­neauf­klä­rung um. Das Inter­net­por­tal www.impfen-info.de rich­tet sich an die Allge­mein­be­völ­ke­rung und klärt über impf­prä­ven­ta­ble Krank­hei­ten und die Möglich­kei­ten ihrer Verhü­tung auf.

Masern­schutz­ge­setz

Seit 1. März 2020 gilt das Masern­schutz­ge­setz. Es soll vor allem Schul­kin­der und Kinder in Kinder­ta­gess­tät­ten wirk­sam vor Masern schüt­zen.
Für wen besteht eine Nach­weis­pflicht?

Von der Nach­weis­pflicht sind vor allem diese Perso­nen­grup­pen betrof­fen:

  • Kinder ab einem Jahr und Jugend­li­che bis 18 Jahre, die in einer Gemein­schaft­s­ein­rich­tung wie einer Kinder­ta­gess­tätte oder Schule betreut werden
  • Beschäf­tigte in Gemein­schaft­s­ein­rich­tun­gen und medi­zi­ni­schen Einrich­tun­gen
  • Menschen die in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für Asyl­be­wer­ber und Flücht­linge unter­ge­bracht sind

Die Nach­weis­pflicht gilt nicht für Perso­nen, die bis einschließ­lich 31. Dezem­ber 1970 gebo­ren sind und für Perso­nen, die auf Grund einer medi­zi­ni­schen Kontra­in­di­ka­tion nicht geimpft werden können.

Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kinder­gar­ten oder eine Schule besu­chen, sowie für Beschäf­tigte in Gemein­schafts- und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen gilt eine Nach­weis­frist bis 31. Juli 2021.

Wann besteht ein ausrei­chen­der Impf­schutz gegen Masern?

Ein ausrei­chen­der Impf­schutz gegen Masern besteht, wenn ab der Voll­en­dung des ersten Lebens­jah­res mindes­tens eine Schutz­imp­fung und ab der Voll­en­dung des zwei­ten Lebens­jah­res mindes­tens zwei Schutz­imp­fun­gen gegen Masern durch­ge­führt wurden.

Fragen und Antwor­ten

Nähere Infor­ma­ti­o­nen für Eltern sowie Beschäf­tigte in Gemein­schaft­s­ein­rich­tun­gen und medi­zi­ni­schen Einrich­tun­gen finden Sie auf der Inter­netseite des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums:

Landes­a­r­beits­ge­mein­schaft resis­ten­ter Erre­ger (LARE)

Methi­cil­lin-resis­tente Staphy­lo­coc­cus aureus (MRSA) sowie andere anti­bi­o­ti­ka­re­sis­tente Erre­ger sind ein ernst zu nehmen­des infek­tio­lo­gi­sches Problem, das alle Insti­tu­ti­o­nen des Gesund­heits­we­sens, wie z. B. Klini­ken, Praxen, Heime, Pfle­ge­dienste, Rettungs- und Trans­port­dienste sowie das Perso­nal verschie­de­ner Gesund­heits­fach­be­rufe betrifft. Es ist das Ziel der LARE, das Vorkom­men von MRSA und ande­ren anti­bi­o­ti­ka­re­sis­ten­ten Erre­gern zum gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Nutzen zu verrin­gern.

Unter Koor­di­na­tion des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt und Gesund­heit (StMUG) und des Baye­ri­schen Landes­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) wurde am 3. Dezem­ber 2008 in Ober­schleiß­heim auf Basis eines Konsen­suss­tate­ments ein landes­wei­tes Netz­werk zwischen Verbän­den, Behör­den und Univer­si­tä­ten zum Thema Methi­cil­lin-resis­tente Staphy­lo­coc­cus aureus (MRSA) und andere anti­bi­o­ti­ka­re­sis­tente Erre­ger in Bayern gebil­det. Aufgabe des Netz­werks wird es unter ande­rem sein, spezi­fi­sche Frage­stel­lun­gen bezüg­lich des Umgangs mit multi­re­sis­ten­ten Erre­gern im Bereich der medi­zi­ni­schen Versor­gung inter­dis­zi­pli­när zu bear­bei­ten.

Im Leit­fa­den „Infek­ti­ons­dia­gno­s­tik und orale Anti­bi­o­ti­ka­the­ra­pie bei Erwach­se­nen“ des LGL, Stand: Okto­ber 2019, sind Merk­blät­ter zum Scree­ning von MRSA und MRGN zu finden.
• Infek­ti­ons­dia­gno­s­tik und orale Anti­bi­o­ti­ka­the­ra­pie bei Erwach­se­nen-Leit­fa­den für den ambu­lan­ten Bereich (erschie­nen Okto­ber 2019)
• Empfeh­lun­gen zum Scree­ning auf MRSA, Stand: 25. Septem­ber 2019.
• Empfeh­lun­gen zum Scree­ning auf 4-MRGN (multi­re­sis­tente gramne­ga­tive Stäb­chen- Bakte­rien gemäß KRINKO-Empfeh­lung 10/2012, Stand: 25. Septem­ber 2019.

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