Das Ärztliche Peer Review als Instrument der freiwilligen Qualitätssicherung besinnt sich zurück auf den Ursprung der Qualitätssicherung der Patientenversorgung. Dabei treten ärztliche und pflegerische Kollegen in einen gemeinsamen kollegialen Dialog und diskutieren medizinische Handlungsabläufe vor Ort – ganz ohne Kontrollgedanken oder Sanktionierung!
Die auf Freiwilligkeit beruhende Methode zur Förderung von Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung verknüpft somit Qualitätsförderung mit dem Konzept des lebenslangen Lernens. Damit bietet das Peer Review neben Audits, Visitationen, Konferenzen oder Qualitätszirkeln eine Alternative im Qualitätswettbewerb.
Es zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:
- Die Teilnahme ist freiwillig.
- Das Peer-Review-Team ist extern, unabhängig und kann interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetzt sein.
- Die Peer-Tätigkeit erfolgt nebenamtlich.
- Das Peer-Review-Verfahren beruht auf einem strukturierten, systematischen Bewertungsverfahren.
- Inhalte sind in erster Linie klinische Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
- Es ist vertraulich, frei von Schuldzuweisungen und Sanktionen.
- Es beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Besuchende und besuchte Peers
- lernen voneinander.
- Die Ergebnisse der Reviews werden aufgearbeitet und können– anonymisiert – anderen zur Verfügung gestellt.
In diesem Zusammenhang bietet die Bayerische Landesärztekammer nicht nur Seminare zu dieser Thematik sondern auch Unterstützung bei der geplanten Durchführung eines Peers in der eigenen Einrichtung an.
Hier übernimmt die BLÄK eine vermittelnde Funktion, d.h. die BLÄK stellt Ihnen eine Auswahl an Peers zur Verfügung, die für ein Peer-Review in Frage kämen. Die Auswahl des Peers übernehmen Sie selbst. Inwieweit der Peer eine Gebühr für seine Tätigkeit erhebt, obliegt alleine der Abstimmung zwischen Ihrer Einrichtung und dem Peer.
Weiterhin bekommen Sie von der BLÄK alle für das Peer erforderlichen Dokumente z.B. Vorbereitungsbogen, Zeitplan, Dokumentationsbogen, Vertraulichkeitserklärung, Einverständnis-Erklärung zur Verfügung gestellt.
Für diesen Service werden von der BLÄK keine Gebühren erhoben.