Die Bayerische Landesärztekammer ist nach Art. 15 Abs. 2 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Mitgliedern der ärztlichen Kreisverbände Beiträge zu erheben.
Die Höhe des Beitrags wird in einer Beitragsordnung festgesetzt, die von der Landesärztekammer zu erlassen ist.
Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch das zuständige Staatsministerium.
Veranlagung zum Kammerbeitrag
Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Ihre jährliche Veranlagung zum Kammerbeitrag abläuft.
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Details finden Sie insbesondere in der Beitragsordnung der BLÄK.
Bei Fragen oder Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die Beitragsabteilung.
Beitrag 2024
Beitragsrechner
Hier können Sie durch Eingabe Ihrer gesamten Einkünfte aus ärztlicher Arbeit im Bemessungsjahr 2022 (= das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr) Ihren Beitrag bereits vorab ausrechnen. Der Beitragssatz für das Beitragsjahr 2024 beträgt 0.38%. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann sich dieser Betrag geringfügig von dem endgültigen Kammerbeitrag unterscheiden.
Nachweismöglichkeiten
Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen per E-Mail nur beantworten können, wenn Sie in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Postanschrift sowie eine erreichbare Telefonnummer angeben.
Am besten erreichen Sie das Beitragswesen telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Fragen und Antworten
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Ich bin am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor in Mutterschutz/Elternzeit und übe keine Tätigkeit aus. Ist dann auch ein Beitrag zu entrichten?
Beitrag Mutterschutz Elternzeit SchwangerschaftBeitragspflicht Stichtag Kammerbeitrag nicht ärztlich tätig
Nein, es gilt der Stichtag. Wenn am 1. Februar des Beitragsjahres (Stichtag) keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt werden, ist kein Beitrag zu entrichten und die Veranlagung wird storniert. Bitte machen Sie auf dem Nachweisbogen einen entsprechenden Vermerk / teilen Sie uns dies mit.
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Am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor besteht ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Muss ich einen Beitrag entrichten?
Beitrag SchwangerschaftStichtag Beitrag Mutterschutz Elternzeit Beschäftigungsverbot Kammerbeitrag Beitragspflicht
Ja, es ist ein Beitrag zu entrichten, da auch während des Beschäftigungsverbotes ein Entgelt gezahlt wird. Die Berechnung erfolgt nach den Einkünften des Vorvorjahres. Sie können allerdings einen Antrag auf Ermäßigung zusammen mit den Nachweisen einreichen. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise über das Beschäftigungsverbot, den Mutterschutz und die Elternzeit bei.
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Ich bin am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor arbeitslos. Ist dann auch ein Beitrag zu entrichten?
Beitrag ArbeitslosigkeitStichtag Beitragspflicht Beitragsordnung Beiträge Kammerbeitrag Arbeitslos ohne Arbeit
Nein, es ist kein Beitrag zu entrichten. Die Veranlagung wird wieder storniert. Bitte machen Sie auf dem Nachweisbogen einen entsprechenden Vermerk / teilen Sie uns dies mit.
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Muss ich auch einen Beitrag zahlen, wenn ich im Vorvorjahr aus selbstständiger Arbeit (oder auch bei Verrechnung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Arbeit) einen Verlust erzielt habe?
BeitragKammerbeitrag Verlust aus ärztlicher Tätigkeit Beitragspflicht Minuseinkünfte
Nein, dann ist kein Beitrag zu entrichten. Nachweise sind trotzdem einzureichen.
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Ich ziehe nach dem Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) in ein anderes Bundesland. Wie hoch ist der zu entrichtende Beitrag?
BeitragBeitragspflicht Kammerzugehörigkeit Zuständigkeit Beitragszahlung Umzug Kammerbeitrag Beitragszahlung Stichtag
Der volle Jahresbeitrag ist an die Kammer zu entrichten, in deren Bereich Sie am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt haben. Die Zahlung an die andere Kammer entfällt dann für dieses Jahr.
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Muss ich auch Nachweise vorlegen, wenn ich das ganze Vorvorjahr Student, in Elternzeit, im Ausland tätig, arbeitslos, Stipendiat, berufsfremd tätig, nicht tätig oder ohne Entgelt tätig war?
BeitragBeitragspflicht Beitragszahlung Nachweis Nachweise Nachweispflicht Kammerbeitrag
Nein, dann ist es ausreichend, wenn dies auf dem blauen Nachweisbogen angekreuzt wird und dieser unterschrieben an uns zurückgesandt wird. Der Beitrag beträgt dann 16 Euro (Mindestbeitrag).
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Ich gehe im Beitragsjahr in den Ruhestand und übe keine Tätigkeit mehr aus. Muss ich dann auch Unterlagen über die Einkünfte des Vorvorjahres erbringen?
Beitrag RuhestandKammerbeitrag Beitragspflicht Ruhestand ohne ärztliche Tätigkeit ohne Arbeit Beitrag Nachweise Nachweispflicht aktuelle Einkünfte
Ja, Nachweise aus dem Vorvorjahr über die Einkünfte müssen eingereicht werden. Hier ist es möglich, die zu erwartenden Einkünfte des Beitragsjahres anzugeben. Diese können geschätzt werden und es müssen dafür keine Belege eingereicht werden. Bitte teilen Sie uns das genaue Datum mit, wann Sie in den Ruhestand gehen und keine Tätigkeit mehr ausüben.
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Ich bin seit dem …… (vor dem 1. Februar des Beitragsjahres) im Ruhestand und übe noch gelegentlich eine ärztliche Tätigkeit aus. Muss ich dann auch einen Beitrag entrichten?
Beitrag RuhestandBeitragspflicht Kammerbeitrag gelegentlich tätig geringe Beschäftigung Rente Rentner
Ja, hier können die zu erwartenden Einkünfte des laufenden Jahres angegeben werden (Schätzung, keine Belege erforderlich). Bitte reichen Sie auch Nachweise über die Einkünfte aus dem Vorvorjahr ein.
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Ich gehe im Beitragsjahr, nach dem Stichtag am 1. Februar, in den Ruhestand und übe dann noch weiter eine Tätigkeit aus. Was muss ich tun?
Beitrag RuhestandRuhestand Rente Beitragspflicht Kammerbeitrag gelegentlich tätig geringe Beschäftigung Nachweise Nachweispflicht Pension
Bitte geben Sie die geschätzten Einkünfte für das Beitragsjahr bekannt – Rentenzahlungen werden nicht mit dazu gerechnet. Bitte reichen Sie auch Nachweise über die Einkünfte aus dem Vorvorjahr mit ein.
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Was ist unter Einkünften zu verstehen?
Beitrag BemessungsgrundlageEinkünfte Kammerbeitrag Beitrag Beitragspflicht Beitragsordnung Beitragszahlung Bemessungsgrundlage
Einkünfte sind in der Regel beim angestellten Arzt der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten, beim selbstständigen Arzt der steuerliche Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) bzw. der steuerliche Verlust.
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Was sind Werbungskosten?
Beitrag BemessungsgrundlageEinkünfte Bemessungsgrundlage Beiträge Kammerbeitrag abziehbare Aufwendungen
Werbungskosten sind die Ausgaben, die dem Erwerb und der Sicherung von Einnahmen dienen (z. B. Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung usw.). Sie werden bei der Steuererklärung geltend gemacht und mindern im Steuerbescheid die Einkünfte.
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Welche Unterlagen können eingereicht werden?
Beitrag BemessungsgrundlageKammerbeitrag Beiträge Einkünfte Beitragsunterlagen Bemessungsgrundlage
Eine Kopie des Steuerbescheides aus dem Vorvorjahr (nicht relevante Daten können geschwärzt werden) oder eine Bestätigung des Steuerberaters über die Einkünfte des Vorvorjahres oder eine Kopie der Gewinnermittlung bei selbstständiger Tätigkeit oder eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder Dezembergehaltsabrechnung mit dem summierten steuerpflichtigen Bruttolohn (wenn ein Einverständnis für den pauschalen Abzug von Werbungskosten gegeben ist). Alle Unterlagen vom Vorvorjahr.
Bitte immer die Mitgliedsnummer darauf vermerken -
Wie errechnet sich mein Beitrag?
Beitrag BemessungsgrundlageBeitragshöhe Beitragsberechnung Höhe des Beitrags Beitragszahlung Berechnung der Beitragshöhe Berechnung des Kammerbeitrags Berechnung des Beitrags
Der Kammerbeitrag beträgt 0,38 Prozent (seit 2015) der Einkünfte des Vorvorjahres.
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Warum muss ich überhaupt einen Beitrag bezahlen? Was tut die Bayerische Landesärztekammer für mich? Kann ich auch austreten?
Beitrag PflichtmitgliedschaftKammerbeitrag Gründe für Beitrag Gründe für Beitragszahlung Aufgaben der Ärztekammer Sinn der Ärztekammer Kündigung der Mitgliedschaft Zwangsmitgliedschaft Mitgliedschaft Pflichtmitgliedschaft
Die Bayerische Landesärztekammer erhebt zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben einen Beitrag (ähnlich wie die Industrie- und Handelskammer oder die Rechtsanwaltskammer).
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Ein Austritt ist nur durch Rückgabe der Approbation möglich. -
Warum muss ich zum Ärztlichen Kreisverband und zur Bayerischen Landesärztekammer einen Beitrag entrichten? In anderen Bundesländern gibt es hierfür nur eine Institution.
Beitrag Pflichtmitgliedschaft MehrfachmitgliedschaftZwangsmitgliedschaft Beitragspflicht zwei Beiträge Kammerbeitrag Ärztlicher Kreisverbandsbeitrag Mehrfachmitgliedschaft Pflichtmitgliedschaft
In Bayern ist dies durch das Heilberufe-Kammergesetz geregelt. Die Berufsvertretung der Ärzte besteht aus den ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV), den ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und der Landesärztekammer (BLÄK). Die ÄKV und die BLÄK dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge erheben, die ÄBV werden über die ÄKV finanziert.
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Kann mein Beitrag reduziert werden, wenn ich große finanzielle Belastungen zu tragen habe (z. B. viele Kinder, Unterhalt für Kinder, Hausbau, Schulden etc.)?
Beitrag Ermäßigung ErlassErmäßigung Erlass Reduzierung Beitrag Reduzierung Kammerbeitrag Notlage Beitrag reduzieren Kammerbeitrag verringern
Sie können einen formlosen Antrag auf Ermäßigung mit Darlegung der Ermäßigungsgründe und Nachweis der finanziellen Belastung stellen. Bitte reichen Sie dabei auch Unterlagen über die Einkünfte aus dem Vorvorjahr ein. Ihr Antrag wird unter Berücksichtigung der Beitragsordnung, Ihrer individuellen finanziellen Situation und der Gleichbehandlung aller beitragspflichtigen Ärztinnen und Ärzte geprüft und verbeschieden.
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Was muss ich tun, damit mein Kammerbeitrag und der Beitrag zum Ärztlichen Kreisverband (ÄKV) reduziert wird?
Beitrag Ermäßigung Erlass MehrfachmitgliedschaftErmäßigung Erlass Reduzierung Beitrag Reduzierung Kammerbeitrag Reduzierung ärztlicher Kreisverbandsbeitrag Notlage finanzielle Belastung finanzielle Notlage geringere Einkünfte Beitrag verringern
Bitte reichen Sie zwei Anträge auf Ermäßigung ein, da wir den Antrag für den ÄKV an diesen zur Entscheidung weiterleiten müssen. Sie können zwei formlose Anträge auf Ermäßigung mit Darlegung der Ermäßigungsgründe und Nachweis der finanziellen Belastung stellen. Bitte reichen Sie dabei auch Unterlagen über die Einkünfte aus dem Vorvorjahr ein.
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Ich gehe ab Mitte des Jahres ins Ausland. Muss ich dann den vollen Jahresbeitrag entrichten?
Beitrag Erlass ErmäßigungErmäßigung Erlass Reduzierung Kammerbeitrag Ärztlicher Kreisverbandsbeitrag Beitragspflicht Beitrag erlassen
Sie können einen formlosen Antrag auf Ermäßigung stellen. Es müssen jedoch Unterlagen über die Einkünfte des Vorvorjahres eingereicht werden, um diesen bearbeiten zu können.
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Wann verringert sich mein Beitrag um 10, 20 oder 50 Prozent?
Beitrag VerringerungKammerbeitrag Mitglied bei anderer Kammer Ermäßigung Beitrag verringern
Um 10 Prozent verringert sich der Beitrag bei überwiegend administrativer Tätigkeit außerhalb der Krankenversorgung, z. B. im Institut für Rechtsmedizin, beim Blutspendedienst des BRK, bei Tätigkeit in Ministerien, im öffentlichen Gesundheitsdienst, beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, als Arbeitsmediziner und als Gutachter.
Um 20 Prozent verringert sich der Beitrag bei einer Tätigkeit ausschließlich als Lehrer an wissenschaftlichen Hochschulen in theoretischen Fächern (z. B. Anatomie, Biochemie, Physiologie), Berufsschulen und/oder in reiner Grundlagenforschung und/oder in der pharmazeutischen Industrie oder bei Fachmedien (Pharmavertreter oder Medizinjournalist).
Um 50 Prozent verringert sich der Beitrag bei einer Pflichtmitgliedschaft in der Berufsvertretung eines anderen Heilberufes (Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker- und/oder Psychotherapeutenkammer). Jedoch nicht bei einer freiwilligen Mitgliedschaft z. B. Marburger Bund oder Verband der Internisten.
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Ich habe immer noch nicht die von Ihnen benötigten Unterlagen. Kann ich diese später nachreichen?
Beitrag BemessungsgrundlageBeiträge Fristverlängerung Abgabefrist verlängern einzureichende Unterlagen
Sie können eine Fristverlängerung für das Einreichen der Unterlagen aus dem Vorvorjahr im Beitragsjahr per Post, Telefon, E-Mail oder im BLÄK-Portal beantragen.
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Ich habe schon einen Beitrag entrichtet, weshalb habe ich jetzt noch einen Bescheid/Mahnung erhalten?
Beitrag Pflichtmitgliedschaft MehrfachmitgliedschaftBeiträge Beitragspflicht zwei Beiträge Doppelzahlung Ärztlicher Kreisverbandsbeitrag Beitrag zum Ärztlichen Kreisverband
Weil Sie in Bayern zu zwei Institutionen beitragspflichtig sind: zur Bayerischen Landesärztekammer und zum Ärztlichen Kreisverband.
Offensichtlich ist einer der beiden Beiträge noch nicht bezahlt oder Zahlung und Mahnung haben sich überschnitten. -
Ich bin im Beitragsjahr zum Stichtag (1. Februar) erstmals Mitglied bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und einer weiteren (deutschen) Ärztekammer.
Wie errechnet sich mein Beitrag?
Beitrag Mehrfachmitgliedschaft PflichtmitgliedschaftBeiträge Beitragspflicht Doppelmitgliedschaft
Die Berechnung erfolgt nach den in Bayern erzielten Einkünften aus dem Vorvorjahr.
Wenn Sie in diesem Jahr keine Einkünfte in Bayern erzielt haben, beträgt der Beitrag 16 Euro. Gleiches gilt auch für das nachfolgende Beitragsjahr. -
Wenn die Mitgliedschaft in Bayern zum Stichtag (1. Februar) besteht, die Mitgliedschaft bei einer anderen Ärztekammer erst nach dem Stichtag (1. Februar) begründet wird, wie wird der Beitrag dann errechnet?
Beitrag Pflichtmitgliedschaft MehrfachmitgliedschaftDoppelmitgliedschaft Kammerbeitrag mehrere Kammern Stichtag
Es muss in aller Regel nur in Bayern ein Beitrag entrichtet werden (Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte aus dem Vorvorjahr), außer die andere Ärztekammer erhebt anteilig einen Beitrag (z. B. Thüringen).
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Wenn ich bereits Mitglied bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bin und zum Stichtag (1. Februar) eine weitere Mitgliedschaft bei einer anderen Ärztekammer begründe, wie wird der Beitrag berechnet?
Beitrag Mehrfachmitgliedschaft PflichtmitgliedschaftDoppelmitgliedschaft Beiträge
Der Beitrag errechnet sich anhand der im Vorvorjahr in Bayern erzielten Einkünfte.
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Ich bin Rentner ohne Tätigkeit. Warum muss ich noch einen Beitrag zum ärztlichen Kreisverband entrichten?
Beitrag Ruhestand Mehrfachmitgliedschaft PflichtmitgliedschaftÄKV Ärztlicher Kreisbverbandsbeitrag Ruhestand Rentner Beitragspflicht Kreisverbandsbeitrag Beitrag zum Ärztlichen Kreisverband
Weil viele ärztliche Kreisverbände auch von Ärzten im Ruhestand einen Beitrag erheben. Das notwendige Beitragsaufkommen soll auf alle Mitglieder umgelegt werden.