Am 1. August 2022 trat die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 in Kraft
Zur elektronischen Dokumentation der Weiterbildung soll zukünftig das eLogbuch genutzt werden
Neufassung der Weiterbildungsordnung
Der 80. Bayerische Ärztetag hat am 16. Oktober 2021 die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns auf Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2018 (MWBO) verabschiedet. Diese Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten, gleichzeitig trat die bisher gültige Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2004 außer Kraft.
Die Neufassung der Weiterbildungsordnung ist hier zu finden:
Einen Überblick über die entscheidenden Neuerungen und Veränderungen gibt die Ausgabe 4/2022 des BÄBl.
Sofern eine Weiterbildung in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung in Bayern vor dem 1. August 2022 begonnen wurde, besteht im Rahmen der Übergangsbestimmungen in § 20 der WBO 2021 die Möglichkeit, diese Weiterbildung noch nach der Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2004 bzw. einer ihrer Fassungen abzuschließen. Hierbei sind jedoch bestimmte Fristen zu beachten, die § 20 Abs. 5 – 8 der WBO 2021 zu entnehmen sind.
Derzeit gibt es eine hohe Anzahl an Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis nach den neuen Bestimmungen der WBO 2021. Um dieses hohe Antragsvolumen bewältigen zu können, werden derzeit von der BLÄK die notwendigen Prozesse vorbereitet und die IT-Programme adaptiert. Da es bis zur Erteilung der beantragten neuen Befugnisse einige Zeit dauern wird, hat die BLÄK die Erteilung von Novelle-Starteffekten beschlossen. Ausführliche Informationen hierzu sowie zum Antragsprozess auf Weiterbildungsbefugnis befinden sich im folgenden Artikel „Neue Weiterbildungsordnung. BLÄK beschließt Novelle-Starteffekt“, welcher in der Septemberausgabe 2022 des BÄBl erschienen ist.
Mit Verabschiedung der Muster-WBO wurde die Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung über ein elektronisches Logbuch etabliert. Dieses elektronische Logbuch (eLogbuch) ist eine Web-Anwendung der Bundesärztekammer, die ab Inkrafttreten der WBO 2021 auch den bayerischen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung steht und zur kontinuierlichen Dokumentation der Weiterbildung verwendet werden soll.
Die Dokumentation der Weiterbildung im eLogbuch liegt im Verantwortungsbereich der Ärzte in Weiterbildung und soll von Beginn der Weiterbildung an erfolgen. Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, den Erwerb von kognitiven und Methodenkompetenzen bzw. Handlungskompetenzen sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben. Hierdurch wird auch die Planbarkeit der Weiterbildung verbessert.
Registrierung
Die Registrierung und Anmeldung beim eLogbuch erfolgt ausschließlich über das Meine BLÄK-Portal. Hierzu muss unter dem Menüpunkt „Weiterbildung“ die Anwendung „Weiterbildungsantrag“ aufgerufen und ein Antrag für die angestrebte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung gemäß der WBO 2021 angelegt werden. Nach der Eingabe weniger grundlegender Daten wie der angestrebten Bezeichnung oder dem Beginn der Weiterbildung gelangt man zur Übersichtsseite für den Antrag, auf der sich der Link zum eLogbuch befindet. Es erfolgt die automatische Registrierung im eLogbuch mit den bei der BLÄK hinterlegten Nutzerdaten.
Support
Für Fragen und häufige Probleme hat die Bundesärztekammer eine gesonderte FAQ-Seite erstellt.
Bei technischen Problemen ist der Support der Bundesärztekammer über das Kontaktformular erreichbar. Unter der Rufnummer +49 30 400456–886 steht auch ein telefonischer Support durch die Bundesärztekammer zur Verfügung.
Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung
Wie bereits in der Ausgabe Juli-/Augustausgabe 2022 des BÄBL angekündigt wurde, ist nun der Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) erfolgt. Ab sofort können neben Anträgen auf Anerkennung einer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung gemäß der WBO auch Anträge auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung gemäß der WBO über diese Anwendung online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist im Meine BLÄK-Portal unter dem Menüpunkt Weiterbildung → Weiterbildungsantrag zu finden.
Mit der Muster-WBO wurde das Instrument eines fachlich empfohlenen Weiterbildungsplanes neu eingeführt. Hierin können die in der Weiterbildungsordnung umschriebenen Kompetenzen näher erläutert werden. Diese Pläne wurden unter Hinzuziehung von Fachvertretern/Fachgesellschaften erarbeitet und vom Vorstand der Bundesärztekammer befürwortet und können auf der Homepage der Bundesärztekammer eingesehen werden.
Bei den FEWP handelt es sich um unverbindliche Muster, welche im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer keinen bindenden Charakter haben.
Statement von Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, zur neuen Weiterbildungsordnung
"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1. August 2022 tritt die neue Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns (WBO 2021) in Kraft. Die Aktualisierung der Weiterbildungsinhalte sowie eine neue Facharztbezeichnung und acht neue Zusatzweiterbildungen sollen die WBO auf den neuesten Stand bringen. Insgesamt steht die neue WBO auch für mehr Flexibilität, Transparenz und Qualität in der Weiterbildung.
Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, aber auch für die Weiterbildenden wird die neue WBO bei allen Vorteilen natürlich eine Umstellung sein. Auf dieser Website haben wir deshalb alle wichtigen Informationen zur neuen WBO zusammengefasst. Besondere Aufmerksamkeit verdient aus meiner Sicht der Artikel „Nun ist sie da!“ aus der Aprilausgabe des Bayerischen Ärzteblatts (BÄBl) 2022. Dort wird ein breiter Überblick über die neue WBO gegeben.
Darüber hinaus: In den nächsten Wochen und Monaten ist mit einer hohen Anzahl an Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis nach den neuen Bestimmungen der WBO 2021 zu rechnen. Um dieses hohe Antragsvolumen bewältigen zu können, werden derzeit von der BLÄK die notwendigen Prozesse vorbereitet und die IT-Programme adaptiert. Da es bis zur Erteilung der beantragten neuen Befugnisse einige Zeit dauern wird, hat die BLÄK die Erteilung von Novelle-Starteffekten beschlossen. Ausführliche Informationen hierzu sowie zum Antragsprozess auf Weiterbildungsbefugnis befinden sich im Artikel „Neue Weiterbildungsordnung. BLÄK beschließt Novelle-Starteffekt“, der auf dieser Seite verlinkt ist und auch in der Septemberausgabe des BÄBl erscheinen wird.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle auf den Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der WBO aufmerksam machen (Das BÄBl berichtete in der Juli-/Augustausgabe 2022). Ab sofort können neben Anträgen auf Anerkennung einer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung auch Anträge auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung gemäß der WBO online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist im Meine BLÄK-Portal unter dem Menüpunkt Weiterbildung → Weiterbildungsantrag zu finden. Für den Zugang zum Meine BLÄK-Portal (Link: Zugang zum Portal https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm) ist eine Registrierung erforderlich. Unter dem Punkt „Registrieren“ wird man im Portal barrierefrei durch den Registrierungsprozess geführt.
Ich freue mich sehr, dass wir als BLÄK den Kraftakt der Umsetzung der neuen WBO erfolgreich meistern. Sollte es bei der Nutzung unserer neuen IT-Programme oder bei bestimmten Aspekten der Antragstellung aber dennoch bei Einzelnen zu technischen Problemen oder Verständnisfragen kommen, ist unser Informationszentrum (IZ) unter der Nummer 089 4147–0 stets als Ansprechpartner verfügbar. Das IZ wird den Anrufer/die Anruferin dann an unsere Fachabteilungen weiterleiten."
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer