Weiterbildungsordnung (WBO 2021)

  • Am 1. August 2022 trat die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 in Kraft

**Neufassung der Weiterbildungsordnung**

Der 80. Baye­ri­sche Ärzte­tag hat am 16. Okto­ber 2021 die Neufas­sung der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns auf Grund­lage der (Muster-)Weiter­bil­dungs­ord­nung der Bunde­s­ärz­te­kam­mer aus dem Jahr 2018 (MWBO) verab­schie­det. Diese Weiter­bil­dungs­ord­nung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getre­ten, gleich­zei­tig trat die bisher gültige Weiter­bil­dungs­ord­nung aus dem Jahr 2004 außer Kraft.

Die Neufas­sung der Weiter­bil­dungs­ord­nung ist unter dem folgen­den Link zu finden:

Unsere Video­tu­to­ri­als zur neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung sind da!

Seit Mitte August 2023 haben wir für alle betrof­fe­nen und inter­es­sier­ten Ärztin­nen und Ärzte Video­tu­to­ri­als zur neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung 2021 und zum eLog­buch erstellt. In unse­ren ersten Tuto­ri­als zeigen wir, was Ärzte bei Beginn der ärzt­li­chen Weiter­bil­dung beach­ten müssen, wie sie eine Weiter­bil­dungs­be­fug­nis erhal­ten können, sowie, wie sie ein eLog­buch einrich­ten und nutzen können.


Wich­ti­ger Hinweis:

Einige Inhalte dieser Videos, die das Mitglie­der­por­tal der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer betref­fen, können veral­tet sein. Das bishe­rige Mitglie­der­por­tal wird am 16. März 2026 auf eine neue Portal­lö­sung umge­stellt – das Portal meine­BLÄK.

Fach­lich empfoh­lene Weiter­bil­dungs­pläne (FEWP)

Mit der Muster-WBO wurde das Instru­ment eines fach­lich empfoh­le­nen Weiter­bil­dungs­pla­nes neu einge­führt. Hierin können die in der Weiter­bil­dungs­ord­nung umschrie­be­nen Kompe­ten­zen näher erläu­tert werden. Diese Pläne wurden unter Hinzu­zie­hung von Fach­ver­tre­tern/Fach­ge­sell­schaf­ten erar­bei­tet und vom Vorstand der Bunde­s­ärz­te­kam­mer befür­wor­tet und können auf der Home­page der Bunde­s­ärz­te­kam­mer einge­se­hen werden.

Bei den FEWP handelt es sich um unver­bind­li­che Muster, welche im Zustän­dig­keits­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer keinen binden­den Charak­ter haben.

Einen Über­blick über die entschei­den­den Neue­run­gen und Verän­de­run­gen gibt der Arti­kel „Nun ist sie da! Ein Über­blick über die neue Weiter­bil­dungs­ord­nung“ aus der Apri­l­aus­gabe 2022 des Baye­ri­schen Ärzte­blatts.

Über­g­angs­be­stim­mun­gen

  • Für den Abschluss der Weiter­bil­dung für Fach­a­rzt-, Schwer­punkt- und Zusatz­be­zeich­nun­gen gemäß der bisher gülti­gen Weiter­bil­dungs­ord­nung vom 24. April 2004 (WBO 2004) sind in § 20 Abs. 5 bis 7 WBO 2021 Über­g­angs­be­stim­mun­gen und Fris­ten fest­ge­legt worden.
  • Um die Weiter­bil­dung noch nach der WBO 2004 abschlie­ßen zu können, müssen Ärzte ihre Weiter­bil­dung vor dem 1. August 2022 begon­nen haben.
  • Die Weiter­bil­dung zum Fach­a­rzt kann bis 31.07.2029 nach der WBO 2004 abge­schlos­sen werden, die Weiter­bil­dung in einer Schwer­punkt- oder Zusatz­be­zeich­nung nach der WBO 2004 muss zum 31.07.2025 abge­schlos­sen worden sein.
  • Anträge auf Aner­ken­nung einer Fach­a­rzt­be­zeich­nung können bis 31.07.2031, Anträge auf Aner­ken­nung einer Schwer­punkt- oder Zusatz­be­zeich­nung bis 31.07.2027 gestellt werden.
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