Seit Mitte August 2023 haben wir für alle betroffenen und interessierten Ärztinnen und Ärzte Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung 2021 und zum eLogbuch erstellt. In unseren ersten Tutorials zeigen wir, was Ärzte bei Beginn der ärztlichen Weiterbildung beachten müssen, wie sie eine Weiterbildungsbefugnis erhalten können, sowie, wie sie ein eLogbuch einrichten und nutzen können.
Unsere Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung sind da!
Hier finden sie die Links zu den jeweiligen Tutorials auf Youtube
Link zum Video „Beginn der Weiterbildung“
Link zum Video „Mein Weg zur Weiterbildungsbefugnis“
Link zum Video „Einführung ins eLogbuch“
Link zum Video „Link zum Video „Das eLogbuch als Befugter – eine Einführung“
Link zum Video „Was muss ich während der Weiterbildung tun?“
Link zum Video „Wie stelle ich meinen Antrag zur Weiterbildungsprüfung?“
**Neufassung der Weiterbildungsordnung**
Der 80. Bayerische Ärztetag hat am 16. Oktober 2021 die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns auf Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2018 (MWBO) verabschiedet. Diese Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten, gleichzeitig trat die bisher gültige Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2004 außer Kraft.
Die Neufassung der Weiterbildungsordnung ist unter dem folgenden Link zu finden:
Einen Überblick über die entscheidenden Neuerungen und Veränderungen gibt der Artikel „Nun ist sie da! Ein Überblick über die neue Weiterbildungsordnung“ aus der Aprilausgabe 2022 des Bayerischen Ärzteblatts.
Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne (FEWP)
Mit der Muster-WBO wurde das Instrument eines fachlich empfohlenen Weiterbildungsplanes neu eingeführt. Hierin können die in der Weiterbildungsordnung umschriebenen Kompetenzen näher erläutert werden. Diese Pläne wurden unter Hinzuziehung von Fachvertretern/Fachgesellschaften erarbeitet und vom Vorstand der Bundesärztekammer befürwortet und können auf der Homepage der Bundesärztekammer eingesehen werden.
Bei den FEWP handelt es sich um unverbindliche Muster, welche im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer keinen bindenden Charakter haben.
Übergangsbestimmungen
- Für den Abschluss der Weiterbildung für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen gemäß der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 24. April 2004 (WBO 2004) sind in § 20 Abs. 5 bis 7 WBO 2021 Übergangsbestimmungen und Fristen festgelegt worden.
- Um die Weiterbildung noch nach der WBO 2004 abschließen zu können, müssen Ärzte, die ihre Weiterbildung vor dem 1. August 2022 in Bayern begonnen haben, spätestens ab 31. Juli 2022 Mitglied eines Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverbands in Bayern sein.
- Der reine Wohnsitz in Bayern ist nicht ausreichend, sofern dies nicht zu einer Meldung bei einem ärztlichen Kreisverband führt.
- Die Weiterbildung zum Facharzt kann bis 31.07.2029, die Weiterbildung in einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abgeschlossen werden.
- Anträge auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung können bis 31.07.2031, Anträge auf Anerkennung einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2027 gestellt werden.
Die Übergangsbestimmungen können nicht in Anspruch genommen werden, wenn
- ein Arzt erst ab 1. August 2022 bei einem Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband in Bayern neu gemeldet ist
- ein Arzt, der bereits in der Vergangenheit eine Weiterbildung in Bayern begonnen hat, anschließend Bayern verlassen hat und erst wieder ab 1. August 2022 bei einem Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband in Bayern gemeldet ist
- ein Arzt seine Weiterbildung nicht in Bayern absolviert hat