FAQ zur neuen Übergangsregelung

  • Auf dieser Website sind aktuelle Informationen zur neuen Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen zu finden

Über­g­angs­re­ge­lung zur Ertei­lung von Weiter­bil­dungs­be­fug­nis­sen

Der Vorstand der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer hat sich im Rahmen einer außer­or­dent­li­chen Sitzung am 11. März 2024 für eine neue „Über­g­angs­re­ge­lung zur Ertei­lung von Weiter­bil­dungs­be­fug­nis­sen“ entschie­den, die ab sofort Gültig­keit besitzt.

Folgende Eckpunkte sind somit vorge­se­hen:

• Sofern Sie eine aktive Befug­nis nach Weiter­bil­dungs­ord­nung 2004 (in all ihren Fassun­gen) besit­zen und noch keine äqui­va­lente aktive Befug­nis nach WBO 2021 vorhan­den ist, gilt / gelten diese – ohne Antrags­stel­lung – im alten Befug­nis­um­fang fort.

• Die neue Rege­lung tritt auch an die Stelle der bisher erteil­ten Novelle-Start­ef­fekte und Sonder­ge­neh­mi­gun­gen. Sie müssen hier­für nichts weiter veran­las­sen!

• Wird im Laufe des o.g. Zeit­raums eine Befug­nis nach WBO 2021 geprüft und hier­bei ein gerin­ge­rer Befug­nis­um­fang (Anzahl der Monate) ausge­spro­chen, so haben Weiter­zu­bil­dende – mit beste­hen­den Arbeits­ver­trä­gen an Ihrer Weiter­bil­dungs­stätte – Bestands­schutz.

• Da bis zur Neuer­tei­lung der Befug­nis nach WBO 2021 nicht fest­ge­legt ist, welche Kompe­ten­zen Sie an Ihrer Weiter­bil­dungs­stätte vermit­teln können, wird die Abtei­lung Aner­ken­nun­gen des Refe­rats Weiter­bil­dung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer – analog der WBO 2004 – eine regu­läre Plau­si­bi­li­täts­prü­fung bei Antrag auf Prüfungs­zu­las­sung der Weiter­zu­bil­den­den durch­füh­ren.

Die oben genannte Rege­lung gilt bis zum 31. Dezem­ber 2027. Bitte verges­sen Sie daher nicht, bald­mög­lichst eine entspre­chende Vorabaus­kunft über das „Meine BLÄK-Portal“ zu stel­len bzw. sofern bereits möglich, eine Befug­nis nach WBO 2021 zu bean­tra­gen.

Sie haben Fragen zur neuen Über­g­angs­re­ge­lung?

Unter der E-Mail-Adresse ueber­g­angs­re­ge­lung@blaek.de können Sie uns Fragen zur neuen Über­g­angs­re­ge­lung stel­len.

Ich habe bereits eine Befug­nis, was muss ich tun?

Tabelle

Tabelle

Was ist mit dem eLog­buch?

  • Ist das eLogbuch nun doch verpflichtend?

    Nein, das eLog­­buch ist bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer derzeit nicht verpflich­tend. Sie können auch ein „ana­lo­­ges“ Logbuch ausfül­len und Ihren Weiter­­zu­­bil­­den­­den mitge­­ben.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bereits einen Zugang zum eLogbuch?

    Dann müssen Sie nichts veran­las­­sen.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bisher nur eine Befugnis nach WBO 2004 (in einer ihrer Fassungen), aber noch keinen eLogbuch-Zugang?

    Wir werden für Sie den Zugang in den nächs­ten Tagen einrich­ten. Dann werden Sie auch im „Meine BLÄK“-Portal den Zugang über einen Klick auf den Button „eLo­g­­buch“ akti­vie­ren können.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bisher keinen Zugang zum eLogbuch, aber besitzen bereits eine Weiterbildungsbefugnis nach neuer Weiterbildungsordnung?

    Im Meine BLÄK-Portal können Sie sich über „Wei­ter­­bil­­dung“ und die Auswahl „eLo­g­­buch“ in das eLog­­buch einlo­g­­gen.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
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