Übergangsregelung zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat sich im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung am 11. März 2024 für eine neue „Übergangsregelung zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen“ entschieden, die ab sofort Gültigkeit besitzt.
Folgende Eckpunkte sind somit vorgesehen:
• Sofern Sie eine aktive Befugnis nach Weiterbildungsordnung 2004 (in all ihren Fassungen) besitzen und noch keine äquivalente aktive Befugnis nach WBO 2021 vorhanden ist, gilt / gelten diese – ohne Antragsstellung – im alten Befugnisumfang fort.
• Die neue Regelung tritt auch an die Stelle der bisher erteilten Novelle-Starteffekte und Sondergenehmigungen. Sie müssen hierfür nichts weiter veranlassen!
• Wird im Laufe des o.g. Zeitraums eine Befugnis nach WBO 2021 geprüft und hierbei ein geringerer Befugnisumfang (Anzahl der Monate) ausgesprochen, so haben Weiterzubildende – mit bestehenden Arbeitsverträgen an Ihrer Weiterbildungsstätte – Bestandsschutz.
• Da bis zur Neuerteilung der Befugnis nach WBO 2021 nicht festgelegt ist, welche Kompetenzen Sie an Ihrer Weiterbildungsstätte vermitteln können, wird die Abteilung Anerkennungen des Referats Weiterbildung der Bayerischen Landesärztekammer – analog der WBO 2004 – eine reguläre Plausibilitätsprüfung bei Antrag auf Prüfungszulassung der Weiterzubildenden durchführen.
Die oben genannte Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Bitte vergessen Sie daher nicht, baldmöglichst eine entsprechende Vorabauskunft über das „Meine BLÄK-Portal“ zu stellen bzw. sofern bereits möglich, eine Befugnis nach WBO 2021 zu beantragen.
Sie haben Fragen zur neuen Übergangsregelung?
Unter der E-Mail-Adresse uebergangsregelung@blaek.de können Sie uns Fragen zur neuen Übergangsregelung stellen.
Ich habe bereits eine Befugnis, was muss ich tun?
Was ist mit dem eLogbuch?
Ist das eLogbuch nun doch verpflichtend?
Nein, das eLogbuch ist bei der Bayerischen Landesärztekammer derzeit nicht verpflichtend. Sie können auch ein „analoges“ Logbuch ausfüllen und Ihren Weiterzubildenden mitgeben.
Sie haben bereits einen Zugang zum eLogbuch?
Dann müssen Sie nichts veranlassen.
Sie haben bisher nur eine Befugnis nach WBO 2004 (in einer ihrer Fassungen), aber noch keinen eLogbuch-Zugang?
Wir werden für Sie den Zugang in den nächsten Tagen einrichten. Dann werden Sie auch im „Meine BLÄK“-Portal den Zugang über einen Klick auf den Button „eLogbuch“ aktivieren können.
Sie haben bisher keinen Zugang zum eLogbuch, aber besitzen bereits eine Weiterbildungsbefugnis nach neuer Weiterbildungsordnung?
Im Meine BLÄK-Portal können Sie sich über „Weiterbildung“ und die Auswahl „eLogbuch“ in das eLogbuch einloggen.