Wo finde ich mein eLogbuch?
Die Registrierung und Anmeldung beim eLogbuch erfolgt ausschließlich über das Meine BLÄK-Portal. Hierzu muss unter dem Menüpunkt „Weiterbildung“ die Anwendung „Weiterbildungsantrag“ aufgerufen und ein Antrag für die angestrebte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung gemäß der WBO 2021 angelegt werden.
Wie kann mein Weiterbilder im eLogbuch Weiterbildungsinhalte bestätigen?
Ein Weiterbilder kann im eLogbuch nur dann Weiterbildungsinhalte bestätigen, wenn er über eine Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2021 verfügt und der in Weiterbildung befindliche Arzt das entsprechende eLogbuch für seinen Weiterbilder freigibt. Um das eLogbuch für einen Weiterbilder freigeben zu können, muss dieser zuvor bei einem Weiterbildungsabschnitt ausgewählt und zugeordnet werden. Die Weiterbilder gelangen über das Meine BLÄK-Portal zum eLogbuch.
Wo finde ich weitere Informationen zu Funktion und Nutzung des eLogbuchs?
Auf der (text: Webseite der Bundesärztekammer link: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq text: Webseite der Bundesärztekammer) finden sich ausführliche Informationen einschließlich Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Nutzung des eLogbuchs.
Wann gilt für mich die neue Weiterbildungsordnung?
Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten, gleichzeitig trat die bisher gültige Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2004 außer Kraft. Grundsätzlich ist somit die neue Weiterbildungsordnung für jeden Arzt in Bayern gültig und kann in Anspruch genommen werden. Wenn die Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung) in Bayern nach dem 01.08.2022 begonnen wurde, muss die WBO 2021 in Anspruch genommen werden. In jedem Fall ist zu beachten, dass alle zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen der WBO 2021 erfüllt werden und Weiterbildungsbefugnisse gemäß WBO 2021 vorliegen müssen.
Unter welchen Umständen kann ich meine Weiterbildung noch nach der WBO 2004 beenden?
Wer spätestens ab 31.07.2022 Mitglied eines Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverbands in Bayern war und die Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung) vor dem 01.08.2022 in Bayern begonnen hat, kann diese innerhalb einer Frist nach Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung (WBO 2021) noch nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 24.04.2004 (WBO 2004) abschließen. Grundlage hierfür ist § 20 Abs. 5, 6 und 7 WBO 2021. Die Weiterbildung zum Facharzt kann bis 31.07.2029, die Weiterbildung in einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abgeschlossen werden. Anträge auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung können bis 31.07.2031, Anträge auf Anerkennung einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2027 gestellt werden.
Die WBO 2021 enthält in Abschnitt B und C neu eingeführte Bezeichnungen. Wie kann ich diese Bezeichnungen erwerben?
Für Bezeichnungen, die mit Inkrafttreten der WBO 2021 neu eingeführt wurden, sind in Abschnitt B und C der Weiterbildungsordnung entsprechende Übergangsbestimmungen festgelegt worden. Über das Meine BLÄK-Portal kann für diese Bezeichnungen ein Antrag auf Facharzt- oder Zusatzbezeichnung gemäß Übergangsbestimmungen gestellt werden.