Wenn Sie z. B. eine Weiterbildungsassistentin bzw. einen Weiterbildungsassistenten im KV-Bereich haben, die/der die 12-monatige Novelle-Starteffekt-Befugnis bereits ausgeschöpft hat und die KVB aufgrund einer fehlenden Weiterbildungsbefugnis keine weitere Assistentengenehmigung ausstellt, wenden Sie sich bitte direkt an uns, die Fachabteilung. Hier werden wir Ihren Einzelfall individuell prüfen und nach einer Lösung suchen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefonnummer 089–4147–138 oder an die E-Mail-Adresse befugnisse@blaek.de
Informationen bei Problemen im konkreten Einzelfall
Vielleicht ebenfalls interessant:
Weiterbildung
