Informationen bei Problemen im konkreten Einzelfall

Wenn Sie z. B. eine Weiter­bil­dungs­as­sis­ten­tin bzw. einen Weiter­bil­dungs­as­sis­ten­ten im KV-Bereich haben, die/der die 12-mona­tige Novelle-Start­ef­fekt-Befug­nis bereits ausge­schöpft hat und die KVB aufgrund einer fehlen­den Weiter­bil­dungs­be­fug­nis keine weitere Assis­ten­ten­ge­neh­mi­gung ausstellt, wenden Sie sich bitte direkt an uns, die Fach­ab­tei­lung. Hier werden wir Ihren Einzel­fall indi­vi­du­ell prüfen und nach einer Lösung suchen. Bitte wenden Sie sich hier­für an die Tele­fon­num­mer 089–4147–138 oder an die E-Mail-Adresse befug­nis­se@blaek.de

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