Weiterbildung in … zum Erwerb der nicht in der Kurs-Weiterbildung oder in den Fallseminaren vermittelten Handlungskompetenzen bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 2a Abs. 8 WBO 2021
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Für die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“, „Ernährungsmedizin“, „Flugmedizin“, „Manuelle Medizin“, „Naturheilverfahren“, „Palliativmedizin“, „Sexualmedizin“ und „Sportmedizin“ wird in der WBO 2021 u. a. gefordert, dass nicht in der Kurs-Weiterbildung und/oder in den Fallseminaren vermittelte Handlungskompetenzen bei einem Weiterbilder absolviert werden müssen.
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Die Handlungskompetenzen sind vom in Weiterbildung befindlichen Arzt am Patienten zu erlernen.
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Jedoch werden vom Kursveranstalter nicht alle Handlungskompetenzen während der Kurs-Weiterbildung oder den Fallseminaren dem in Weiterbildung befindlichen Arzt am Patienten vermittelt, weshalb der Passus in der WBO 2021 enthalten ist.
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Im eLogbuch muss der Weiterbilder bzw. Kursleiter jedoch dem in Weiterbildung befindlichen Arzt die in der Kurs-Weiterbildung oder den Fallseminaren vermittelten Handlungskompetenzen (z. B. Beratung des Patienten, Untersuchung des Patienten, Diagnostik am Patienten) bestätigen.
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Auch muss der Weiterbilder bzw. Kursleiter im eLogbuch bestätigen, dass der in Weiterbildung befindliche Arzt die Handlungskompetenzen unter Anleitung bzw. selbstverantwortlich durchführen kann.
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Unter blaek.de/weiterbildung/befugtensuche werden die hierfür weiterbildungsbefugten Ärzte aufgelistet.