Weiterbildung in … zum Erwerb der nicht in der Kurs-Weiterbildung oder in den Fallseminaren vermittelten Handlungskompetenzen bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 2a Abs. 8 WBO 2021
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Für die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“, „Ernährungsmedizin“, „Flugmedizin“, „Manuelle Medizin“, „Naturheilverfahren“, „Palliativmedizin“, „Sexualmedizin“ und „Sportmedizin“ wird in der WBO 2021 u. a. gefordert, dass nicht in der Kurs-Weiterbildung und/oder in den Fallseminaren vermittelte Handlungskompetenzen bei einem Weiterbilder absolviert werden müssen.
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Die Handlungskompetenzen sind vom in Weiterbildung befindlichen Arzt am Patienten zu erlernen.
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Jedoch werden vom Kursveranstalter nicht alle Handlungskompetenzen während der Kurs-Weiterbildung oder den Fallseminaren dem in Weiterbildung befindlichen Arzt am Patienten vermittelt, weshalb der Passus in der WBO 2021 enthalten ist.
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Im eLogbuch muss der Weiterbilder bzw. Kursleiter jedoch dem in Weiterbildung befindlichen Arzt die in der Kurs-Weiterbildung oder den Fallseminaren vermittelten Handlungskompetenzen (z. B. Beratung des Patienten, Untersuchung des Patienten, Diagnostik am Patienten) bestätigen.
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Auch muss der Weiterbilder bzw. Kursleiter im eLogbuch bestätigen, dass der in Weiterbildung befindliche Arzt die Handlungskompetenzen unter Anleitung bzw. selbstverantwortlich durchführen kann.
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Unter blaek.de/weiterbildung/befugtensuche werden die hierfür weiterbildungsbefugten Ärzte aufgelistet.
Kurs-Weiterbildung/Fallseminare in anderen Bundesländern
Bitte beachten Sie, dass in Bayern für jede Zusatzbezeichnung das eLogbuch vorgelegt werden muss. Sofern Sie Kurse oder Fallseminare in anderen Bundesländern absolvieren, müssen Ihnen die dortigen Kurs- oder Fallseminarleiter die Handlungskompetenzen, die Sie während der Kurs-Weiterbildung oder den Fallseminaren erworben haben, im eLogbuch bestätigen.
Eine Teilnahmebescheinigung mit Handlungskompetenzen – wie in verschiedenen Bundesländern üblich – reicht in Bayern nicht aus.