Informationen zum "Novelle-Starteffekt"

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BLÄK beschließt Novelle-Starteffekt

Derzeit gibt es eine hohe Anzahl an Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis nach den neuen Bestimmungen der WBO 2021. Um dieses hohe Antragsvolumen bewältigen zu können, werden derzeit von der BLÄK die notwendigen Prozesse vorbereitet und die IT-Programme adaptiert. Da es bis zur Erteilung der beantragten neuen Befugnisse einige Zeit dauern wird, hat die BLÄK die Erteilung von Novelle-Starteffekten beschlossen. Ausführliche Informationen hierzu sowie zum Antragsprozess auf Weiterbildungsbefugnis befinden sich im folgenden Artikel „Neue Weiterbildungsordnung. BLÄK beschließt Novelle-Starteffekt“, welcher in der Septemberausgabe 2022 des BÄBl erschienen ist.

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