Statement von Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, zur neuen Weiterbildungsordnung
"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1. August 2022 tritt die neue Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns (WBO 2021) in Kraft. Die Aktualisierung der Weiterbildungsinhalte sowie eine neue Facharztbezeichnung und acht neue Zusatzweiterbildungen sollen die WBO auf den neuesten Stand bringen. Insgesamt steht die neue WBO auch für mehr Flexibilität, Transparenz und Qualität in der Weiterbildung.
Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, aber auch für die Weiterbildenden wird die neue WBO bei allen Vorteilen natürlich eine Umstellung sein. Auf dieser Website haben wir deshalb alle wichtigen Informationen zur neuen WBO zusammengefasst. Besondere Aufmerksamkeit verdient aus meiner Sicht der Artikel „Nun ist sie da!“ aus der Aprilausgabe des Bayerischen Ärzteblatts (BÄBl) 2022. Dort wird ein breiter Überblick über die neue WBO gegeben.
Darüber hinaus: In den nächsten Wochen und Monaten ist mit einer hohen Anzahl an Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis nach den neuen Bestimmungen der WBO 2021 zu rechnen. Um dieses hohe Antragsvolumen bewältigen zu können, werden derzeit von der BLÄK die notwendigen Prozesse vorbereitet und die IT-Programme adaptiert. Da es bis zur Erteilung der beantragten neuen Befugnisse einige Zeit dauern wird, hat die BLÄK die Erteilung von Novelle-Starteffekten beschlossen. Ausführliche Informationen hierzu sowie zum Antragsprozess auf Weiterbildungsbefugnis befinden sich im Artikel „Neue Weiterbildungsordnung. BLÄK beschließt Novelle-Starteffekt“, der auf dieser Seite verlinkt ist und auch in der Septemberausgabe des BÄBl erscheinen wird.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle auf den Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der WBO aufmerksam machen (Das BÄBl berichtete in der Juli-/Augustausgabe 2022). Ab sofort können neben Anträgen auf Anerkennung einer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung auch Anträge auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung gemäß der WBO online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist im Meine BLÄK-Portal unter dem Menüpunkt Weiterbildung → Weiterbildungsantrag zu finden. Für den Zugang zum Meine BLÄK-Portal https://api.blaek.de/Zugang zum Portal https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm ist eine Registrierung erforderlich. Unter dem Punkt „Registrieren“ wird man im Portal barrierefrei durch den Registrierungsprozess geführt.
Ich freue mich sehr, dass wir als BLÄK den Kraftakt der Umsetzung der neuen WBO erfolgreich meistern. Sollte es bei der Nutzung unserer neuen IT-Programme oder bei bestimmten Aspekten der Antragstellung aber dennoch bei Einzelnen zu technischen Problemen oder Verständnisfragen kommen, ist unser Informationszentrum (IZ) unter der Nummer 089 4147–0 stets als Ansprechpartner verfügbar. Das IZ wird den Anrufer/die Anruferin dann an unsere Fachabteilungen weiterleiten."
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer