Statement von Dr. Gerald Quitterer zur WBO 2021

  • Informationen von Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK, zur Weiterbildungsordnung 2021

State­ment von Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, zur neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung

"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolle­gin­nen und Kolle­gen,

am 1. August 2022 tritt die neue Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärztin­nen und Ärzte Bayerns (WBO 2021) in Kraft. Die Aktu­a­li­sie­rung der Weiter­bil­dungs­in­halte sowie eine neue Fach­a­rzt­be­zeich­nung und acht neue Zusatz­wei­ter­bil­dun­gen sollen die WBO auf den neues­ten Stand brin­gen. Insge­samt steht die neue WBO auch für mehr Flexi­bi­li­tät, Trans­pa­renz und Quali­tät in der Weiter­bil­dung.

Für die Ärztin­nen und Ärzte in Weiter­bil­dung, aber auch für die Weiter­bil­den­den wird die neue WBO bei allen Vortei­len natür­lich eine Umstel­lung sein. Auf dieser Website haben wir deshalb alle wich­ti­gen Infor­ma­ti­o­nen zur neuen WBO zusam­men­ge­fasst. Beson­dere Aufmerk­sam­keit verdient aus meiner Sicht der Arti­kel „Nun ist sie da!“ aus der Apri­l­aus­gabe des Baye­ri­schen Ärzte­blatts (BÄBl) 2022. Dort wird ein brei­ter Über­blick über die neue WBO gege­ben.

Darüber hinaus: In den nächs­ten Wochen und Mona­ten ist mit einer hohen Anzahl an Anträ­gen auf Weiter­bil­dungs­be­fug­nis nach den neuen Bestim­mun­gen der WBO 2021 zu rech­nen. Um dieses hohe Antrags­vo­lu­men bewäl­ti­gen zu können, werden derzeit von der BLÄK die notwen­di­gen Prozesse vorbe­rei­tet und die IT-Programme adap­tiert. Da es bis zur Ertei­lung der bean­trag­ten neuen Befug­nisse einige Zeit dauern wird, hat die BLÄK die Ertei­lung von Novelle-Start­ef­fek­ten beschlos­sen. Ausführ­li­che Infor­ma­ti­o­nen hierzu sowie zum Antrags­pro­zess auf Weiter­bil­dungs­be­fug­nis befin­den sich im Arti­kel „Neue Weiter­bil­dungs­ord­nung. BLÄK beschließt Novelle-Start­ef­fekt“, der auf dieser Seite verlinkt ist und auch in der Septem­be­r­aus­gabe des BÄBl erschei­nen wird.

Außer­dem möchte ich an dieser Stelle auf den Relaunch der Online-Antrags­stel­lung für Quali­fi­ka­ti­o­nen nach der WBO aufmerk­sam machen (Das BÄBl berich­tete in der Juli-/August­aus­gabe 2022). Ab sofort können neben Anträ­gen auf Aner­ken­nung einer Fach­a­rzt- oder Schwer­punkt­be­zeich­nung auch Anträge auf Aner­ken­nung einer Zusatz­be­zeich­nung gemäß der WBO online gestellt werden. Die Online-Antrag­stel­lung ist im Meine BLÄK-Portal unter dem Menü­punkt Weiter­bil­dung → Weiter­bil­dungs­an­trag zu finden. Für den Zugang zum Meine BLÄK-Portal https://api.blaek.de/Zugang zum Portal https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm ist eine Regis­trie­rung erfor­der­lich. Unter dem Punkt „Regis­trie­ren“ wird man im Portal barrie­re­frei durch den Regis­trie­rungs­pro­zess geführt.

Ich freue mich sehr, dass wir als BLÄK den Kraft­akt der Umset­zung der neuen WBO erfolg­reich meis­tern. Sollte es bei der Nutzung unse­rer neuen IT-Programme oder bei bestimm­ten Aspek­ten der Antrag­stel­lung aber dennoch bei Einzel­nen zu tech­ni­schen Proble­men oder Verständ­nis­fra­gen kommen, ist unser Infor­ma­ti­ons­zen­trum (IZ) unter der Nummer 089 4147–0 stets als Ansprech­part­ner verfüg­bar. Das IZ wird den Anru­fer/die Anru­fe­rin dann an unsere Fach­ab­tei­lun­gen weiter­lei­ten."

Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer

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