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Maßgaben zur Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis
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Der Antrag auf Weiterbildungsbefugnis
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Beurteilung eines Antrags auf Weiterbildungsbefugnis anhand von Beurteilungsrastern
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Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und Psychotherapie
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Ihre Pflichten als Weiterbilder
Maßgaben zur Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat in seiner Sitzung am 30. November 2024 „Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung 2021 (WBO) gemäß § 5 Abs. 10“ erlassen.
Diese Richtlinie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Nummer 13 der Richtlinie tritt nach Beschluss des Vorstandes vom 8. Februar 2025 zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Die Richtlinie finden Sie hier.
Videotutorial "Mein Weg zur Weiterbildungsbefugnis“
Seit Mitte August 2023 haben wir für alle betroffenen und interessierten Ärztinnen und Ärzte Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung 2021 erstellt. Im folgenden Tutorial zeigen wir, wie Sie eine Weiterbildungsbefugnis erhalten können.
Tagesfortbildung „Train the Trainer“
Ziel der eintägigen Fortbildung ist es, Wissen und Fertigkeiten hinsichtlich der Anleitung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zu vermitteln, aufzufrischen und zu erweitern.
Weitere Informationen zur Fortbildung finden Sie unter diesem Link.
Der Antrag auf Weiterbildungsbefugnis
Benötigte Unterlagen
Grundsätzlich ist für jeden neuen Antrag ein sogenannter Erhebungsbogen auszufüllen. Es gibt separate Erhebungsbögen zur Beantragung jeder Befugnis in einer Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung. Damit werden die Informationen abgefragt, die für die Beurteilung des Antrages benötigt werden, also personenbezogene Daten, Angaben zur Infrastruktur der Weiterbildungsstätte und Statistiken über die erbrachten Leistungen.
Für Anträge auf eine inhaltlich geprüfte Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 ist eine Online-Antragstellung notwendig. Diese ist nach der Anmeldung des Arztes / der Ärztin mit persönlicher Nutzerkennung und Passwort im „Meine BLÄK-Portal“ unter Weiterbildung – Weiterbildungsbefugnis möglich.
Im niedergelassenen Bereich ist ferner eine Einverständniserklärung zur Datenabfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erforderlich.
Folgende Informationen werden bei der KVB eingeholt:
- Art und Umfang der vertragsärztlichen Leistungen durch Übermittlung der Gesamtstatistiken und Häufigkeitsstatistiken der letzten 4 Quartale
- laufende/ abgeschlossene Verfahren der Plausibilitätsprüfung und deren Inhalt
- laufende/ abgeschlossene Disziplinarverfahren und deren Inhalt
- eingeleitete Verfahren vor den Zulassungsinstanzen betreffend das Ruhen oder den Entzug der Vertragsarztzulassung
Beantragen Sie als Arzt in nachgeordneter Position (Oberarzt, angestellter Arzt) eine Weiterbildungsbefugnis, ist eine Bestätigung des Leiters der jeweiligen Weiterbildungsstätte über die Weisungsfreiheit bei der Gestaltung der Weiterbildung erforderlich.
Neuantrag
Ein Neuantrag wird gestellt, wenn Sie an Ihrer aktuellen Tätigkeitsstätte noch über keine Weiterbildungsbefugnis verfügen.
Um Anträge auf eine inhaltlich geprüfte Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 prüfen zu können, ist die Einreichung eines Neuantrages im „Meine BLÄK-Portal“ notwendig.
Neue Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen
Aktuelle Informationen zur neuen Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen finden Sie auf der folgenden Seite. Website „FAQ zur neuen Übergangsregelung“
Starteffekt
Bei Chefarzt-Wechsel oder Praxisübernahme kann – sofern bereits eine Befugnis nach aktueller WBO bestanden hat – auf Antrag eine befristete Weiterbildungsbefugnis erteilt werden. Für weitere Details siehe Nummer 8 der Richtlinie.
Neue Weiterbildungsstätte
Nach Gründung einer neuen Weiterbildungsstätte können Sie eine befristete Weiterbildungsbefugnis im Umfang von maximal 12 Monaten beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Nummer 9 der Richtlinie.
Kommissarische Leitung
Scheidet der leitende Arzt einer Klinik oder Abteilung überraschend aus bzw. ist keine lückenlose Nachbesetzung der Stelle möglich, kann ein nachgeordneter Arzt (Oberarzt) der selben Weiterbildungsstätte den Antrag auf befristete Übertragung der Befugnis stellen.
Mitaufnahme
Besteht bereits eine Weiterbildungsbefugnis und soll ein weiterer Arzt oder ein weiterer Standort mitaufgenommen werden, müssen die personen- oder standortbezogenen Daten eingereicht und geprüft werden. Ggf. ist eine komplette Überprüfung der Befugnis erforderlich, wenn die ihr zugrunde liegenden Daten zu alt sind.
Erhöhung
Besteht bereits eine Weiterbildungsbefugnis und hat sich das Leistungsspektrum erweitert, kann ein Erhöhungsantrag unter Vorlage der Statistiken und Angaben zur Infrastruktur gestellt werden.
Wegfall einer Nebenbestimmung
Oft werden Weiterbildungsbefugnisse mit Nebenbestimmungen erteilt. Diese beinhalten z. B. dass ein bestimmter Weiterbildungsinhalt vom Arzt in Weiterbildung andernorts erworben werden muss oder dass Inhalte durch eine Rotation bei einem anderen Weiterbilder erworben werden müssen.
Sollten sich im Verlauf die Gegebenheiten ändern, können Sie die Änderung oder den Wegfall der Nebenbestimmung beantragen.
Online Antragstellung
Bevor Ihnen die Antragsformulare online zur Verfügung gestellt werden, ist das Ausfüllen einer sog. Vorabauskunft notwendig. Anhand der von Ihnen eingegeben Daten wird zunächst individuell geprüft, ob die formalen Voraussetzungen zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis von den Ärzten an den benannten Tätigkeitsstätten erfüllt werden.
Selbstverständlich können Sie sich auch bei Fragen rund um die Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Ablauf der Antragsbearbeitung und zeitlicher Rahmen
Nachdem die Antragsunterlagen bei der BLÄK eingegangen sind, findet eine formale Prüfung der Unterlagen statt. Eventuelle Unklarheiten oder fehlende Angaben werden bei Ihnen rückgefragt und es wird ggf. die Stellungnahme der KVB eingeholt. Sind die Unterlagen vollständig, werden diese an ein Fachgremium weitergeleitet. Das Fachgremium besteht aus Ärzten des entsprechenden Fachgebietes. Es kann vorkommen, dass das Fachgremium noch Rückfragen an Sie hat. Ist die fachliche Begutachtung abgeschlossen, wird Ihr Antrag mit dem Votum des Fachgremiums dem Vorstand der BLÄK in seiner nächsten darauf folgenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Befugnis erteilt, ist diese mit dem Tag des Vorstandsentscheides gültig.
Beurteilung eines Antrags auf Weiterbildungsbefugnis anhand von Beurteilungsrastern
Wie wird ein Antrag auf Weiterbildungsbefugnis beurteilt?
Entscheidend für den zeitlichen und inhaltlichen Umfang einer Weiterbildungsbefugnis sind gemäß § 5 WBO 2021 der Versorgungsauftrag (Anzahl sowie Erkrankungs- und Verletzungsarten der Patienten), die Leistungsstatistik (Art und Anzahl der ärztlichen Leistungen) und die personelle und materielle Ausstattung der Weiterbildungsstätte.
Um eine möglichst einheitliche Bewertung vorzunehmen, erstellt die Bayerische Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit Fachberatergremien sogenannte Beurteilungsraster. In diesen Beurteilungsrastern sind die Beurteilungskriterien festgelegt, die für eine Befugnis erfüllt werden müssen. Mit Hilfe dieser Kriterien werden die Möglichkeiten zur Weiterbildung an den einzelnen Stätten ermittelt und bewertet.
Raster, die in der Antragsbearbeitung getestet und sich bewährt haben, werden vom Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer genehmigt und sind unter dem folgenden Link veröffentlicht.
Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und Psychotherapie
Vor der Beantragung
Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ oder „Psychotherapie“ findet unter Anleitung eines Weiterbilders für Psychoanalyse oder Psychotherapie statt.
Das Merkblatt über die Voraussetzungen einer Weiterbildungsbefugnis in einem Baustein für die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ und „Psychotherapie“ finden Sie hier:
Beantragung
Bitte reichen Sie das Antragsformular zusammen mit den im Antragsformular bzw. Merkblatt geforderten Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigten Fotokopien bei der Bayerischen Landesärztekammer ein.
Das passende Antragsformular finden Sie hier:
Die dazugehörigen Anlagen finden Sie hier:
Nach der Beantragung
Wenn die Weiterbildungsbefugnis erteilt werden kann, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer, aus welchem die genehmigten Bausteine ersichtlich werden.
Die Weiterbildungsbefugnisse werden dann hier veröffentlicht:
WeiterbildungsbefugnisseBitte stellen Sie nach erfolgreicher Teilnahme eine ausführliche und detaillierte Weiterbildungsbescheinigung aus.
Ihre Pflichten als Weiterbilder
Die erteilte Weiterbildungsbefugnis ist an das im Antragsverfahren vorgelegte Weiterbildungsprogramm gebunden. Dieses Curriculum ist den in Weiterbildung befindlichen Ärzten auszuhändigen. Wird Ihnen vom Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer eine zeitlich geringere Weiterbildungsbefugnis erteilt als Sie beantragt haben, ist das Weiterbildungsprogramm an den zeitlichen Umfang der erteilten Befugnis anzupassen.
Die Weiterbildungsbefugnis ist sowohl an Sie als Weiterbilder als auch an die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Weiterbildungsstätten und Tätigkeitsbereiche gebunden und erlischt mit der Beendigung Ihrer Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte / den Weiterbildungsstätten. Änderungen in Bezug auf den Umfang Ihrer Tätigkeit (Teilzeit, neue Tätigkeitsorte, bei mehreren Weiterbildern: Austritt eines Weiterbilders) oder die Voraussetzungen an der Weiterbildungsstätte (apparative Ausstattung, räumliche Veränderung, Genehmigungen der KVB, Ausgliederung einzelner Bereiche etc.) sind der BLÄK unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Es wird dann geprüft, ob unter den neuen Voraussetzungen weiterhin alle Gegebenheiten für die Weiterbildungsbefugnis erfüllt sind.
Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und darf nicht mit finanziellen Verpflichtungen für die in Weiterbildung befindlichen Ärzte verbunden sein. Hiervon unberührt bleiben eventuell kostenpflichtige Kursweiterbildungen.
Während der Weiterbildung
Während der Weiterbildung ist mindestens einmal im Jahr ein kollegiales Gespräch über den Stand und den Fortschritt der Weiterbildung zu führen. Ebenfalls sind mindestens einmal jährlich die erworbenen Inhalte in einem sog. Logbuch, einem Dokumentationsbogen, der auf unserer Homepage verfügbar ist, zu dokumentieren.
Sind mehrere Weiterbilder gemeinsam befugt, genügt die Unterschrift eines Weiterbilders im Logbuch, wenn im Zeugnis hierauf verwiesen wird.
Am Ende der Weiterbildung
Am Ende der Weiterbildung sind Sie als Weiterbilder verpflichtet, dem sich bei Ihnen in Weiterbildung befindlichen Arzt ein Zeugnis auszustellen. Vordrucke finden Sie hier. Darin muss die abgeleistete Weiterbildungszeit erfasst sein, die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten dargelegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung genommen werden. Wurde die Weiterbildung in Teilzeit abgeleistet oder gab es Unterbrechungen in der Weiterbildung, sollte dies ebenfalls ausgeführt und die genauen Zeiträume angegeben werden. Wurde während der Weiterbildung rotiert, muss ein Zeugnis vom Rotationspartner über diesen Weiterbildungsabschnitt erstellt werden.
Nach Beendigung der Weiterbildungsbefugnis
Auch wenn Ihre Weiterbildungsbefugnis beendet wurde, sind Sie weiterhin verpflichtet, ein Zeugnis über bei Ihnen abgeleistete Weiterbildungszeiten auszustellen. Auf Antrag des in Weiterbildung befindlichen Arztes oder auf Anforderung durch die BLÄK muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis ausgestellt werden.