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Voraussetzungen für eine Weiterbildungsbefugnis
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Der Antrag auf Weiterbildungsbefugnis
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Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und Psychotherapie
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Ihre Pflichten als Weiterbilder
Voraussetzungen für eine Weiterbildungsbefugnis
Die grundsätzliche Voraussetzung für eine Weiterbildungsbefugnis ist, dass Sie die Bezeichnung mindestens 2 Jahre führen und seit zwei Jahren im entsprechenden Bereich in einer eigenverantwortlichen Tätigkeit, also im stationären Bereich mindestens als Oberarzt und im ambulanten Bereich als niedergelassener oder angestellter Arzt tätig waren.
Jeder Arzt kann die Befugnis zur Weiterbildung beantragen, der die o. a. Voraussetzungen erfüllt und an einer geeigneten Weiterbildungsstätte tätig ist, also in einer Klinik, einem Institut, einer Praxis, einem MVZ oder einer sonstigen medizinischen Einrichtung, wie z. B. bei einem arbeitsmedizinischen Dienst.
Für an Forschungseinrichtungen tätige Ärzte ist in der Regel keine Weiterbildungsbefugnis möglich.
Weiterhin muss die Weiterbildungsstätte, für die die Befugnis beantragt wird, seit mindestens einem Jahr bestehen. Grund hierfür ist, dass es für einen Befugnisantrag erforderlich ist, dass das an der Weiterbildungsstätte erbrachte Leistungsspektrum fachlich geprüft wird. Hierfür wird in der Regel eine 12-monatige Leistungsstatistik, die unter Leitung des Antragstellers erbracht wurde, gefordert.
Die Weiterbildung muss insgesamt ganztägig unter der Leitung eines befugten Weiterbilders abgeleistet werden. Wenn Sie in Teilzeit an der Weiterbildungsstätte tätig sind, ist damit die Erteilung einer alleinigen Weiterbildungsbefugnis nicht möglich. Die Befugnis kann aber von mehreren Antragstellern, die mit komplementären Arbeitszeiten insgesamt eine ganztägige Weiterbildung (mindestens 38,5 Stunden pro Woche) sicherstellen können, gemeinsam beantragt werden.
Im stationären Bereich gibt es außerdem für den Chefarzt die Möglichkeit, die oberärztliche Fachvertretung in die Befugnis einzubinden. Eine namentliche Nennung in der Befugnis ist nicht erforderlich.
Eine Weiterbildungsbefugnis kann sowohl von einem oder mehreren Ärzten als auch für mehrere Standorte (z. B. Praxis und Filialpraxis, mehrere Standorte einer BAG oder für Kliniken mit mehreren Standorten) beantragt werden.
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, einen federführenden Weiterbilder zu benennen, der die Zeugnisse für die Ärzte in Weiterbildung unterschreibt.
Videotutorial "Mein Weg zur Weiterbildungsbefugnis“
Seit Mitte August 2023 haben wir für alle betroffenen und interessierten Ärztinnen und Ärzte Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung 2021 erstellt. Im folgenden Tutorial zeigen wir, wie sie eine Weiterbildunsgsbefugnis erhalten können.
Der Antrag auf Weiterbildungsbefugnis
Benötigte Unterlagen
Grundsätzlich ist für jeden neuen Antrag ein sogenannter Erhebungsbogen auszufüllen. Es gibt separate Erhebungsbögen zur Beantragung jeder Befugnis in einer Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung. Damit werden die Informationen abgefragt, die für die Beurteilung des Antrages benötigt werden, also personenbezogene Daten, Angaben zur Infrastruktur der Weiterbildungsstätte und Statistiken über die erbrachten Leistungen.
Für Anträge auf eine inhaltlich geprüfte Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 ist eine Online-Antragstellung notwendig. Diese ist nach der Anmeldung des Arztes / der Ärztin mit persönlicher Nutzerkennung und Passwort im „Meine BLÄK-Portal“ unter Weiterbildung – Weiterbildungsbefugnis möglich.
Im niedergelassenen Bereich ist ferner eine Einverständniserklärung zur Datenabfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erforderlich.
Folgende Informationen werden bei der KVB eingeholt:
- Art und Umfang der vertragsärztlichen Leistungen durch Übermittlung der Gesamtstatistiken und Häufigkeitsstatistiken der letzten 4 Quartale
- laufende/ abgeschlossene Verfahren der Plausibilitätsprüfung und deren Inhalt
- laufende/ abgeschlossene Disziplinarverfahren und deren Inhalt
- eingeleitete Verfahren vor den Zulassungsinstanzen betreffend das Ruhen oder den Entzug der Vertragsarztzulassung
Beantragen Sie als Arzt in nachgeordneter Position (Oberarzt, angestellter Arzt) eine Weiterbildungsbefugnis, ist eine Bestätigung des Leiters der jeweiligen Weiterbildungsstätte über die Weisungsfreiheit bei der Gestaltung der Weiterbildung erforderlich.
Antragsformen
Neuantrag
Ein Neuantrag wird gestellt, wenn Sie an Ihrer aktuellen Tätigkeitsstätte noch über keine Weiterbildungsbefugnis verfügen. Hierfür ist es erforderlich, dass eine 12-monatige Leistungsstatistik unter Ihrer Leitung vorgelegt wird. Die Stätte muss also seit mindestens einem Jahr bestehen und Sie müssen mindestens ein Jahr dort tätig sein.
Um Anträge auf eine inhaltlich geprüfte Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 prüfen zu können, ist die Einreichung eines Neuantrages im „Meine BLÄK-Portal“ notwendig.
Neue Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen
Aktuelle Informationen zur neuen Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen finden Sie auf der folgenden Seite. Website „FAQ zur neuen Übergangsregelung“
Starteffekt
Ein Starteffekt kann im stationären Bereich beantragt werden. Wenn Sie die Leitung einer Klinik oder Abteilung neu übernommen haben und Ihr Vorgänger über eine Weiterbildungsbefugnis verfügte, kann Ihnen ohne vorhergehende fachliche Prüfung eine zeitlich begrenzte (meist 12-monatige) Weiterbildungsbefugnis ausgesprochen werden. Diese Befugnis muss beantragt werden, wird also nicht automatisch erteilt und es müssen personen- und stättenbezogene Daten eingereicht werden.
Liegen dann die statistischen Angaben unter Ihrer Leitung über einen Zeitraum von 12 Monaten vor, können diese vorgelegt und eine Erhöhung der Befugnis geprüft werden.
Kommissarische Leitung
Scheidet der leitende Arzt einer Klinik oder Abteilung überraschend aus bzw. ist keine lückenlose Nachbesetzung der Stelle möglich, kann ein nachgeordneter Arzt (Oberarzt) der selben Weiterbildungsstätte den Antrag auf befristete Übertragung der Befugnis stellen.
Mitaufnahme
Besteht bereits eine Weiterbildungsbefugnis und soll ein weiterer Arzt oder ein weiterer Standort mitaufgenommen werden, müssen die personen- oder standortbezogenen Daten eingereicht und geprüft werden. Ggf. ist eine komplette Überprüfung der Befugnis erforderlich, wenn die ihr zugrunde liegenden Daten zu alt sind.
Erhöhung
Besteht bereits eine Weiterbildungsbefugnis und hat sich das Leistungsspektrum erweitert, kann ein Erhöhungsantrag unter Vorlage der Statistiken und Angaben zur Infrastruktur gestellt werden.
Wegfall einer Nebenbestimmung
Oft werden Weiterbildungsbefugnisse mit Nebenbestimmungen erteilt. Diese beinhalten z. B. dass ein bestimmter Weiterbildungsinhalt vom Arzt in Weiterbildung andernorts erworben werden muss oder dass Inhalte durch eine Rotation bei einem anderen Weiterbilder erworben werden müssen.
Sollten sich im Verlauf die Gegebenheiten ändern, können Sie die Änderung oder den Wegfall der Nebenbestimmung beantragen.
Online Antragstellung
Bevor Ihnen die Antragsformulare online zur Verfügung gestellt werden, ist das Ausfüllen einer sog. Vorabauskunft notwendig. Anhand der von Ihnen eingegeben Daten wird zunächst individuell geprüft, ob die formalen Voraussetzungen zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis von den Ärzten an den benannten Tätigkeitsstätten erfüllt werden.
Selbstverständlich können Sie sich auch bei Fragen rund um die Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Ablauf der Antragsbearbeitung und zeitlicher Rahmen
Nachdem die Antragsunterlagen bei der BLÄK eingegangen sind, findet eine formale Prüfung der Unterlagen statt. Eventuelle Unklarheiten oder fehlende Angaben werden bei Ihnen rückgefragt und es wird ggf. die Stellungnahme der KVB eingeholt. Sind die Unterlagen vollständig, werden diese an ein Fachgremium weitergeleitet. Das Fachgremium besteht aus Ärzten des entsprechenden Fachgebietes. Es kann vorkommen, dass das Fachgremium noch Rückfragen an Sie hat. Ist die fachliche Begutachtung abgeschlossen, wird Ihr Antrag mit dem Votum des Fachgremiums dem Vorstand der BLÄK in seiner nächsten darauf folgenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Befugnis erteilt, ist diese mit dem Tag des Vorstandsentscheides gültig.
Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und Psychotherapie
Vor der Beantragung
Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ oder „Psychotherapie“ findet unter Anleitung eines Weiterbilders für Psychoanalyse oder Psychotherapie statt.
Das Merkblatt über die Voraussetzungen einer Weiterbildungsbefugnis in einem Baustein für die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ und „Psychotherapie“ finden Sie hier:
Beantragung
Bitte reichen Sie das Antragsformular zusammen mit den im Antragsformular bzw. Merkblatt geforderten Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigten Fotokopien bei der Bayerischen Landesärztekammer ein.
Das passende Antragsformular finden Sie hier:
Die dazugehörigen Anlagen finden Sie hier:
Nach der Beantragung
Wenn die Weiterbildungsbefugnis erteilt werden kann, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer, aus welchem die genehmigten Bausteine ersichtlich werden.
Die Weiterbildungsbefugnisse werden dann hier veröffentlicht:
WeiterbildungsbefugnisseBitte stellen Sie nach erfolgreicher Teilnahme eine ausführliche und detaillierte Weiterbildungsbescheinigung aus.
Ihre Pflichten als Weiterbilder
Die erteilte Weiterbildungsbefugnis ist an das im Antragsverfahren vorgelegte Weiterbildungsprogramm gebunden. Dieses Curriculum ist den in Weiterbildung befindlichen Ärzten auszuhändigen. Wird Ihnen vom Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer eine zeitlich geringere Weiterbildungsbefugnis erteilt als Sie beantragt haben, ist das Weiterbildungsprogramm an den zeitlichen Umfang der erteilten Befugnis anzupassen.
Die Weiterbildungsbefugnis ist sowohl an Sie als Weiterbilder als auch an die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Weiterbildungsstätten und Tätigkeitsbereiche gebunden und erlischt mit der Beendigung Ihrer Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte / den Weiterbildungsstätten. Änderungen in Bezug auf den Umfang Ihrer Tätigkeit (Teilzeit, neue Tätigkeitsorte, bei mehreren Weiterbildern: Austritt eines Weiterbilders) oder die Voraussetzungen an der Weiterbildungsstätte (apparative Ausstattung, räumliche Veränderung, Genehmigungen der KVB, Ausgliederung einzelner Bereiche etc.) sind der BLÄK unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Es wird dann geprüft, ob unter den neuen Voraussetzungen weiterhin alle Gegebenheiten für die Weiterbildungsbefugnis erfüllt sind.
Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und darf nicht mit finanziellen Verpflichtungen für die in Weiterbildung befindlichen Ärzte verbunden sein. Hiervon unberührt bleiben eventuell kostenpflichtige Kursweiterbildungen.
Während der Weiterbildung
Während der Weiterbildung ist mindestens einmal im Jahr ein kollegiales Gespräch über den Stand und den Fortschritt der Weiterbildung zu führen. Ebenfalls sind mindestens einmal jährlich die erworbenen Inhalte in einem sog. Logbuch, einem Dokumentationsbogen, der auf unserer Homepage verfügbar ist, zu dokumentieren.
Sind mehrere Weiterbilder gemeinsam befugt, genügt die Unterschrift eines Weiterbilders im Logbuch, wenn im Zeugnis hierauf verwiesen wird.
Am Ende der Weiterbildung
Am Ende der Weiterbildung sind Sie als Weiterbilder verpflichtet, dem sich bei Ihnen in Weiterbildung befindlichen Arzt ein Zeugnis auszustellen. Vordrucke finden Sie hier. Darin muss die abgeleistete Weiterbildungszeit erfasst sein, die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten dargelegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung genommen werden. Wurde die Weiterbildung in Teilzeit abgeleistet oder gab es Unterbrechungen in der Weiterbildung, sollte dies ebenfalls ausgeführt und die genauen Zeiträume angegeben werden. Wurde während der Weiterbildung rotiert, muss ein Zeugnis vom Rotationspartner über diesen Weiterbildungsabschnitt erstellt werden.
Nach Beendigung der Weiterbildungsbefugnis
Auch wenn Ihre Weiterbildungsbefugnis beendet wurde, sind Sie weiterhin verpflichtet, ein Zeugnis über bei Ihnen abgeleistete Weiterbildungszeiten auszustellen. Auf Antrag des in Weiterbildung befindlichen Arztes oder auf Anforderung durch die BLÄK muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis ausgestellt werden.