Prüfungen zur Anerkennung von Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzbezeichnungen

  • Wichtige Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Prüfung
  • Bitte informieren Sie sich möglichst früh – spätestens bei Zulassung Ihres Antrags auf Anerkennung – über folgende Themen:
pruefung

Grundsätzliches

Fragen und Antwor­ten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres voll­stän­di­gen Namens, der Mitglieds­num­mer, des zu prüfen­des Faches und einer Beschrei­bung Ihres Anlie­gens an prue­fun­gen@blaek.de

Doku­mente zum Down­load

Prüfungs­lei­t­fa­den
Wegbe­schrei­bung

Anfahrt zur Prüfung und Barrie­re­frei­heit

Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie mindes­tens zehn Minu­ten vor Prüfungs­be­ginn vor Ort sein können. Falls sich die Anreise uner­war­tet verzö­gern sollte, infor­mie­ren Sie bitte umge­hend die Prüfungs­ab­tei­lung.

Stel­len Sie bitte sicher, dass Sie vor Prüfungs­be­ginn tele­fo­nisch erreich­bar sind, da sich aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den Ände­run­gen im Prüfungs­ab­lauf erge­ben bzw. Ihr Prüfungs­be­ginn verscho­ben werden könnte.

Bitte beach­ten Sie, dass sich die Prüfungs­räume der BLÄK in der Neumark­ter Straße Nr. 41 in 81673 München befin­den.
Die Prüfungs­räume sind barrie­re­frei über einen Aufzug zu errei­chen. Ferner verfü­gen wir über eine barrie­re­freie Sani­tä­r­an­lage.
Die Wegbe­schrei­bung finden Sie im Down­load­be­reich

Anmel­dung

Bei der Anmel­dung ist ein gülti­ger Licht­bild­aus­weis zu Ihrer Iden­ti­fi­ka­tion vorzu­le­gen. Die Prüfung kann nur durch­ge­führt werden, wenn Sie am Prüfungs­tag recht­mä­ßi­ges Mitglied eines Ärzt­li­chen Kreis­ver­ban­des in Bayern sind.

» ÄKV/ÄBV suchen

Physi­sche und psychi­sche Prüfungs­fä­hig­keit

Sie werden am Anfang des Prüfungs­ge­sprä­ches und vor Beginn der Fach­fra­gen über Ihre psychi­sche und physi­sche Prüfungs­fä­hig­keit befragt und über die Möglich­keit des Rück­tritts belehrt. Bis zu diesem Zeit­punkt haben sie die Möglich­keit zum unver­züg­li­chen Prüfungs­rück­tritt, indem Sie die Frage zur Prüfungs­fä­hig­keit mit „Nein“ beant­wor­ten. In diesem Fall wird die Prüfung nicht begon­nen und Sie können zum nächst­mög­li­chen Termin erneut zur Prüfung antre­ten. Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beant­wor­ten, erklä­ren Sie sich verbind­lich als prüfungs­fä­hig und verzich­ten auf Ihr Rück­tritts­recht. In diesem Fall können gege­be­nen­falls nach Abschluss der Prüfung vorge­brachte Argu­mente zu einer beein­träch­tig­ten oder nicht gege­be­nen Prüfungs­un­fä­hig­keit nicht mehr berück­sich­tigt werden. Eine begon­nene Prüfung kann von Ihnen jeder­zeit abge­bro­chen werden. In diesem Falle gilt die Prüfung gemäß §14 Abs. 5 WBO vom 16.10.2021 (oder nach §14 Abs. 4 WBO vom 24.04.2004) als nicht bestan­den.

Ablauf der Prüfung

Nach Begrü­ßung durch den Vorsit­zen­den Ihres Prüfungs­aus­schus­ses werden Sie in den Prüfungs­raum geführt. Dem Prüfungs­aus­schuss gehö­ren weitere zwei Fach­prü­fer an. Die Prüfung wird in Form eines nicht öffent­li­chen Einzel­ge­sprä­ches durch­ge­führt. Die Dauer beträgt laut Weiter­bil­dungs­ord­nung mindes­tens 30 Minu­ten. Der Verlauf des Prüfungs­ge­sprächs wird hand­schrift­lich proto­kol­liert, es finden keine Video- oder Audio­auf­zeich­nun­gen statt. Thema­tisch kann sich das Prüfungs­ge­spräch auf alle Weiter­bil­dungs­in­halte erstre­cken. Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum allge­mei­nen Ablauf einer Prüfung entneh­men Sie bitte dem Prüfungs­lei­t­fa­den im Down­load­be­reich.

Ende der Prüfung und Prüfungs­er­geb­nis

Nach Ende der Prüfung berät sich der Prüfungs­aus­schuss und teilt Ihnen im Anschluss das Ergeb­nis mit:

• Prüfung bestan­den

Nach bestan­de­ner Prüfung erhal­ten Sie in der Regel Ihre Urkunde ausge­hän­digt, in Ausnah­me­fäl­len wird Ihnen diese posta­lisch zuge­schickt. Sie verfü­gen somit unmit­tel­bar nach bestan­de­ner Prüfung über die erwor­bene Aner­ken­nung der von Ihnen bean­trag­ten Fach­a­rzt- oder Schwer­punkt­kom­pe­tenz oder Zusatz­be­zeich­nung.

Wir bitten Sie kein Konfetti zu verwen­den, um die Umwelt zu scho­nen und die Sauber­keit zu bewah­ren. Nehmen Sie bitte alle Über­reste der Feier­lich­kei­ten mit und räumen Sie auf.

• Prüfung nicht bestan­den

Im Falle eines Nicht­be­ste­hens erhal­ten Sie, nach entspre­chen­der Bear­bei­tungs­zeit, einen auf Grund­lage des Prüfungs­pro­to­kolls erstel­len Bescheid. Dieser bein­hal­tet eine detail­lierte Begrün­dung und die vom Prüfungs­aus­schuss erteilte Auflage (z. B. verlän­gerte Weiter­bil­dung, Kurs­teil­nah­men).

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

  • Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen; kann ich von meinem Weiterbilder geprüft werden?

    Jedem Prüfungs­­aus­­schuss gehö­ren drei Ärztin­­nen oder Ärzte an (Prüfungs­­vor­­­sitz und zwei Fach­prü­­fe­rin­­nen/Fach­prü­­fer). Um eine even­tu­elle Befan­­gen­heit eines Prüfers auszu­sch­lie­­ßen, werden die Mitglie­­der des Prüfungs­­aus­­schus­­ses so ausge­wählt, dass sie nicht in der Weiter­­bil­­dung der jewei­­li­­gen Antrag­s­tel­le­r­in­­nen und Antrag­s­tel­­ler invol­viert waren oder sind.

    Am Prüfungstag
  • Erfahre ich die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses vorab?

    Bis zum Prüfungs­­­tag werden weder die Namen der Mitglie­­der des Prüfungs­­aus­­schus­­ses noch die Namen der Antrag­s­tel­­ler gegen­­sei­tig bekannt­­ge­­ge­­ben.

    Am Prüfungstag
    MFA Patient
  • In welcher Form finden die Prüfungen statt?

    Bei den Prüfun­­gen handelt es sich um nicht öffent­­li­che Einzel­prü­­fun­­gen, die in Form eines kolle­­gi­a­len Fach­­ge­sprächs zu den jewei­­li­­gen Inha­l­ten der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung stat­t­­fin­­den.

    Am Prüfungstag
  • Muss ich eine Kleiderordnung beachten?

    Es gibt keine Klei­­der­ord­­nung, dennoch werden Sie gebe­ten, sich dem Anlass ange­­mes­­sen zu klei­­den. Ein Arzt­kit­tel ist nicht notwen­­dig.

    Am Prüfungstag
  • Wie werden die Prüfungen dokumentiert?

    Während der Prüfung proto­­kol­­liert der Vorsit­­zende den Verlauf des Gesprächs schrift­­lich. Eine Ton- oder Video­auf­­zeich­­nung der Prüfung findet nicht statt.

    Am Prüfungstag
  • Was passiert, wenn ich der Prüfung unentschuldigt fernbleibe?

    Die verge­­be­­nen Prüfungs­­ter­­mine sind bindend. Sofern kein berü­ck­­sich­ti­­gungs­­wür­­di­­ger Umstand vorliegt (siehe oben), gilt die Prüfung bei Nicht­er­­schei­­nen, mit Hinweis auf §14 Abs. 5 WBO, als „nicht bestan­­den“. Die frühe­st­mög­­li­che Teil­­nahme an einem neuen Prüfungs­­ter­­min ist dann erst nach Ablauf der Sperr­­frist von drei Mona­ten möglich.

    Am Prüfungstag
  • Was mache ich, wenn ich auf dem Weg zur Prüfung im Stau stehe oder mein Zug Verspätung hat?

    Bitte planen Sie zur Anreise ausrei­chend Zeit­­puf­­fer ein. Im Notfall kontak­tie­ren Sie bitte die Prüfungs­­ab­tei­­lung tele­­fo­­nisch unter +49 – 89 4147–137. Soweit möglich, ist die Prüfungs­­ab­tei­­lung immer bestrebt, die Prüfung trotz einer Verspä­tung stat­t­­fin­­den zu lassen. Aus orga­­ni­sa­to­ri­­schen Grün­­den können wir das Stat­t­­fin­­den einer Prüfung bei verspä­te­ter Ankunft jedoch nicht garan­tie­ren.

    Am Prüfungstag
  • Wieder­ho­lungs­prü­fung bei Nicht­be­ste­hen

    Nach Erfül­lung der Im Prüfungs­be­scheid mitge­teil­ten Auflage können Sie in der Abtei­lung Aner­ken­nun­gen erneut einen Antrag auf Zulas­sung zum Prüfungs­ge­spräch stel­len. Eine Prüfung kann unbe­grenzt wieder­holt werden. Die Prüfung kann – sofern keine weiter­ge­hende Auflage fest­ge­legt wurde – frühes­tens drei Monate nach nicht bestan­de­ner Prüfung wieder­holt werden.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ):

  • Wie kann ich bei nicht bestandener Prüfung Widerspruch einlegen?

    Nach Zustel­­lung des Prüfungs­­­be­­schei­­des können Sie inner­halb eines Monats Wider­­spruch einle­­gen. Der Wider­­spruch muss schrift­­lich, zur Nieder­­schrift oder elek­tro­­nisch in einer für den Schrift­­for­­mer­­satz zuge­las­­se­­nen Form bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer, Mühl­­baur­str. 16, 81677 München, einge­legt werden. Bitte beach­ten Sie, dass ein Wider­­spruch per „regu­lä­­rer“ E-Mail nicht zuläs­­sig ist.

    Nach der Prüfung
  • Was passiert, wenn ich nach nicht bestandener Prüfung aus Bayern wegziehe?

    Sie fallen in den Zustän­­dig­keits­­be­reich der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer, wenn Sie in Bayern als wohn­haft gemel­­det oder ärzt­­lich tätig sind. Sind diese Voraus­­set­­zun­­gen nicht mehr gege­­ben, wenden Sie sich für Fragen bezüg­­lich einer Wieder­­ho­­lungs­­prü­­fung bitte an Ihre zukün­f­tig zustän­­dige Landes­­ärz­te­­kam­­mer.

    Nach der Prüfung
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