Fragen und Antworten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, der Mitgliedsnummer, des zu prüfendes Faches und einer Beschreibung Ihres Anliegens an pruefungen@blaek.de
Dokumente zum Download
Fragen und Antworten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, der Mitgliedsnummer, des zu prüfendes Faches und einer Beschreibung Ihres Anliegens an pruefungen@blaek.de
Dokumente zum Download
Um in Bayern Ihre Weiterbildung für Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzbezeichnungen mit einer Prüfung abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung gestellt werden.
Sollte Ihnen die Teilnahme am Prüfungsgespräch in bestimmten Zeitabschnitten nicht möglich sein, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichen des Antrages darauf hin.
Nach erfolgter Zulassung wird Ihr Antrag automatisch an die Prüfungsabteilung weitergeleitet.
Vor der Zulassung zur Prüfung sind Ihre Ansprechpartner:
Für Weiterbildung – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen:
Telefon 089 4147–132
E-Mail: anerkennungen@blaek.de
Für Weiterbildung – Zusatzbezeichnungen:
Telefon 089 4147–134
E-Mail: zusatzbezeichnungen@blaek.de
Nach der Zulassung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit direkt an die Prüfungsabteilung wenden:
Um in Bayern Ihre Weiterbildung für Gebiete, Facharzt und Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzbezeichnungen mit einer Prüfung abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung gestellt werden.
Mit Einreichen des Antrags auf Zulassung zum Prüfungsgespräch erklären Sie sich bereit, zum von der Bayerischen Landesärztekammer festgesetzten, bindenden Prüfungstermin zu erscheinen. Bitte geben Sie bereits bei Antragstellung ihre Ausschlusszeiten (langfristig geplanter Urlaub, Entbindungstermin/ Beginn des Mutterschutzes, Wechsel in ein anderes Bundesland, KV-Sitzungstermin) bekannt. Zu einem späteren Zeitpunkt eingebrachte terminliche Verpflichtungen (Dienstpläne, Kongresse ec.) können von uns nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.
Für ihre persönliche Planung weisen wir Sie darauf hin, dass wir um eine Terminierung innerhalb von 3 Monaten nach Zulassung bemüht sind. Sie erhalten die Ladung zu ihrem verbindlichen Prüfungstermin zeitnah, mindestens jedoch unter Einhaltung der 2-wöchigen Ladefrist. Sollte in dringenden Ausnahmefälle ein kurzfristig angesetzter Prüfungstermin erforderlich sein, bei dem eine 2-wöchige Ladefrist nicht eingehalten werden kann, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Ladefristverzichtserklärung.
Ein Rücktritt kann nur bei Vorliegen besonderer berücksichtigungswürdiger Umstände wie Unfall am Tag der Prüfung, nachweisbare schwere Erkrankung (es ist ein ärztliches Attest erforderlich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend) oder zeitnaher Tod eines Angehörigen, erfolgen. Die Prüfungsabteilung ist unverzüglich über den Rücktrittswunsch per E-Mail (pruefungen@blaek.de) unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, zu verständigen. Sofern kein berücksichtigungswürdiger Umstand vorliegt, gilt die Prüfung bei Nichterscheinen, mit Hinweis auf §14 Abs. 5 WBO, als „nicht bestanden“. Die frühestmögliche Teilnahme an der Prüfung ist dann erst wieder nach Ablauf der Sperrfrist von drei Monaten möglich.
Nach Zulassung Ihres Antrags zum Prüfungsgespräch erhalten Sie die Einladung zu Ihrem bindenden Prüfungstermin per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie ggfs. auch eventuelle Spam-Ordner Ihres Postfaches, falls unsere Nachricht versehentlich dorthin geleitet wurde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vorab noch keine Auskünfte über Termine geben können, da sich im Zuge der Prüfungsplanung immer noch Änderungen und Terminverschiebungen ergeben können.
Individuelle Wunschtermine können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden. Im Falle dringender äußerer Umstände (z. B. KV-Sitzungstermine) bemüht sich die BLÄK, in Einzelfällen besonders zeitnahe Termine zu ermöglichen.
Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Besonderheiten (z. B. das Eingehen von terminlichen Verpflichtungen, Anmietung von Praxisräumen, etc.) berücksichtigt werden können.
Entscheidend ist, dass die Prüfung nur stattfinden kann, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied bei einem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband in Bayern sind (siehe Meldeordnung). Hierfür ist es notwendig, dass Sie am Tag der Prüfung in Bayern ärztlich tätig sind, oder, falls Sie am Tag der Prüfung keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen, Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Die BLÄK ist bemüht, Sie mit einem Vorlauf von vier bis sechs Wochen zu laden, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
Bitte überprüfen Sie die Schreibweise Ihres Namens und Ihren akademischen Titel auf Ihrem Einladungsschreiben auf Korrektheit und Vollständigkeit und teilen Sie uns etwaige Korrekturen umgehend per E-Mail an pruefungen@blaek.de mit. Diese Angaben erscheinen auf Ihrer Anerkennungsurkunde, die Ihnen nach erfolgreicher Prüfung ausgehändigt wird. Verspätete Korrekturen führen zu einem administrativen Mehraufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Erstellung Ihrer Urkunde. Ggfs. kann Ihnen diese am Prüfungstag dann nicht ausgehändigt werden.
Begleitpersonen sind in den Räumen der Prüfungsabteilung generell nicht gestattet.
Die Häufigkeit der Termine für die einzelnen Prüfungsfächer variiert und wird auch während eines laufenden Jahres an den Bedarf angepasst. Daher können keine festen Prüfungsdaten für das ganze Jahr veröffentlicht werden.
Nein, nach erfolgter Zulassung wird Ihnen ein Prüfungstermin zugeteilt. Sie müssen nicht selbst aktiv werden.
Der Ihnen zugeteilte Prüfungstermin ist bindend und kann nur aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Unfall am Tag der Prüfung, nachweisbare schwere Erkrankung etc., siehe oben) abgesagt werden. Bitte senden Sie dazu zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine E-Mail an pruefungen@blaek.de. Im Falle einer berücksichtigungswürdigen Absage wird Ihnen der nächstmögliche Prüfungstermin zugeteilt.
Aus organisatorischen Gründen kann sich die Uhrzeit ändern. In Ausnahmefällen kann der gesamte Prüfungstermin auch storniert und auf ein anderes Datum verschoben werden.
Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung bitten wir Sie um eine frühestmögliche Absage per E-Mail und Vorlage eines ärztlichen Attests. Wir sind bemüht, Ihnen nach Ihrer Genesung, den nächstmöglichen Termin zu vergeben. Erfolgt bei Fernbleiben von der Prüfung innerhalb von drei Tagen keine Vorlage eines ärztlichen Attests, wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.
Die Prüfungen für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen sind generell kostenfrei. Zu den Gebühren für die Fachprüfungen für die Fachkunde im Strahlenschutz (offen) und für die Fachkunde im Strahlenschutz (umschlossen) sowie zu Gebühren für die Ausstellung von Urkunden-Zweitschriften etc., informieren Sie sich bitte in der Gebührenordnung (siehe Downloadbereich)
Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie mindestens zehn Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort sein können. Falls sich die Anreise unerwartet verzögern sollte, informieren Sie bitte umgehend die Prüfungsabteilung.
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie vor Prüfungsbeginn telefonisch erreichbar sind, da sich aus organisatorischen Gründen Änderungen im Prüfungsablauf ergeben bzw. Ihr Prüfungsbeginn verschoben werden könnte.
Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungsräume der BLÄK in der Neumarkter Straße Nr. 41 in 81673 München befinden.
Die Prüfungsräume sind barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen. Ferner verfügen wir über eine barrierefreie Sanitäranlage.
Die Wegbeschreibung finden Sie im Downloadbereich
Bei der Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis zu Ihrer Identifikation vorzulegen. Die Prüfung kann nur durchgeführt werden, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied eines Ärztlichen Kreisverbandes in Bayern sind.
Sie werden am Anfang des Prüfungsgespräches und vor Beginn der Fachfragen über Ihre psychische und physische Prüfungsfähigkeit befragt und über die Möglichkeit des Rücktritts belehrt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie die Möglichkeit zum unverzüglichen Prüfungsrücktritt, indem Sie die Frage zur Prüfungsfähigkeit mit „Nein“ beantworten. In diesem Fall wird die Prüfung nicht begonnen und Sie können zum nächstmöglichen Termin erneut zur Prüfung antreten. Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beantworten, erklären Sie sich verbindlich als prüfungsfähig und verzichten auf Ihr Rücktrittsrecht. In diesem Fall können gegebenenfalls nach Abschluss der Prüfung vorgebrachte Argumente zu einer beeinträchtigten oder nicht gegebenen Prüfungsunfähigkeit nicht mehr berücksichtigt werden. Eine begonnene Prüfung kann von Ihnen jederzeit abgebrochen werden. In diesem Falle gilt die Prüfung gemäß §14 Abs. 5 WBO vom 16.10.2021 (oder nach §14 Abs. 4 WBO vom 24.04.2004) als nicht bestanden.
Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses werden Sie in den Prüfungsraum geführt. Dem Prüfungsausschuss gehören weitere zwei Fachprüfer an. Die Prüfung wird in Form eines nicht öffentlichen Einzelgespräches durchgeführt. Die Dauer beträgt laut Weiterbildungsordnung mindestens 30 Minuten. Der Verlauf des Prüfungsgesprächs wird handschriftlich protokolliert, es finden keine Video- oder Audioaufzeichnungen statt. Thematisch kann sich das Prüfungsgespräch auf alle Weiterbildungsinhalte erstrecken. Weitere Informationen zum allgemeinen Ablauf einer Prüfung entnehmen Sie bitte dem Prüfungsleitfaden im Downloadbereich.
Nach Ende der Prüfung berät sich der Prüfungsausschuss und teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit:
• Prüfung bestanden
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie in der Regel Ihre Urkunde ausgehändigt, in Ausnahmefällen wird Ihnen diese postalisch zugeschickt. Sie verfügen somit unmittelbar nach bestandener Prüfung über die erworbene Anerkennung der von Ihnen beantragten Facharzt- oder Schwerpunktkompetenz oder Zusatzbezeichnung.
Wir bitten Sie kein Konfetti zu verwenden, um die Umwelt zu schonen und die Sauberkeit zu bewahren. Nehmen Sie bitte alle Überreste der Feierlichkeiten mit und räumen Sie auf.
• Prüfung nicht bestanden
Im Falle eines Nichtbestehens erhalten Sie, nach entsprechender Bearbeitungszeit, einen auf Grundlage des Prüfungsprotokolls erstellen Bescheid. Dieser beinhaltet eine detaillierte Begründung und die vom Prüfungsausschuss erteilte Auflage (z. B. verlängerte Weiterbildung, Kursteilnahmen).
Jedem Prüfungsausschuss gehören drei Ärztinnen oder Ärzte an (Prüfungsvorsitz und zwei Fachprüferinnen/Fachprüfer). Um eine eventuelle Befangenheit eines Prüfers auszuschließen, werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses so ausgewählt, dass sie nicht in der Weiterbildung der jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller involviert waren oder sind.
Bis zum Prüfungstag werden weder die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses noch die Namen der Antragsteller gegenseitig bekanntgegeben.
Bei den Prüfungen handelt es sich um nicht öffentliche Einzelprüfungen, die in Form eines kollegialen Fachgesprächs zu den jeweiligen Inhalten der Weiterbildungsordnung stattfinden.
Es gibt keine Kleiderordnung, dennoch werden Sie gebeten, sich dem Anlass angemessen zu kleiden. Ein Arztkittel ist nicht notwendig.
Während der Prüfung protokolliert der Vorsitzende den Verlauf des Gesprächs schriftlich. Eine Ton- oder Videoaufzeichnung der Prüfung findet nicht statt.
Die vergebenen Prüfungstermine sind bindend. Sofern kein berücksichtigungswürdiger Umstand vorliegt (siehe oben), gilt die Prüfung bei Nichterscheinen, mit Hinweis auf §14 Abs. 5 WBO, als „nicht bestanden“. Die frühestmögliche Teilnahme an einem neuen Prüfungstermin ist dann erst nach Ablauf der Sperrfrist von drei Monaten möglich.
Bitte planen Sie zur Anreise ausreichend Zeitpuffer ein. Im Notfall kontaktieren Sie bitte die Prüfungsabteilung telefonisch unter +49 – 89 4147–137. Soweit möglich, ist die Prüfungsabteilung immer bestrebt, die Prüfung trotz einer Verspätung stattfinden zu lassen. Aus organisatorischen Gründen können wir das Stattfinden einer Prüfung bei verspäteter Ankunft jedoch nicht garantieren.
Nach Erfüllung der Im Prüfungsbescheid mitgeteilten Auflage können Sie in der Abteilung Anerkennungen erneut einen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsgespräch stellen. Eine Prüfung kann unbegrenzt wiederholt werden. Die Prüfung kann – sofern keine weitergehende Auflage festgelegt wurde – frühestens drei Monate nach nicht bestandener Prüfung wiederholt werden.
Nach Zustellung des Prüfungsbescheides können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Bayerischen Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München, eingelegt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per „regulärer“ E-Mail nicht zulässig ist.
Sie fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer, wenn Sie in Bayern als wohnhaft gemeldet oder ärztlich tätig sind. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wenden Sie sich für Fragen bezüglich einer Wiederholungsprüfung bitte an Ihre zukünftig zuständige Landesärztekammer.