Allgemeines
Um in Bayern Ihre Weiterbildung für Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzbezeichnungen mit einer Prüfung abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung gestellt werden.
Sollte Ihnen die Teilnahme am Prüfungsgespräch in bestimmten Zeitabschnitten nicht möglich sein, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichen des Antrages darauf hin.
Nach erfolgter Zulassung wird Ihr Antrag automatisch an die Prüfungsabteilung weitergeleitet.
Ansprechpartner
Vor der Zulassung zur Prüfung sind Ihre Ansprechpartner:
Nach der Zulassung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit direkt an die Prüfungsabteilung wenden:
Planung der Prüfung und Termin
Wie erfolgt die Terminvergabe?
Um in Bayern Ihre Weiterbildung für Gebiete, Facharzt und Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzbezeichnungen mit einer Prüfung abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung gestellt werden.
Mit Einreichen des Antrags auf Zulassung zum Prüfungsgespräch erklären Sie sich bereit, zum von der Bayerischen Landesärztekammer festgesetzten, bindenden Prüfungstermin zu erscheinen. Bitte geben Sie bereits bei Antragstellung ihre Ausschlusszeiten (langfristig geplanter Urlaub, Entbindungstermin/ Beginn des Mutterschutzes, Wechsel in ein anderes Bundesland, KV-Sitzungstermin) bekannt. Zu einem späteren Zeitpunkt eingebrachte terminliche Verpflichtungen (Dienstpläne, Kongresse ec.) können von uns nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.
Für ihre persönliche Planung weisen wir Sie darauf hin, dass wir um eine Terminierung innerhalb von 3 Monaten nach Zulassung bemüht sind. Sie erhalten die Ladung zu ihrem verbindlichen Prüfungstermin zeitnah, mindestens jedoch unter Einhaltung der 2-wöchigen Ladefrist. Sollte in dringenden Ausnahmefälle ein kurzfristig angesetzter Prüfungstermin erforderlich sein, bei dem eine 2-wöchige Ladefrist nicht eingehalten werden kann, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Ladefristverzichtserklärung.
Ein Rücktritt kann nur bei Vorliegen besonderer berücksichtigungswürdiger Umstände wie Unfall am Tag der Prüfung, nachweisbare schwere Erkrankung (es ist ein ärztliches Attest erforderlich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend) oder zeitnaher Tod eines Angehörigen, erfolgen. Die Prüfungsabteilung ist unverzüglich über den Rücktrittswunsch per E-Mail (pruefungen@blaek.de) unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, zu verständigen. Sofern kein berücksichtigungswürdiger Umstand vorliegt, gilt die Prüfung bei Nichterscheinen, mit Hinweis auf §14 Abs. 5 WBO, als „nicht bestanden“. Die frühestmögliche Teilnahme an der Prüfung ist dann erst wieder nach Ablauf der Sperrfrist von drei Monaten möglich.
Nach Zulassung Ihres Antrags zum Prüfungsgespräch erhalten Sie die Einladung zu Ihrem bindenden Prüfungstermin per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie ggfs. auch eventuelle Spam-Ordner Ihres Postfaches, falls unsere Nachricht versehentlich dorthin geleitet wurde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vorab noch keine Auskünfte über Termine geben können, da sich im Zuge der Prüfungsplanung immer noch Änderungen und Terminverschiebungen ergeben können.