Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung (WBO 2004)

  • ACHTUNG: Die Informationen und Dokumente auf dieser Seite beziehen sich auf Bezeichnungen bzw. Weiterbildungsgänge nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 bzw. deren Fassungen (WBO 2004), nicht jedoch auf die zum 01.08.2022 in Kraft getretene Neufassung der Weiterbildungsordnung vom 16.10.2021 (WBO 2021).
  • Die Bestimmungen zur Weiterbildung in Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzbezeichnungen sind in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns und den zugehörigen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung festgelegt. Nur die jeweils gültige Fassung der Landesärztekammer ist rechtsverbindlich.
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Ärztliche Weiterbildung bezweckt im Interesse der bestmöglichen medizinischen Versorgung der Patienten und der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung das Erlernen besonderer ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten. Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten. Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestweiterbildungszeit nicht erworben werden können. Die Weiterbildung wird, sofern diese Weiterbildungsordnung nichts anderes vorsieht, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit angemessener Vergütung an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter verantwortlicher Leitung befugter Ärzte (Weiterbilder) in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen. Der Erfolg der Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildern erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Urkunde bestätigt und ist der Nachweis für erworbene Kompetenz im Sinn einer besonderen ärztlichen Befähigung.

Lesen Sie die allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung, die unabhängig vom gewählten Weiterbildungsinhalt gelten, hier …
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