Akupunktur

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Akupunk­tur umfasst die thera­­peu­ti­­sche Beein­flus­­sung von Körper­­funk­ti­o­­nen über defi­­nierte Punkte und Areale der Körper­o­­ber­flä­che durch Akupunk­tur­tech­­ni­ken, für die eine Wirk­­sam­keit nach­­ge­wie­­sen ist.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in der Akupunk­tur nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte sowie des Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­ses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiter­bil­dung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

24 Stun­den Grund­kurs gemäß § 4 Abs. 8
und anschlie­ßend
96 Stun­den Aufbau­kurs gemäß § 4 Abs. 8 mit prak­ti­schen Übun­gen in Akupunk­tur
60 Stun­den prak­ti­sche Akupunk­tur­be­hand­lun­gen unter Anlei­tung eines Weiter­bil­ders für Akupunk­tur gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, verteilt auf eine Weiter­bil­dungs­dauer von mindes­tens 24 Mona­ten
20 Stun­den Fall­se­mi­nare in mindes­tens 5 Sitzun­gen
Die Kurse und die Fall­se­mi­nare müssen sich über einen Zeit­raum von mindes­tens 24 Mona­ten erstre­cken.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
den neuro­phy­sio­lo­gi­schen und humo­ra­len Grund­la­gen und klini­schen Forschungs­er­geb­nis­sen zur Akupunk­tur einschließ­lich der Theo­rie der Funk­ti­ons­kreise
der Syste­ma­tik und Topo­gra­phie der Leit­bah­nen und ausge­wähl­ter Akupunk­tur-Punkte einschließ­lich Extra- und Trig­ger­punkte sowie Punkte außer­halb der Leit­bah­nen
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Einbin­dung der Akupunk­tur in Behand­lungs­kon­zepte
der Punk­t­aus­wahl und -loka­li­sa­tion unter akupunk­tur­spe­zi­fi­schen diffe­ren­zi­al­dia­gno­s­ti­schen Gesichts­punk­ten
Stich­tech­ni­ken und Stimu­la­ti­ons­ver­fah­ren
der Durch­füh­rung der Akupunk­tur einschließ­lich der Mikro­sys­te­ma­ku­punk­tur, z. B. im Rahmen der Schmerz­the­ra­pie
der Teil­nahme an Fall­se­mi­na­ren einschließ­lich Vertie­fung und Ergän­zung der Theo­rie und Praxis der Akupunk­tur anhand eige­ner Fall­vor­stel­lun­gen

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
den neurophysiologischen und humoralen Grundlagen und klinischen Forschungsergebnissen zur Akupunktur einschließlich der Theorie der Funktionskreise
der Systematik und Topographie der Leitbahnen und ausgewählter Akupunktur-Punkte einschließlich Extra- und Triggerpunkte sowie Punkte außerhalb der Leitbahnen
der Indikationsstellung und Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
der Punktauswahl und -lokalisation unter akupunkturspezifischen differenzialdiagnostischen Gesichtspunkten
Stichtechniken und Stimulationsverfahren
der Durchführung der Akupunktur einschließlich der Mikrosystemakupunktur, z. B. im Rahmen der Schmerztherapie
der Teilnahme an Fallseminaren einschließlich Vertiefung und Ergänzung der Theorie und Praxis der Akupunktur anhand eigener Fallvorstellungen

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