Allergologie

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Aller­go­lo­gie umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Vorbeu­gung, Erken­nung und Behand­lung der durch Aller­gene und Pseu­doall­er­gene ausge­lös­ten Erkran­kun­gen verschie­de­ner Organ­sys­teme einschließ­lich der immu­no­lo­gi­schen Aspekte.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in Aller­go­lo­gie nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als Facharzt

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbilder für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während der Weiterbildung in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Pneumologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin bei einem Weiterbilder für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der Biologie, chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene und der Allergenextrakte sowie deren umweltmedizinischer Bedeutung
der Allergieprävention einschließlich Allergenkarenz und Allergen-Elimination
der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen in-vitro-Testverfahren
der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten
der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans
der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte
der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychischer Reaktionen
der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigen-abhängige Lymphozytenstimulation, Durchflusszytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung
Defi­nierte Unter­su­chungs- und Behand­lungs­ver­fah­ren:
Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese
Kutan- und Epikutantests bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen
Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (IgE)
gebietsbezogene Provokationstests, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral
Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben
Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis
besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Biologie, chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene und der Allergenextrakte sowie deren umweltmedizinischer Bedeutung
der Allergieprävention einschließlich Allergenkarenz und Allergen-Elimination
der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen In-vitro-Testverfahren
der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten
der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans
der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte
der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychischer Reaktionen
der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären In-vitro-Testverfahren, z. B. Antigen-abhängige Lymphozytenstimulation, Durchflusszytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese bei Patienten
300
Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen bei Patienten
300
Bestimmung sensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (Ig E) bei Patienten
200
gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral bei Patienten
100
Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
BK
Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben bei Patienten
10
spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans bei Patienten
50
Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis
50
besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften
10

BK (Basis­kennt­nisse) bedeu­tet, dass Grund­kennt­nisse und Erfah­run­gen hierzu erfor­der­lich sind. Der Nach­weis einer Mindest­zahl von entspre­chen­den Unter­su­chun­gen/Behand­lun­gen ist hier nicht erfor­der­lich.

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