Gebiet Anästhesiologie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
- im Gebiet Chirurgie
- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5.Lebensjahr
- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
- rückenmarksnahe Regionalanästhesien
- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
- bei intrathorakalen Eingriffen
- bei intrakraniellen Eingriffen
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Inhalte der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Nützliche Informationen

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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
Intensivmedizin
Die Weiterbildung in der Intensivmedizin muss ganztägig (ggf. im Schichtdienst) erfolgen. Der Zeitraum muss als separater Tätigkeitsabschnitt im Zeugnis bestätigt werden.