Gebiet Anästhesiologie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
-- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
-- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
-- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
-- im Gebiet Chirurgie
-- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
-- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5.Lebensjahr
-- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
-- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
-- rückenmarksnahe Regionalanästhesien
-- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
-- bei intrathorakalen Eingriffen
-- bei intrakraniellen Eingriffen
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Inhalte der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Nützliche Informationen
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Weiterbildungszeugnis
Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
Intensivmedizin
Die Weiterbildung in der Intensivmedizin muss ganztägig (ggf. im Schichtdienst) erfolgen. Der Zeitraum muss als separater Tätigkeitsabschnitt im Zeugnis bestätigt werden.