Facharzt für Anatomie

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Gebiet Anatomie

Definition:

Das Gebiet Anato­­mie umfasst die Lehre vom norma­len Bau und Zustand des Körpers mit seinen Gewe­­ben und Orga­­nen einschließ­­lich syste­­ma­ti­­scher und topo­­gra­­phisch-funk­ti­o­­nel­­ler Aspekte sowie der Embryo­lo­­gie.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Anato­­mie ist die Erlan­­gung der Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monate im Gebiet Patho­lo­gie und/oder Rechts­me­di­zin ange­rech­net werden,
davon können
  • 6 Monate in ande­ren Gebie­ten ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­­führ­ten Anfor­­de­run­­gen Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
den grund­le­gen­den wissen­schaft­li­chen Metho­den zur Unter­su­chung morpho­lo­gisch-medi­zi­ni­scher Frage­stel­lun­gen, der makro­sko­pi­schen Anato­mie, der mikro­sko­pi­schen Anato­mie und der Embryo­lo­gie
den Vorschrif­ten des Leichen­trans­port- und Bestat­tungs­we­sens und der entspre­chen­den Hygi­e­ne­vor­schrif­ten
der syste­ma­ti­schen und topo­gra­phi­schen Anato­mie einschließ­lich der Zusam­men­hänge zwischen Struk­tur und Funk­tion sowie der verglei­chen­den Anato­mie
der klini­schen Anato­mie
der Rönt­ge­na­na­to­mie und deren grund­le­gen­den bild­ge­ben­den Verfah­ren
des Dona­ti­ons­we­sens und der Vermächt­nisse
der Embryo­lo­gie und den Grund­la­gen der Entwick­lungs­bio­lo­gie
der Konser­vie­rung und Aufbe­wah­rung von Leichen unter Beach­tung der entspre­chen­den Hygi­e­ne­vor­schrif­ten
den makro­sko­pi­schen Präpa­ra­ti­ons­me­tho­den
der Herstel­lung, Montage und Pflege von anato­mi­schen Samm­lungs­prä­pa­ra­ten und deren Demon­s­tra­tion
der Histo­lo­gie und mikro­sko­pi­schen Anato­mie einschließ­lich der Histo­che­mie und der Immun­hi­s­to­che­mie und in situ Hybri­di­sie­rung mit den einschlä­gi­gen Fixa­ti­ons-, Schnitt- und Färbe­tech­ni­ken
der Licht- und Fluo­res­zenz­mi­kro­sko­pie mit den verschie­de­nen Tech­ni­ken
der Gewe­be­züch­tung und expe­ri­men­tel­len Zyto­lo­gie
der Makro- und Mikro­pho­to­gra­phie
der Morpho­me­trie mit Quan­ti­fi­zie­rungs- und Statis­tik­me­tho­den
der Elek­tro­nen­mi­kro­sko­pie und Mole­ku­la­r­bio­lo­gie mit den verschie­de­nen Tech­ni­ken
den grund­le­gen­den zell- und mole­ku­la­r­bio­lo­gi­schen Metho­den

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Untersuchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen, der makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie und der Embryologie
den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswesens und der entsprechenden Hygienevorschriften
der systematischen und topographischen Anatomie einschließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und Funktion sowie der vergleichenden Anatomie
der klinischen Anatomie
der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgebenden Verfahren
des Donationswesens und der Vermächtnisse
der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbiologie
der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften
den makroskopischen Präparationsmethoden
der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen Sammlungspräparaten und deren Demonstration
der Histologie und mikroskopischen Anatomie einschließlich der Histochemie und der Immunhistochemie und in situ Hybridisierung mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt- und Färbetechniken
der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiedenen Techniken
der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie
der Makro- und Mikrophotographie
der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmethoden
der Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie mit den verschiedenen Techniken
den grundlegenden zell- und molekularbiologischen Methoden

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung
1.
inner­halb der letz­ten acht Jahre vor dem Inkraft­tre­ten an einer Weiter­bil­dungs­stätte oder vergleich­ba­ren Einrich­tung regel­mä­ßig und über­wie­gend mindes­tens 48 Monate in der Anato­mie tätig waren und dieses bele­gen
und
2.
in geeig­ne­ter Weise den Nach­weis erbrin­gen, dass sie die nach dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Aner­ken­nung als „Fach­a­rzt für Anato­mie“ gefor­der­ten Kennt­nisse, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten erwor­ben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­­sen.

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