Facharzt für Biochemie

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Gebiet Biochemie

Definition:

Das Gebiet Bioche­mie umfasst die Chemie der Lebens­vor­gänge und der leben­den Orga­nis­men einschließ­lich der orga­ni­schen und anor­ga­ni­schen Substan­zen des Orga­nis­mus sowie die bei den Lebens­vor­gän­gen ablau­fen­den Reak­ti­o­nen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­bil­dung im Gebiet Bioche­mie ist die Erlan­gung der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­führ­ten Anfor­de­run­gen Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der allgemeinen und physikalischen Chemie einschließlich der Reaktionskinetik, Thermodynamik, Elektrolytchemie, Elektrochemie sowie der Theorie der chemischen Bindung und der Gleichgewichtszustände und der biologischen Statistik und Datenverarbeitung
biochemischen Reaktionen auf körperfremde Stoffe, den Wirkungsmechanismen von Substanzgruppen auf molekularer Ebene, der Pathophysiologie von Stoffwechselkrankheiten und Stoffwechselanomalien, einschließlich endokriner Störungen und des Wasser- und Elektrolythaushalts sowie der Ernährungswissenschaft und toxikologischen Problemen des Umweltschutzes
der chemischen und biologisch-chemischen Laboratoriumsdiagnostik
der Photometrie, Fluorometrie und der Elektrometrie
der Darstellung biologischer Substanzen
den Enzympräparationen und enzymatischen Bestimmungen
der Chromatographie und Elektrophorese
der Zellfraktionierung, Isotopentechnik und Mikrotitermethode
immunchemischen Testverfahren
den Eigenschaften der Proteine und Kohlenhydrate
dem Lipid- und Eiweißstoffwechsel und der Enzymologie einschließlich der Methoden der Strukturaufklärung
den biochemischen Funktionen der Gewebe und Organe sowie der Mechanismen des Zell- und Organstoffwechsels
den Grundlagen der biochemischen Genetik und der Immunochemie
der Biochemie der Ernährung, des Säuren-Basen- sowie Wasser- und Elektrolythaushalts
der Labororganisation und dem Laborbetrieb

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der allgemeinen und physikalischen Chemie einschließlich der Reaktionskinetik, Thermodynamik, Elektrolytchemie, Elektrochemie sowie der Theorie der chemischen Bindung und der Gleichgewichtszustände und der biologischen Statistik und Datenverarbeitung
biochemischen Reaktionen auf körperfremde Stoffe, den Wirkungsmechanismen von Substanzgruppen auf molekularer Ebene, der Pathophysiologie von Stoffwechselkrankheiten und Stoffwechselanomalien, einschließlich endokriner Störungen und des Wasser- und Elektrolythaushaltes, sowie der Ernährungswissenschaft und toxikologischen Problemen des Umweltschutzes
der chemischen und biologisch-chemischen Laboratoriumsdiagnostik
der Photometrie, Fluorometrie und der Elektrometrie
der Darstellung biologischer Substanzen
den Enzympräparationen und enzymatischen Bestimmungen
der Chromatographie und Elektrophorese
der Zellfraktionierung, Isotopentechnik und Mikrotitermethode
immunchemischen Testverfahren
den Eigenschaften der Proteine und Kohlenhydrate
dem Lipid- und Eiweißstoffwechsel und der Enzymologie einschließlich der Methoden der Strukturaufklärung
den biochemischen Funktionen der Gewebe und Organe sowie der Mechanismen des Zell- und Organstoffwechsels
den Grundlagen der biochemischen Genetik und der Immunochemie
der Biochemie der Ernährung, des Säuren-Basen- sowie Wasser- und Elektrolythaushaltes
der Labororganisation und dem Laborbetrieb

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung
1.
innerhalb der letzten acht Jahre vor dem Inkrafttreten an einer Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und überwiegend mindestens 48 Monate in der Biochemie tätig waren und dieses belegen
und
2.
in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für die Anerkennung als „Facharzt für Biochemie“ geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­sen.

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