Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
- an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich Felsenbeinpräparationen
- an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichtsschädels
- plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an Nase und Ohr
- im Pharynx
- im Bereich des Kehlkopfs und der oberen Luftröhre einschließlich Tracheotomie
- am äußeren Hals
- an Speicheldrüsen und -ausführungsgängen
- Eingriffe bei Schlafapnoe
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 9.1 und 9.2
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Nützliche Informationen

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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden.