Gebiet Innere Medizin
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate in der Notfallaufnahme
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 13.1 und 13.2.1 bis 13.2.8
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Nützliche Informationen

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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
Intensivmedizin und Notfallaufnahme
Die Weiterbildung in der Intensivmedizin und der Notfallaufnahme muss ganztägig erfolgen. Die Zeiträume müssen als separate Tätigkeitsabschnitte im Zeugnis bestätigt werden.