Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
-- 6 Monate in Neuropädiatrie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Inhalte der Facharztkompetenz
Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil
Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil
Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil
Selbsterfahrung
Nützliche Informationen
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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
16 Doppelstunden autogenes Training/progressive Muskelentspannung/Hypnose
Um die Anwendung des gewählten Entspannungsverfahrens selbstständig einüben zu können, ist die Teilnahme an zwei Kursen im Abstand von mindestens drei bis sechs Monaten (je Kurs mindestens acht Doppelstunden) erforderlich.
Die Gesamtstunden dürfen nur in einem der Verfahren erfolgen. -
240 Therapiestunden mit Supervision
Der Supervisor der 240 Therapiestunden darf nicht Vermittler von Selbsterfahrung sein.
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35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit
- Die geforderte Balintgruppenarbeit muss regelmäßig und kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr beim gleichen von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Balintgruppenleiter erfolgen. Blockveranstaltungen können nicht anerkannt werden!
- Der Balintgruppenleiter darf grundsätzlich nicht der Vermittler von Selbsterfahrung sein.
- Die Balintgruppe kann innerhalb der eigenen Klinik oder Praxis absolviert werden, wenn der Leiter von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt ist. Grundsätzlich darf aber auch hier der Leiter nicht der Vorgesetzte der Weiterbildungsassistenten sein, ein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis darf nicht bestehen.
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Selbsterfahrung
- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.
- Die Einzelselbsterfahrung (Lehrpsychotherapie) muss in der Regel in ein- bis zweimaligen Sitzungen pro Woche nachgewiesen werden; sie kann nur bei einem von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Therapeuten absolviert werden.
- Die Gruppenselbsterfahrung muss kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfolgen, wobei die Gruppengröße auf maximal neun Teilnehmer limitiert ist. Die Gruppenselbsterfahrung ist grundsätzlich bei einem von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Therapeuten zu absolvieren.
- Die Selbsterfahrung muss im Verfahren der Grundorientierung erfolgen.
- Selbsterfahrung darf nicht als fremdfinanzierte Kassenleistung im Rahmen einer Therapie absolviert werden. Zwischen Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungstherapeut dürfen keine persönlichen, familiären oder beruflichen Bindungen oder Abhängigkeitsverhältnisse bestehen.
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Suchtmedizinische Grundversorgung
Die suchtmedizinische Grundversorgung muss als integraler Bestandteil der Weiterbildung durch den Weiterbilder oder durch einen entsprechenden Kurs nachgewiesen werden.