Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

arztin_behandlung

Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Definition:

Das Gebiet Kinder- und Jugend­­­psy­ch­ia­trie und -psycho­­the­ra­pie umfasst die Erken­­nung, Behan­d­­lung, Präven­tion und Reha­­bi­­li­ta­tion bei psychi­­schen, psycho­­­so­­ma­ti­­schen, entwick­­lungs­­­be­­ding­ten und neuro­lo­­gi­­schen Erkran­­kun­­gen oder Störun­­gen sowie bei psychi­­schen und sozi­a­len Verha­l­tens­auf­­fäl­­lig­kei­ten im Säug­­lings-, Kindes- und Jugend­­a­l­ter und bei Heran­wach­­sen­­den auch unter Beach­tung ihrer Einbin­­dung in das fami­­li­äre und sozi­ale Leben­s­um­­feld.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Kinder- und Jugend­­­psy­ch­ia­trie und -psycho­­the­ra­pie ist die Erlan­­gung der Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
12 Monate Kinder- und Jugend­me­di­zin, Neuro­lo­gie, Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie und/oder Psycho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psycho­the­ra­pie, davon können
  • 6 Monate in Neuro­päd­ia­trie ange­rech­net werden
können bis zu 30 Monate im ambu­lan­ten Bereich abge­leis­tet/ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­­führ­ten Anfor­­de­run­­gen Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
allge­mei­ner und spezi­el­ler Psycho­pa­tho­lo­gie einschließ­lich der biogra­phi­schen Anamne­seer­he­bung, Verhal­tens­be­ob­ach­tung und Explo­ra­ti­ons­tech­nik
Abklä­rung und Gewich­tung der Entste­hungs­be­din­gun­gen psychi­scher Erkran­kun­gen und Störun­gen im Kindes- und Jugend­al­ter einschließ­lich der Aufstel­lung eines Behand­lungs­plans
(entwick­lungs-)neuro­lo­gi­schen Unter­su­chungs­me­tho­den
psycho­dia­gno­s­ti­schen Test­ver­fah­ren
Früh­er­ken­nung, Krank­heits­ver­hü­tung, Rück­fall­ver­hü­tung und Verhü­tung uner­wünsch­ter Thera­pie­ef­fekte
der Krank­heits­lehre und Diffe­ren­zi­al­dia­gno­s­tik psycho­so­ma­ti­scher, psych­ia­tri­scher und neuro­lo­gi­scher Krank­heits­bil­der
sozi­al­psych­ia­tri­schen diagno­s­ti­schen und thera­peu­ti­schen Maßnah­men
wissen­schaft­li­chen psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Tech­nik der Übungs­be­hand­lung, z. B. funk­ti­o­nelle Entwick­lungs­the­ra­pie, syste­ma­ti­sche senso­mo­to­ri­sche Übungs­be­hand­lung, insbe­son­dere heil­päd­ago­gi­sche, sprach­the­ra­peu­ti­sche, ergo­the­ra­peu­ti­sche, bewe­gungs­the­ra­peu­ti­sche und kran­ken­gym­nas­ti­sche Maßnah­men, sowie indi­rekte kinder- und jugend­psych­ia­tri­sche Behand­lung durch Verhal­tens­mo­di­fi­ka­ti­o­nen von Bezugs­per­so­nen
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Metho­dik neuro­ra­dio­lo­gi­scher und elek­tro­phy­sio­lo­gi­scher Verfah­ren einschließ­lich der Beur­tei­lung und der Einord­nung in das Krank­heits­bild
der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz bezo­ge­nen Zusatz-Weiter­bil­dung Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung als inte­gra­ler Bestand­teil der Weiter­bil­dung
Weiter­­bil­­dung im spezi­el­len Neuro­lo­­gie-Teil
Krank­heits­lehre neuro­lo­gi­scher Krank­heits­bil­der, Diagno­s­tik und Thera­pie von Schmerz­syn­dro­men, neuro­phy­sio­lo­gi­sche und neur­o­pa­tho­lo­gi­sche Grund­la­gen kinder- und jugend­psych­ia­tri­scher Erkran­kun­gen
Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Anamnese
Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Unter­su­chung
Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Beur­tei­lung neuro­phy­sio­lo­gi­scher und neuro­psy­cho­lo­gi­scher Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den
Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Bewer­tung der Elek­tro­en­ze­pha­lo­gra­phie sowie evozierte Poten­zi­ale
Grund­la­gen der Somato- und Phar­ma­ko­the­ra­pie neuro­lo­gi­scher Erkran­kun­gen des Kindes- und Jugend­al­ters
Struk­tu­rierte Weiter­­bil­­dung im allge­­mei­­nen Psych­ia­trie-Teil (Die struk­tu­rier­ten Weiter­­bil­­dungs­­in­halte werden konti­­nu­ier­­lich an einer aner­­kann­ten Weiter­­bil­­dungs­­ein­rich­tung oder im Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­bund erwor­­ben.)
Behand­lung psychi­scher Krank­hei­ten und Störun­gen mit der Defi­ni­tion von Behand­lungs­zie­len, der Indi­ka­ti­ons­stel­lung für verschie­dene Behand­lungs­ver­fah­ren einschließ­lich Anwen­dungs­tech­nik und Erfolgs­kon­trolle sowie der Fest­le­gung eines Behand­lungs­plans, dabei sind insbe­son­dere somato-, sozio- und psycho­the­ra­peu­ti­sche Verfah­ren unter Einbe­zie­hung der Bezugs­per­so­nen zu berück­sich­ti­gen
sozi­al­psych­ia­tri­sche Behand­lung und Reha­bi­li­ta­tion unter Berück­sich­ti­gung extra­mu­ra­ler, komple­men­tä­rer Versor­gungs­struk­tu­ren, der Koope­ra­tion mit Jugend­hilfe, Sozi­al­hilfe und Schule
Diagno­s­tik und Thera­pie bei geis­ti­ger Behin­de­rung
60 super­vi­dierte und doku­men­tierte Erst­un­ter­su­chun­gen unter Berück­sich­ti­gung biolo­gisch-soma­ti­scher, psycho­lo­gi­scher, psycho­dy­na­mi­scher und sozi­al­psych­ia­tri­scher Gesichts­punkte und unter Beach­tung einer diagno­s­ti­schen Klas­si­fi­ka­tion und der Einbe­zie­hung sympto­ma­ti­scher Erschei­nungs­for­men sowie fami­li­ärer, epide­mi­o­lo­gi­scher, schich­ten­spe­zi­fi­scher und trans­kul­tu­rel­ler Gesichts­punkte
10 Stun­den Semi­nar zur stan­dar­di­sier­ten Diagno­s­tik
Metho­dik der psycho­lo­gi­schen Test­ver­fah­ren und der Beur­tei­lung psycho­lo­gi­scher und psycho­pa­tho­lo­gi­scher Befun­d­er­he­bung in der Entwick­lungs-, Leis­tungs- und Persön­lich­keits­dia­gno­s­tik (Durch­füh­rung von je 10 Testen)
Metho­dik neuro­psy­cho­lo­gi­scher Verfah­ren einschließ­lich Fremd- und Selbst­be­ur­tei­lungs­ska­len
40 Stun­den Fall­se­mi­nar über Kontra­in­di­ka­tion und Indi­ka­tion medi­ka­men­tö­ser Behand­lun­gen und ande­rer soma­ti­scher Thera­pie­ver­fah­ren in Wech­sel­wir­kung mit der Psycho- und Sozio­the­ra­pie einschließ­lich prak­ti­scher Anwen­dun­gen
Gutach­ten zu Frage­stel­lun­gen aus den Berei­chen der Straf-, Zivil-, Sozial- und frei­wil­li­gen Gerichts­bar­keit, insbe­son­dere nach dem Jugend­hil­fe­recht, Sozi­al­hil­fe­recht, Fami­li­en­recht und Straf­recht
Durch­füh­rung der Befun­dung und Doku­men­ta­tion von 20 abge­schlos­se­nen Thera­pien unter konti­nu­ier­li­cher Super­vi­sion einschließ­lich des störungs­spe­zi­fi­schen, psycho­the­ra­peu­ti­schen Anteils der Behand­lung und sozi­al­psych­ia­tri­scher Behand­lungs­for­men bei komple­xen psychi­schen Störungs­bil­dern
Durch­füh­rung von Befun­dung und Doku­men­ta­tion von 20 abge­schlos­se­nen Thera­pien in der Gruppe unter konti­nu­ier­li­cher Super­vi­sion und unter Berück­sich­ti­gung störungs­spe­zi­fi­scher Anteile bei komple­xen psychi­schen Störungs­bil­dern
Struk­tu­rierte Weiter­­bil­­dung im spezi­el­len Psycho­­the­ra­pie-Teil (Die Psycho­­the­ra­pie-Weiter­­bil­­dungs­­in­halte werden konti­­nu­ier­­lich an einer aner­­kann­ten Weiter­­bil­­dungs­­ein­rich­tung oder im Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­bund erwor­­ben.)
100 Stun­den Semi­na­r­wei­ter­bil­dung, Kurse, Prak­tika und Fall­se­mi­nare über theo­re­ti­sche Grund­la­gen der Psycho­the­ra­pie, insbe­son­dere allge­meine spezi­elle Neuro­sen­lehre, Entwick­lungs­psy­cho­lo­gie und Entwick­lungs­psy­cho­pa­tho­lo­gie sowie der Theo­rie und Metho­dik der Verhal­tens­the­ra­pie, Theo­rie und Thera­pie in der Psycho­so­ma­tik
Kennt­nisse in Thera­pien unter Einschluss der Bezugs­per­so­nen, davon 5 Doppel­stun­den Fami­li­en­the­ra­pie, 10 Behand­lungs­stun­den Krisen­in­ter­ven­tion unter Super­vi­sion und 8 Behand­lungs­stun­den suppor­tive Psycho­the­ra­pie unter Super­vi­sion
16 Doppel­stun­den auto­ge­nes Trai­ning oder progres­sive Muskel­ent­span­nung oder Hypnose
10 Stun­den Semi­nar und 6 Behand­lun­gen unter Super­vi­sion in Krisen­in­ter­ven­ti­o­nen, suppor­tive Verfah­ren und Bera­tung
10 Stun­den Semi­nar in psych­ia­trisch-psycho­the­ra­peu­ti­scher Konsil- und Liai­son­a­r­beit unter Super­vi­sion
240 Thera­pie­stun­den mit Super­vi­sion nach jeder vier­ten Stunde entwe­der in Verhal­tens­the­ra­pie oder tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ter Psycho­the­ra­pie bzw. in einem wissen­schaft­lich aner­kann­ten Psycho­the­ra­pie­ver­fah­ren im gesam­ten Bereich psychi­scher Erkran­kun­gen einschließ­lich Sucht­er­kran­kun­gen, bei denen die Psycho­the­ra­pie im Vorder­grund des Behand­lungs­spek­trums steht
35 Doppel­stun­den Balint­grup­pe­n­a­r­beit
Selbs­t­er­fah­rung
150 Stun­den Einzel- oder Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung entwe­der in Verhal­tens­the­ra­pie oder tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ter Psycho­the­ra­pie bzw. in einem wissen­schaft­lich aner­kann­ten Verfah­ren. Die Selbs­t­er­fah­rung muss im glei­chen Verfah­ren erfol­gen, in welchem auch die 240 Psycho­the­ra­pie­stun­den geleis­tet werden.

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung und Explorationstechnik
Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes
(entwicklungs-)neurologischen Untersuchungsmethoden
psychodiagnostischen Testverfahren
Früherkennung, Krankheitsverhütung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte
der Krankheitslehre und Differenzialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder
sozialpsychiatrischen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren
der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung, z. B. funktionelle Entwicklungstherapie, systematische sensomotorische Übungsbehandlung, insbesondere heilpädagogische, sprachtherapeutische, ergotherapeutische, bewegungstherapeutische und krankengymnastische Maßnahmen, sowie indirekte kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen
der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild
der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung

Weiter­bil­dung im spezi­el­len Neuro­lo­gie-Teil

Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische und neuropathologische Grundlagen kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen
Methodik und Technik der neurologischen Anamnese
Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung
Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potenziale
Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters

Struk­tu­rierte Weiter­bil­dung im allge­mei­nen Psych­ia­trie-Teil

Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Indikationsstellung für verschiedene Behandlungsverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festlegung eines Behandlungsplanes, dabei sind insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Einbeziehung der Bezugspersonen zu berücksichtigen
sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schule
Diagnostik und Therapie bei geistiger Behinderung
60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Berücksichtigung biologisch-somatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer Gesichtspunkte und unter Beachtung einer diagnostischen Klassifikation und der Einbeziehung symptomatischer Erscheinungsformen sowie familiärer, epidemiologischer, schichtenspezifischer und transkultureller Gesichtspunkte
10 Stunden Seminar zur standardisierten Diagnostik
Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer und psychopathologischer Befunderhebung in der Entwicklungs- , Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen)
Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließlich Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen
40 Stunden Fallseminar über Kontraindikation und Indikation medikamentöser Behandlungen und anderer somatischer Therapieverfahren in Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie einschließlich praktischer Anwendungen
Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familienrecht und Strafrecht
Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung und sozialpsychiatrischer Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungsbildern
Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien in der Gruppe unter kontinuierlicher Supervision und unter Berücksichtigung störungsspezifischer Anteile bei komplexen psychischen Störungsbildern

Struk­tu­rierte Weiter­bil­dung im spezi­el­len Psycho­the­ra­pie-Teil

100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie, Theorie und Therapie in der Psychosomatik
Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugspersonen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behandlungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Supervision
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung
10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision
240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychothefahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit

Selbs­t­er­fah­rung

150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapie Stunden geleistet werden.

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