Facharzt für Physiologie

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Gebiet Physiologie

Definition:

Das Gebiet Physio­lo­­gie umfasst die Lehre der norma­len Lebens­­vor­­­gänge des Bewe­­gungs­­ap­pa­ra­tes, Kreis­lauf­­sys­tems, Sinnes­­­sys­tems und zentra­len Nerven­­­sys­tems.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Physio­lo­­gie ist die Erlan­­gung der Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Mona­ten in ande­ren Gebie­ten ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­­führ­ten Anfor­­de­run­­gen Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
den Grund­la­gen der Physik, Physi­ka­li­schen Chemie, Bioche­mie, Mathe­ma­tik und Biosta­tis­tik einschließ­lich der Daten­ver­a­r­bei­tung, sowie Anato­mie, Histo­lo­gie und Zyto­lo­gie
der Physio­lo­gie des Blutes, des Herzens und Blut­kreis­laufs sowie der Atmung, der Physio­lo­gie des Stoff­wech­sels, des Ener­gie- und Wärme­haus­halts, der Ernäh­rung und Verdau­ung des Elek­tro­lyt- und Wasser­haus­halts und des endo­kri­nen Systems sowie der homöo­sta­ti­schen Mecha­nis­men und Regu­la­ti­o­nen
der Physio­lo­gie der peri­phe­ren Nerven und der Rezep­to­ren, des Muskels, des zentra­len Nerven­sys­tems und des vege­ta­ti­ven Nerven­sys­tems
der Physio­lo­gie der Sinnes­or­gane
der Physio­lo­gie der körper­li­chen und geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit in allen Lebens­al­ter­s­s­tu­fen
den elek­tro­phy­sio­lo­gi­schen Metho­den zur Unter­su­chung der Eigen­schaf­ten des zentra­len Nerven­sys­tems sowie der neura­len und musku­lä­ren Elemente
den Metho­den der Herz-Kreis­lauf- und Atmungs­phy­sio­lo­gie
den Metho­den der Leis­tungs­phy­sio­lo­gie
den tier­ex­pe­ri­men­tel­len Arbeits­tech­ni­ken

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen
der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems
der Physiologie der Sinnesorgane
der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen
den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystems sowie der neuralen und muskulären Elemente
den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie
den Methoden der Leistungsphysiologie
den tierexperimentellen Arbeitstechniken

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung
1.
inner­halb der letz­ten acht Jahre vor dem Inkraft­tre­ten an einer Weiter­bil­dungs­stätte oder vergleich­ba­ren Einrich­tung regel­mä­ßig und über­wie­gend mindes­tens 48 Monate in der Physio­lo­gie tätig waren und dieses bele­gen
und
2.
in geeig­ne­ter Weise den Nach­weis erbrin­gen, dass sie die nach dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Aner­ken­nung als „Fach­a­rzt für Physio­lo­gie“ gefor­der­ten Kennt­nisse, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten erwor­ben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­­sen.

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