Facharzt für Physiologie

arztin_behandlung

Gebiet Physiologie

Definition:

Das Gebiet Physio­lo­gie umfasst die Lehre der norma­len Lebens­vor­gänge des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes, Kreis­lauf­sys­tems, Sinnes­sys­tems und zentra­len Nerven­sys­tems.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­bil­dung im Gebiet Physio­lo­gie ist die Erlan­gung der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monaten in anderen Gebieten angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­führ­ten Anfor­de­run­gen Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung, sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung, der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushalts, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushalts und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen
der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems
der Physiologie der Sinnesorgane
der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen
den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystems sowie der neuralen und muskulären Elemente
den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie
den Methoden der Leistungsphysiologie
den tierexperimentellen Arbeitstechniken

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen
der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems
der Physiologie der Sinnesorgane
der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen
den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystems sowie der neuralen und muskulären Elemente
den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie
den Methoden der Leistungsphysiologie
den tierexperimentellen Arbeitstechniken

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung
1.
innerhalb der letzten acht Jahre vor dem Inkrafttreten an einer Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und überwiegend mindestens 48 Monate in der Physiologie tätig waren und dieses belegen
und
2.
in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für die Anerkennung als „Facharzt für Physiologie“ geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­sen.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Aktuelles Weiterbildung

aktuelles

Befugnissuche

befugnis
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up