Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

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Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie

Definition:

Das Gebiet Psych­ia­trie und Psycho­­the­ra­pie umfasst die Vorbeu­­gung, Erken­­nung und soma­to­the­ra­­peu­ti­­sche, psycho­­the­ra­­peu­ti­­sche sowie sozi­a­l­­psy­ch­ia­tri­­sche Behan­d­­lung und Reha­­bi­­li­ta­tion von psychi­­schen Erkran­­kun­­gen und psychi­­schen Störun­­gen im Zusam­­men­hang mit körper­­li­chen Erkran­­kun­­gen und toxi­­schen Schä­­di­­gun­­gen unter Berü­ck­­sich­ti­­gung ihrer psycho­­­so­­zi­a­len Anteile, psycho­­­so­­ma­ti­­schen Bezüge und foren­­­si­­schen Aspekte.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Psych­ia­trie und Psycho­­the­ra­pie ist die Erlan­­gung der Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
24 Monate in der stati­o­nären psych­ia­tri­schen und psycho­the­ra­peu­ti­schen Pati­en­ten­ver­sor­gung
12 Monate in Neuro­lo­gie
können bis zu 12 Monate in der Schwer­punkt­wei­ter­bil­dung des Gebie­tes ange­rech­net werden
können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugend­psych­ia­trie und -psycho­the­ra­pie und/oder Psycho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psycho­the­ra­pie
oder
6 Monate im Gebiet Innere Medi­zin oder in Allge­mein­me­di­zin, Neuro­chir­ur­gie oder Neur­o­pa­tho­lo­gie ange­rech­net werden
können bis zu 24 Monate im ambu­lan­ten Bereich abge­leis­tet/ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­­führ­ten Anfor­­de­run­­gen Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der psych­ia­tri­schen Anamnese und Befun­d­er­he­bung
der allge­mei­nen und spezi­el­len Psycho­pa­tho­lo­gie
psycho­dia­gno­s­ti­schen Test­ver­fah­ren und neuro­psy­cho­lo­gi­scher Diagno­s­tik
den Entste­hungs­be­din­gun­gen, Verlaufs­for­men, der Erken­nung und der Behand­lung psychi­scher Erkran­kun­gen und Störun­gen
der Krank­heits­ver­hü­tung, Früh­er­ken­nung, Präven­tion, Rück­fall­ver­hü­tung unter Einbe­zie­hung von Fami­li­en­be­ra­tung, Krisen­in­ter­ven­tion, Sucht- und Suizid­pro­phy­laxe
der Erken­nung und Behand­lung von Verhal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten im Kindes- und Jugend­al­ter
der Krank­heits­ver­hü­tung, Erken­nung und Behand­lung von Sucht­er­kran­kun­gen einschließ­lich Into­xi­ka­ti­o­nen, Entgif­tun­gen und Entzug, Moti­va­ti­ons­be­hand­lung sowie Entwöh­nungs­be­hand­lung einschließ­lich der Zusam­me­n­a­r­beit mit dem Sucht­hil­fe­sys­tem
der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz bezo­ge­nen Zusatz-Weiter­bil­dung Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung als inte­gra­ler Bestand­teil der Weiter­bil­dung einschließ­lich der Substi­tu­ti­ons­the­ra­pie bei Opia­t­ab­hän­gig­keit
der Erken­nung und Behand­lung psychi­scher Erkran­kun­gen bei lern- und geis­tig­be­hin­der­ten Menschen
den Grund­la­gen der Sozi­al­psych­ia­trie
den Grund­la­gen der psycho­so­zi­a­len Thera­pien sowie Indi­ka­tion zu ergo­the­ra­peu­ti­schen, sport- und bewe­gungs­the­ra­peu­ti­schen, musik- und kunst­the­ra­peu­ti­schen Maßnah­men
der Behand­lung von chro­nisch psychisch kran­ken Menschen, insbe­son­dere in Zusam­me­n­a­r­beit mit komple­men­tä­ren Einrich­tun­gen und der Gemein­de­psych­ia­trie
der prak­ti­schen Anwen­dung von wissen­schaft­lich aner­kann­ten Psycho­the­ra­pie-Verfah­ren und Metho­den, insbe­son­dere der kogni­ti­ven Verhal­tens­the­ra­pie oder der tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ten Psycho­the­ra­pie oder der syste­mi­schen Thera­pie
der Erken­nung und Behand­lung geron­to­psych­ia­tri­scher Erkran­kun­gen unter Berück­sich­ti­gung inter­dis­zi­pli­närer Aspekte
den neuro­bio­lo­gi­schen Grund­la­gen psychi­scher Störun­gen, den Grund­la­gen der neuro-psych­ia­tri­schen Diffe­ren­zi­al­dia­gnose und klinisch-neuro­lo­gi­scher Diagno­s­tik einschließ­lich Elek­tro­phy­sio­lo­gie
der Konsi­liar- und Liai­son­psych­ia­trie und -psycho­the­ra­pie
der Erken­nung und Behand­lung psychi­scher Erkran­kun­gen aufgrund Störun­gen der Schlaf-Wach-Regu­la­tion, der Schmer­z­wahr­neh­mung und der Sexu­al­ent­wick­lung und -funk­ti­o­nen einschließ­lich Störun­gen der sexu­el­len Iden­ti­tät
der gebiets­be­zo­ge­nen Arznei­mit­tel­the­ra­pie einschließ­lich Drug-Moni­to­ring, der Erken­nung und Verhü­tung uner­wünsch­ter Thera­pie­ef­fekte sowie der Probleme der Mehr­fach­ver­ord­nun­gen und der Risi­ken des Arznei­mit­tel­miss­brauchs
der Krisen­in­ter­ven­tion, suppor­ti­ven Verfah­ren und Bera­tung
den Grund­la­gen der foren­si­schen Psych­ia­trie
der Anwen­dung von Rechts­vor­schrif­ten bei der Unter­brin­gung, Betreu­ung und Behand­lung psychisch Kran­ker
Weiter­­bil­­dung im spezi­el­len Neuro­lo­­gie-Teil
Krank­heits­lehre neuro­lo­gi­scher Krank­heits­bil­der
Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Anamnese
Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Unter­su­chung
Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Beur­tei­lung neuro­phy­sio­lo­gi­scher und neuro­psy­cho­lo­gi­scher Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den
Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Bewer­tung der Elek­tro­en­ze­pha­lo­gra­phie sowie evozierte Poten­zi­ale
Grund­la­gen der Somato- und Phar­ma­ko­the­ra­pie neuro­lo­gi­scher Erkran­kun­gen
Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren
(Diese werden konti­­nu­ier­­lich an einer aner­­kann­ten Weiter­­bil­­dungs­­ein­rich­tung oder im Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­bund erwor­­ben.) Psych­ia­trie:
60 super­vi­dierte und doku­men­tierte Erst­un­ter­su­chun­gen
60 Doppel­stun­den Fall­se­mi­nar in allge­mei­ner und spezi­el­ler Psycho­pa­tho­lo­gie mit Vorstel­lung von zehn Pati­en­ten
10 Stun­den Semi­nar über stan­dar­di­sierte Befun­d­er­he­bung unter Anwen­dung von Fremd- und Selbst­be­ur­tei­lungs­ska­len und Teil­nahme an einem Frem­dra­ter-Semi­nar
Durch­füh­rung, Befun­dung und Doku­men­ta­tion von 40 abge­schlos­se­nen Thera­pien unter konti­nu­ier­li­cher Super­vi­sion einschließ­lich des störungs­spe­zi­fi­schen psycho­the­ra­peu­ti­schen Anteils der Behand­lung aus den Berei­chen primär psychi­scher Erkran­kun­gen, orga­nisch beding­ter psychi­scher Störun­gen und Sucht­er­kran­kun­gen
40 Stun­den Fall­se­mi­nar über die phar­ma­ko­lo­gi­schen und ande­ren soma­ti­schen Thera­pie­ver­fah­ren einschließ­lich prak­ti­scher Anwen­dun­gen
10-stün­dige Teil­nahme an einer Ange­hö­ri­gen­gruppe unter Super­vi­sion
40 Stun­den praxis­o­ri­en­tier­tes Semi­nar über Sozi­al­psych­ia­trie einschließ­lich soma­ti­scher, phar­ma­ko­lo­gi­scher und psycho­the­ra­peu­ti­scher Verfah­ren
Gutach­ten aus den Berei­chen Betreu­ungs-, Sozial-, Zivil- und Straf­recht
Psycho­­the­ra­pie:
100 Stun­den Semi­nare, Kurse, Prak­tika und Fall­se­mi­nare über theo­re­ti­sche Grund­la­gen der Psycho­the­ra­pie insbe­son­dere allge­meine und spezi­elle Neuro­sen­lehre, Entwick­lungs- und Persön­lich­keits­psy­cho­lo­gie, Lern­psy­cho­lo­gie und Tiefen­psy­cho­lo­gie, Dyna­mik der Gruppe und Fami­lie, Gesprächs­psy­cho­the­ra­pie, Psycho­so­ma­tik, entwick­lungs­ge­schicht­li­che, lern­ge­schicht­li­che und psycho­dy­na­mi­sche Aspekte von Persön­lich­keits­s­tö­run­gen, Psycho­sen, Sucht­er­kran­kun­gen und Alter­s­er­kran­kun­gen
16 Doppel­stun­den auto­ge­nes Trai­ning oder progres­sive Muskel­ent­span­nung oder Hypnose
10 Stun­den Semi­nar und 6 Behand­lun­gen unter Super­vi­sion in Krisen­in­ter­ven­ti­o­nen, suppor­tive Verfah­ren und Bera­tung
10 Stun­den Semi­nar in psych­ia­trisch-psycho­the­ra­peu­ti­scher Konsil- und Liai­son­a­r­beit unter Super­vi­sion
240 Thera­pie-Stun­den mit Super­vi­sion nach jeder vier­ten Stunde entwe­der in Verhal­tens­the­ra­pie oder tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ter Psycho­the­ra­pie bzw. in wissen­schaft­lich aner­kann­ten Psycho­the­ra­pie­ver­fah­ren und Metho­den im gesam­ten Bereich psychi­scher Erkran­kun­gen einschließ­lich Sucht­er­kran­kun­gen, bei denen die Psycho­the­ra­pie im Vorder­grund des Behand­lungs­spek­trums steht, z. B. bei Pati­en­ten mit Schi­zo­phre­nien, affek­ti­ven Erkran­kun­gen, Angst- und Zwangs­stö­run­gen, Persön­lich­keits­s­tö­run­gen und Sucht­er­kran­kun­gen
Selbs­t­er­fah­rung:
35 Doppel­stun­den Balint­grup­pe­n­a­r­beit oder inter­ak­ti­ons­be­zo­gene Fall­a­r­beit
150 Stun­den Einzel- oder Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung entwe­der in Verhal­tens­the­ra­pie oder tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ter Psycho­the­ra­pie bzw. in einem wissen­schaft­lich aner­kann­ten Verfah­ren. Die Selbs­t­er­fah­rung muss im glei­chen Verfah­ren erfol­gen, in welchem auch die 240 Psycho­the­ra­pie­stun­den geleis­tet werden.

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
der allgemeinen und speziellen Psychopathologie
psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik
den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erkennung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen
der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe
der Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgiftungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöhnungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem
der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit
der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistig behinderten Menschen
den Grundlagen der Sozialpsychiatrie
den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen
der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie
der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der systemischen Therapie
der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte
den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differenzialdiagnose und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie
der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie
der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung
den Grundlagen der forensischen Psychiatrie
der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker

Weiter­bil­dung im spezi­el­len Neuro­lo­gie-Teil

Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder
Methodik und Technik der neurologischen Anamnese
Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung
Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierter Potenziale
Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Weiter­bil­dung im allge­mei­nen Psych­ia­trie-Teil

60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen
60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeine und spezielle Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten
10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar
Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen
40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich praktischer Anwendungen
10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision
40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren
Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil- und Strafrecht

Weiter­bil­dung im spezi­el­len Psycho­the­ra­pie-Teil

100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie, Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen und Alterserkrankungen
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung
10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision
240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. bei Patienten mit Schizophrenie, affektiven Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen

Selbs­t­er­fah­rung

35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit
150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.

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