Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

arztin_behandlung

Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Definition:

Das Gebiet Psycho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psycho­the­ra­pie umfasst die Erken­nung, psycho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung, Präven­tion und Reha­bi­li­ta­tion von Krank­hei­ten und Leidens­zu­stän­den, an deren Verur­sa­chung psycho­so­zi­ale und psycho­so­ma­ti­sche Fakto­ren einschließ­lich dadurch beding­ter körper­lich-seeli­scher Wech­sel­wir­kun­gen maßgeb­lich betei­ligt sind.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­bil­dung im Gebiet Psycho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psycho­the­ra­pie ist die Erlan­gung der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zei­ten und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
müssen 12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Patientenversorgung abgeleistet werden
können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­führ­ten Anfor­de­run­gen Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe
der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der systemischen Therapie
der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen
Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen
Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologischen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen
der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen
autogenem Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie in der systemischen Therapie
Kriseninterventionen unter Supervision
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit
psychosomatisch-psychotherapeutischem Konsiliar- und Liaisondienst
Defi­nierte Unter­su­chungs- und Behand­lungs­ver­fah­ren:
(Diese werden konti­nu­ier­lich an einer aner­kann­ten Weiter­bil­dungs­ein­rich­tung oder im Weiter­bil­dungs­ver­bund erwor­ben.) Theo­rie­ver­mitt­lung: 240 Stun­den in
psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie
neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie
allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie
allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik
den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf
psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik
Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien
den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten, verhaltenstherapeutischen und systemischen Psychotherapiemethoden
Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen
Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung
Diagno­s­tik
100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse, systemisches Interview im Ein- und Mehrpersonensetting zur Diagnostik von interaktionellen Mustern, Beziehungsdynamiken, Ressourcen und Lösungskompetenzen im relevanten System einschließlich Genogramm, strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon
-- 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst
Behand­lung
1.500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation
Von den 1.500 Behand­lungs­stun­den sind wahl­weise in einer der drei Grun­d­o­ri­en­tie­run­gen abzu­leis­ten:
in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren
-- 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall
-- 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall
-- 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
-- 10 Kriseninterventionen unter Supervision
-- 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden
-- 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden
-- 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
-- 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten
oder
in verhaltenstherapeutischen Verfahren
-- 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden
-- 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden
-- 4 Paar- oder Familientherapien
-- 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie
-- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
oder
in Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar-, Familientherapie)
-- 8 Psychotherapien von 30 bis 100 Stunden pro Behandlungsfall
-- 50 Kurzzeittherapien von 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
-- Gruppenpsychotherapien von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patienten
Selbs­t­er­fah­rung in der gewähl­ten Grun­d­o­ri­en­tie­rung wahl­weise
150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
oder
70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe
oder 150 Stun­den Einzel- und Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung im Verfah­ren der syste­mi­schen Thera­pie, davon 40 Doppel­stun­den Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe
der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der systemischen Therapie
der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen
Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen
Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologischen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen
der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken und des Arzneimittelmissbrauchs
der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen
autogenem Training oder progressiver Muskelentspannung oder Hypnose
der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie in der systemischen Therapie
Kriseninterventionen unter Supervision
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit
psychosomatisch-psychotherapeutischem Konsiliar- und Liaisondienst

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Theo­rie­ver­mitt­lung

240 Stunden in
psychodynamischer Theorie
neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie
allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie
allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik
den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf
psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik
Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien
den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten, verhaltenstherapeutischen und systemischen Psychotherapiemethoden
Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen
Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung

Diagno­s­tik

100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse, systemisches Interview im Ein- und Mehrpersonensetting zur Diagnostik von interaktionellen Mustern, Beziehungsdynamiken, Ressourcen und Lösungskompetenzen im relevanten System einschließlich Genogramm, strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon
20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst

Behand­lung

1.500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation.
Von den 1.500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der drei Grundorientierungen abzuleisten
wahlweise in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren
6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall
6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall
4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
10 Kriseninterventionen unter Supervision
2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden
2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden
25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten
oder wahlweise in verhaltenstherapeutischen Verfahren
10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden
10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden
4 Paar- oder Familientherapien
6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
oder wahlweise in Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar-, Familientherapie)
8 Psychotherapien von 30 bis 100 Stunden pro Behandlungsfall
50 Kurzzeittherapien von 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
Gruppenpsychotherapien von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patienten

Selbs­t­er­fah­rung

in der gewählten Grundorientierung, wahlweise
150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung oder wahlweise
70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe oder wahlweise
150 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung im Verfahren der systemischen Therapie, davon 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung

Übergangsbestimmungen:

Ärzte mit der Aner­ken­nung zum Führen der Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Psycho­the­ra­peu­ti­sche Medi­zin“ sind berech­tigt, statt­des­sen die Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Psycho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psycho­the­ra­pie“ zu führen.

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