Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.) Theorievermittlung: 240 Stunden in
-- 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst
-- 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall
-- 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall
-- 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
-- 10 Kriseninterventionen unter Supervision
-- 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden
-- 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden
-- 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
-- 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten
-- 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden
-- 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden
-- 4 Paar- oder Familientherapien
-- 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie
-- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
-- 8 Psychotherapien von 30 bis 100 Stunden pro Behandlungsfall
-- 50 Kurzzeittherapien von 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
-- Gruppenpsychotherapien von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patienten
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Inhalte der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Theorievermittlung
Diagnostik
Behandlung
Selbsterfahrung
Übergangsbestimmungen:
Nützliche Informationen
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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
1.500 Therapiestunden mit Supervision
Der Supervisor der 1.500 Therapiestunden darf nicht Vermittler von Selbsterfahrung sein.
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35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit
- Die geforderte Balintgruppenarbeit muss regelmäßig und kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens ½ Jahr beim gleichen von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Balintgruppenleiter erfolgen. Blockveranstaltungen können nicht anerkannt werden!
- Der Balintgruppenleiter darf grundsätzlich nicht der Vermittler von Selbsterfahrung sein.
- Die Balintgruppe kann innerhalb der eigenen Klinik oder Praxis absolviert werden, wenn der Leiter von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt ist. Grundsätzlich darf aber auch hier der Leiter nicht der Vorgesetzte der Weiterbildungsassistenten sein, ein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis darf nicht bestehen.
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Selbsterfahrung
- Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die Psychotherapiestunden geleistet werden.
- Die Einzelselbsterfahrung (Lehrpsychotherapie) muss in der Regel in ein- bis zweimaligen Sitzungen pro Woche nachgewiesen werden; sie kann nur bei einem von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Therapeuten absolviert werden.
- Die Gruppenselbsterfahrung muss kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfolgen, wobei die Gruppengröße auf maximal neun Teilnehmer limitiert ist. Die Gruppenselbsterfahrung ist grundsätzlich bei einem von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Therapeuten zu absolvieren.
- Die Selbsterfahrung muss im Verfahren der Grundorientierung erfolgen.
- Selbsterfahrung darf nicht als fremdfinanzierte Kassenleistung im Rahmen einer Therapie absolviert werden. Zwischen Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungstherapeut dürfen keine persönlichen, familiären oder beruflichen Bindungen oder Abhängigkeitsverhältnisse bestehen.