Gebiet Radiologie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
- Skelett und Gelenken
- Schädel einschließlich Spezialaufnahmen, Rückenmark und Nerven
- Thorax und Thoraxorganen
- Abdomen und Abdominalorganen
- Urogenitaltrakt
- der Mamma
- Gefäßen (Arterio-, Phlebo- und Lymphographien)
- Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen
- rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentation, Stent
- perkutane Einbringung von Implantaten
- gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Sklerosierung
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Inhalte der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Nützliche Informationen

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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
Fachkunde im Strahlenschutz
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss gesondert bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt werden.
Mehr Informationen zur Fachkunde im Strahlenschutz.