Facharzt für Radiologie

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Gebiet Radiologie

Definition:

Das Gebiet Radio­lo­­gie umfasst die Erken­­nung von Krank­hei­ten mit Hilfe ioni­­sie­ren­­der Strah­len, kern­­phy­­si­­ka­­li­­scher und sono­­gra­­phi­­scher Verfah­ren und die Anwen­­dung inter­­ven­ti­o­­nel­­ler, mini­­mal-inva­­si­­ver radio­lo­­gi­­scher Verfah­ren.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Radio­lo­­gie ist die Erlan­­gung der Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monate in den Gebie­ten der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung und/oder in Nuklear­me­di­zin ange­rech­net werden
12 Monate in den Schwer­punkt­wei­ter­bil­dun­gen des Gebie­tes ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Zusätz­­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­­führ­ten Anfor­­de­run­­gen Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Indi­ka­tion der mit ioni­sie­ren­den Strah­len und kern­phy­si­ka­li­schen Verfah­ren zu unter­su­chen­den Erkran­kun­gen
den radio­lo­gi­schen Unter­su­chungs­ver­fah­ren mit ioni­sie­ren­den Strah­len einschließ­lich ihrer Befun­dung
der Magne­tre­so­nanz­ver­fah­ren und Spek­tro­sko­pie einschließ­lich ihrer Befun­dung
der Sono­gra­phie einschließ­lich ihrer Befun­dung
den inter­ven­ti­o­nell-radio­lo­gi­schen Verfah­ren auch in inter­dis­zi­pli­närer Zusam­me­n­a­r­beit
Anal­ge­sie­rungs- und Sedie­rungs­maß­nah­men einschließ­lich der Behand­lung akuter Schmerz­zu­stände
der Erken­nung und Behand­lung akuter Notfälle einschließ­lich lebens­ret­ten­der Maßnah­men zur Aufrecht­er­hal­tung der Vita­l­funk­ti­o­nen und Wieder­be­le­bung
den Grund­la­gen der Strah­len­bio­lo­gie und Strah­len­phy­sik bei Anwen­dung ioni­sie­ren­der Strah­len am Menschen
den physi­ka­li­schen Grund­la­gen der Magne­tre­so­nanz­ver­fah­ren und Biophy­sik einschließ­lich den Grund­la­gen der Pati­en­ten­über­wa­chung sowie der Sicher­heits­maß­nah­men für Pati­en­ten und Perso­nal
den Grund­la­gen des Strah­len­schut­zes beim Pati­en­ten und Perso­nal einschließ­lich der Perso­nal­über­wa­chung sowie des bauli­chen und appa­ra­ti­ven Strah­len­schut­zes
der Gerä­te­kunde
Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren:
Ultra­schall­un­ter­su­chun­gen, einschließ­lich Dopp­ler-/Duplex-Unter­su­chun­gen, an allen Orga­nen und Organ­sys­te­men
radio­lo­gi­sche Diagno­s­tik einschließ­lich Compu­ter­to­mo­gra­phie, z. B. an
  • Skelett und Gelen­ken
  • Schä­del einschließ­lich Spezi­a­l­auf­nah­men, Rücken­mark und Nerven
  • Thorax und Thora­x­or­ga­nen
  • Abdo­men und Abdo­mi­nal­or­ga­nen
  • Uroge­ni­tal­trakt
  • der Mamma
  • Gefä­ßen (Arte­rio-, Phlebo- und Lympho­gra­phien)
Magne­tre­so­nanz­to­mo­gra­phien, z. B. an Hirn, Rücken­mark, Nerven, Skelett, Gelen­ken, Weich­tei­len einschließ­lich der Mamma, Thorax, Abdo­men, Becken, Gefä­ßen
inter­ven­ti­o­nelle und mini­mal-inva­sive radio­lo­gi­sche Verfah­ren, davon
  • Gefä­ß­punk­ti­o­nen, -zugänge und -kathe­te­ri­sie­run­gen
  • reka­na­li­sie­rende Verfah­ren, z. B. PTA, Lyse, Frag­men­ta­tion, Stent
  • perku­tane Einbrin­gung von Implan­ta­ten
  • gefä­ß­ver­schlie­ßende Verfah­ren, z. B. Embo­li­sa­tion, Skle­ro­sie­rung
Punk­ti­ons­ver­fah­ren zur Gewin­nung von Gewebe und Flüs­sig­kei­ten sowie Drai­na­gen von patho­lo­gi­schen Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen
perku­tane Thera­pie bei Schmerz­zu­stän­den und Tumo­ren sowie abla­tive und gewe­be­sta­bi­li­sie­rende Verfah­ren

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Inhalte der Facharztkompetenz

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen
den radiologischen Untersuchungsverfahren mit ionisierenden Strahlen einschließlich ihrer Befundung
der Magnetresonanzverfahren und Spektroskopie einschließlich ihrer Befundung
der Sonographie einschließlich ihrer Befundung
den interventionell-radiologischen Verfahren auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit
Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände
der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich der Grundlagen der Patientenüberwachung sowie der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
der Gerätekunde

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen, an allen Organen und Organsystemen
1.000
radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie, z. B. an
Skelett und Gelenken
3.000
Schädel einschließlich Spezialaufnahmen
500
Wirbelsäule
500
Thorax und Thoraxorganen
3.500
Abdomen und Abdominalorganen
1.500
Urogenitaltrakt
500
der Mamma (alle Verfahren)
2.000
Gefäßen
300
Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
3.000
interventionelle und minimalinvasive radiologische Verfahren, davon
250
Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen
BK
rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentation, Stent
25
perkutane Einbringung von Implantaten
10
gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Sklerosierung
25
Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen
50
perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren
BK

BK (Basis­kennt­nisse) bedeu­tet, dass Grund­kennt­nisse und Erfah­run­gen hierzu erfor­der­lich sind. Der Nach­weis einer Mindest­zahl von entspre­chen­den Unter­su­chun­gen/Behand­lun­gen ist hier nicht erfor­der­lich.

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