Gebiet Chirurgie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
-- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
-- an Kopf und Hals, z. B. Tracheotomie, Mediastinoskopie
-- am Mediastinum und Ösophagus, z. B. Dissektion der mediastinalen Lymphknoten, Tumorresektion, Thymektomie, ösophagotracheale Fisteln, Verletzungen des Ösophagus
-- an der Thoraxwand, z. B. Verletzungen, Brustwandresektion, Thorakoplastik, Korrekturplastik
-- an der Lunge, auch auf thorakoskopischem Weg, z. B. Keilresektion, Laserresektion, Segmentresektion, Lobektomie, Pneumonektomie
-- erweiterte Eingriffe an der Lunge, z. B. intraperikardiale Gefäßversorgung, Vorhofteilresektion, Perikard- und Zwerchfellresektion, plastische Operationen am Tracheobronchial- und Gefäßbaum
-- videothorakoskopische Eingriffe, z. B. Pleurektomie, Keilresektion, Sympathektomie, Biopsien
-- an der Pleura, auch auf thorakoskopischem Weg, z. B. Dekortikationen bei Tumoren, Schwielen und Empyemen
-- Eingriffe bei thorakalen Verletzungen
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Nützliche Informationen
-
Weiterbildungszeugnis
Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
Intensivmedizin
Die Weiterbildung in der Intensivmedizin muss ganztägig erfolgen. Tätigkeiten auf der Stroke Unit sind hierfür nicht anrechenbar. Der Zeitraum muss als separater Tätigkeitsabschnitt im Zeugnis bestätigt werden.
-
Notaufnahme
Die Weiterbildung in der Notaufnahme muss ganztägig erfolgen. Der Einsatz in der Notaufnahme im Rahmen von Nacht- und Bereitschaftsdiensten ist nicht ausreichend. Der Zeitraum muss als separater Tätigkeitsabschnitt im Zeugnis bestätigt werden.