Facharzt für Viszeralchirurgie

arztin_behandlung

Gebiet Chirurgie

Definition:

Das Gebiet Chir­ur­­gie umfasst die Vorbeu­­gung, Erken­­nung, konser­va­tive und opera­tive Behan­d­­lung, Nach­­sorge und Reha­­bi­­li­ta­tion von chir­ur­­gi­­schen Erkran­­kun­­gen, Verlet­­zun­­gen und Verlet­­zungs­­­fol­­gen sowie ange­­bo­re­­nen und erwor­­be­­nen Form­­ver­­än­­de­run­­gen und Fehl­­bil­­dun­­gen der Gefäße, der inne­ren Organe einschließ­­lich des Herzens, der Stütz- und Bewe­­gungs­­or­­gane und der onko­lo­­gi­­schen Chir­ur­­gie, der Wieder­­her­s­tel­­lungs- und Trans­­plan­ta­ti­­ons­chir­ur­­gie.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Chir­ur­­gie ist die Erlan­­gung von Fach­a­rz­t­­kom­­pe­ten­­zen 7.1 bis 7.8 nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basis­wei­ter­bil­dung bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
6 Monate Notfal­l­auf­nahme
6 Monate Inten­siv­me­di­zin in der Chir­ur­gie oder in einem ande­ren Gebiet, die auch während der spezi­a­li­sier­ten Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung abge­leis­tet werden können
12 Monate Chir­ur­gie, davon können
  • 6 Monate im ambu­lan­ten Bereich abge­leis­tet werden

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung ist aufbau­end auf der Basis­wei­ter­­bil­­dung die Erlan­­gung der Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz Viszera­l­chir­ur­­gie nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basis­wei­ter­bil­dung im Gebiet Chir­ur­gie und 48 Monate Weiter­bil­dung zum Fach­a­rzt für Viszeral­chir­ur­gie bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monate Weiter­bil­dung in ande­ren Gebie­ten zum Kompe­ten­z­er­werb erfol­gen
12 Monate im ambu­lan­ten Bereich abge­leis­tet/ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets

Zusätz­­lich zu den in § 4 Abs. 3 aufge­­führ­ten Anfor­­de­run­­gen Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
Erken­nung, Klas­si­fi­zie­rung, Behand­lung und Nach­sorge chir­ur­gi­scher Erkran­kun­gen und Verlet­zun­gen
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung zur konser­va­ti­ven und opera­ti­ven Behand­lung chir­ur­gi­scher Erkran­kun­gen und Verlet­zun­gen
der Risi­koein­schät­zung, der Aufklä­rung und der Doku­men­ta­tion
den Prin­zi­pien der peri­ope­ra­ti­ven Diagno­s­tik und Behand­lung
opera­ti­ven Eingrif­fen und Opera­ti­ons­schrit­ten
der Wund­ver­sor­gung, Wund­be­hand­lung und Verbands­lehre einschließ­lich Impf­pro­phy­laxe
den Grund­la­gen der gebiets­be­zo­ge­nen Tumor­the­ra­pie
der Erken­nung und Behand­lung von Infek­ti­o­nen einschließ­lich epide­mi­o­lo­gi­scher Grund­la­gen, den Hygi­e­ne­maß­nah­men
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung, sach­ge­rech­ten Proben­ge­win­nung und -behand­lung für Labor­un­ter­su­chun­gen und Einord­nung der Ergeb­nisse in das jewei­lige Krank­heits­bild
Anal­ge­sie­rungs- und Sedie­rungs­maß­nah­men einschließ­lich der Behand­lung akuter Schmerz­zu­stände
der Betreu­ung pallia­tiv­me­di­zi­nisch zu versor­gen­der Pati­en­ten
der gebiets­be­zo­ge­nen Arznei­mit­tel­the­ra­pie
der Erken­nung und Behand­lung akuter Notfälle einschließ­lich lebens­ret­ten­der Maßnah­men zur Aufrecht­er­hal­tung der Vita­l­funk­ti­o­nen und Wieder­be­le­bung einschließ­lich der Grund­la­gen der Beat­mungs­tech­nik und inten­siv­me­di­zi­ni­scher Basis­maß­nah­men
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Über­wa­chung physi­ka­li­scher Thera­pie­maß­nah­men
der medi­ka­men­tö­sen Throm­bo­se­pro­phy­la­xen
Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren:
Ultra­schall­un­ter­su­chun­gen bei chir­ur­gi­schen Erkran­kun­gen und Verlet­zun­gen
Punk­ti­ons- und Kathe­te­ri­sie­rungs­tech­ni­ken einschließ­lich Legen von Drai­na­gen und zentra­l­ve­nö­sen Zugän­gen sowie der Gewin­nung von Unter­su­chungs­ma­te­rial
Infu­si­ons-, Trans­fu­si­ons- und Blut­er­satz­the­ra­pie, ente­r­ale und paren­te­r­ale Ernäh­rung einschließ­lich Sonden­tech­nik
Lokal- und Regi­o­nal­an­äs­the­sien
Eingriffe aus dem Bereich der ambu­lan­ten Chir­ur­gie
Erste Assis­ten­zen bei Opera­ti­o­nen und ange­lei­tete Opera­ti­o­nen

Weiterbildung in der Facharztkompetenz

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Vorbeu­gung, Erken­nung, Behand­lung, Nach­be­hand­lung und Reha­bi­li­ta­tion von Erkran­kun­gen, Verlet­zun­gen, Infek­ti­o­nen, Fehl­bil­dun­gen inne­rer Organe insbe­son­dere der gastro­en­te­ro­lo­gi­schen, endo­kri­nen und onko­lo­gi­schen Chir­ur­gie der Organe und Weich­teile
der opera­ti­ven und nicht­ope­ra­ti­ven Grund- und Notfall­ver­sor­gung bei viszeral­chir­ur­gi­schen einschließ­lich der kolo­prok­to­lo­gi­schen Erkran­kun­gen, Verlet­zun­gen, Fehl­bil­dun­gen und Infek­ti­o­nen
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung zur opera­ti­ven und konser­va­ti­ven Behand­lung einschließ­lich der Risi­koein­schät­zung und progno­s­ti­schen Beur­tei­lung
endo­sko­pi­schen, lapa­ro­sko­pi­schen und mini­mal-inva­si­ven Opera­ti­ons­ver­fah­ren
der Erhe­bung einer intra­ope­ra­ti­ven radio­lo­gi­schen Befund­kon­trolle unter Berück­sich­ti­gung des Strah­len­schut­zes
instru­men­tel­len und funk­ti­o­nel­len Unter­su­chungs­me­tho­den
Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren:
sono­gra­phi­sche Unter­su­chun­gen des Abdo­mens, des Retro­pe­ri­to­neums und der Uroge­ni­tal­or­gane
Durch­füh­rung und Befun­dung von Rekto-/Sigmoi­do­sko­pien
konven­ti­o­nelle, mini­mal-inva­sive und endo­sko­pi­sche opera­tive Eingriffe an Kopf und Hals einschließ­lich Tracheo­to­mie, Thora­ko­to­mie, Thora­xdrai­na­gen, Ösopha­gus, Magen, Leber, Gallen­wege, Pankreas, Milz, Dünn­darm, Dick­darm, Rektum, Anus, Bauch­höhle, Retro­pe­ri­to­neum, Bauch­wand

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C

ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
den Strukturen des Gesundheitswesens

Basis­wei­ter­bil­dung für die Fach­a­rzt­kom­pe­ten­zen 7.1 bis 7.8

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen
der Indikationsstellung zur konservativen und operativen Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen
der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumentation
den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behandlung
operativen Eingriffen und Operationsschritten
der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre einschließlich Impfprophylaxe
den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnahmen
der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände
der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizinischer Basismaßnahmen
der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
der medikamentösen Thromboseprophylaxe

Weiterbildung in der Facharztkompetenz

den Inhalten der Basisweiterbildung aus dem Gebiet Chirurgie
der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe insbesondere der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile
der operativen und nichtoperativen Grund- und Notfallversorgung bei viszeralchirurgischen einschließlich der koloproktologischen Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen
der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
endoskopischen, laparoskopischen und minimalinvasiven Operationsverfahren
der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets

Richtzahl
Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen
50
Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon
Legen von Drainagen
10
zentralvenöse Zugänge
25
Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik
50
Lokal- und Regionalanästhesien
50
Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie
50
Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Operationen
50
Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
BK

BK (Basis­kennt­nisse) bedeu­tet, dass Grund­kennt­nisse und Erfah­run­gen hierzu erfor­der­lich sind. Der Nach­weis einer Mindest­zahl von entspre­chen­den Unter­su­chun­gen/Behand­lun­gen ist hier nicht erfor­der­lich.

Weiterbildung in der Facharztkompetenz

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der Basisweiterbildung
sonographische Untersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums und der Urogenitalorgane
400
Durchführung und Befundung von Rekto-/Sigmoidoskopien
50
operative Eingriffe, davon
an Kopf/Hals, z. B. Schilddrüsenresektionen, Tracheotomien
25
an Brustwand einschließlich Thorakotomie und Thoraxdrainagen
10
an Bauchwand und Bauchhöhle einschließlich Resektionen, Übernähungen, Exstirpationen, endoskopischer und interventioneller Techniken, z. B. Lymphknotenexstirpationen, Entfernung von Weichteilgeschwülsten, explorative Laparotomie, Magen-, Dünndarm- und Dickdarmresektionen, Notversorgung von Leber- und Milzverletzungen, Appendektomie, Anus-praeter-Anlage, Hämorrhoidektomie, periproktitische Abszess-Spaltung, Fistel- und Fissur-Versorgung, davon
400
Cholezystektomien
25
Herniotomien
25
Appendektomien
20
Adhäsiolysen
10
Dünndarm-Resektionen
10
Dickdarm-Resektionen
10
proktologische Operationen
20
Eingriffe an Haut- und Weichgewebe bei entzündlichen und Tumorerkrankungen
20
Notfalleingriffe des Bauchraums, z. B. bei Ileus, Blutung, Peritonitis, Mesenterialinfarkt einschließlich Thrombektomie und Embolektomie der Viszeralgefäße
30
Port-Implantationen
20
Erste Assistenz bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
60

Übergangsbestimmungen:

1.
Ärzte mit der Aner­ken­nung zum Führen der Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Chir­ur­gie“ oder „Fach­a­rzt für Allge­meine Chir­ur­gie“ sind berech­tigt, statt­des­sen die Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Allge­mein­chir­ur­gie“ zu führen.
2.
Ärzte mit der Aner­ken­nung zum Führen der Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Plas­ti­sche Chir­ur­gie“ sind berech­tigt, statt­des­sen die Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Plas­ti­sche und Ästhe­ti­sche Chir­ur­gie“ zu führen.
3.
Ärzte mit der Aner­ken­nung zum Führen der Schwer­punkt­be­zeich­nung
  • „Gefä­ß­chir­ur­gie“
  • „Tho­ra­x­chir­ur­gie“
  • „Vis­zeral­chir­ur­gie“
    sind berech­tigt, statt­des­sen die entspre­chende Fach­a­rzt­be­zeich­nung zu führen.
4.
Ärzte, die sowohl die Aner­ken­nung zum Führen der Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Chir­ur­gie“ in Verbin­dung mit der bishe­ri­gen Schwer­punkt­be­zeich­nung „Unfall­chir­ur­gie“ als auch zum Führen der Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Ortho­pä­die“ erwor­ben haben, sind berech­tigt, statt­des­sen die Bezeich­nung „Fach­a­rzt für Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie“ zu führen.

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