Gebiet Chirurgie
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsziel:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Weiterbildung in der Facharztkompetenz
Übergangsbestimmungen:
- „Gefäßchirurgie“
- „Thoraxchirurgie“
- „Viszeralchirurgie“
sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.
Nützliche Informationen

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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden. -
Intensivmedizin
Die Weiterbildung in der Intensivmedizin muss ganztägig erfolgen. Tätigkeiten auf der Stroke Unit sind hierfür nicht anrechenbar. Der Zeitraum muss als separater Tätigkeitsabschnitt im Zeugnis bestätigt werden.
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Notaufnahme
Die Weiterbildung in der Notaufnahme muss ganztägig erfolgen. Der Einsatz in der Notaufnahme im Rahmen von Nacht- und Bereitschaftsdiensten ist nicht ausreichend. Der Zeitraum muss als separater Tätigkeitsabschnitt im Zeugnis bestätigt werden.