Flugmedizin

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Flug­me­di­zin umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Luft- und Raum­fahrt­me­di­zin einschließ­lich der physi­ka­li­schen und medi­zi­ni­schen Beson­der­hei­ten des Aufent­hal­tes in Luft und Welt­raum sowie des Wohl­er­ge­hens des flie­gen­den Perso­nals und der Passa­giere.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in Flug­me­di­zin nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte sowie des Weiter­bil­dungs­kur­ses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als „Facharzt für Allgemeinmedizin“, „Facharzt für Arbeitsmedizin" oder Anerkennung einer Facharztbezeichnung im Gebiet Innere Medizin

Weiterbildungszeit:

6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder für Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3
180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin
Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbildung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes kollegiales Gespräch durch einen Weiterbilder für Flugmedizin anerkannt.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der klinischen Flugphysiologie
der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fliegerverwendungsfähigkeit
der Flugpsychologie
den Flugreisetauglichkeitsbestimmungen
Prinzipien des Primär- und Sekundärtransportes von Kranken und Behinderten in Flugzeugen und Hubschrauber
der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen
flugmedizinischer Beratung von Fernreisenden über Malariaprophylaxe, Impfungen und Einreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzonenverschiebung
Erfahrung (bei einem Besatzungsumlauf) in großen Verkehrsflugzeugen mit Zeitzonenverschiebung (mindestens 6 Zeitzonen)
FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und behinderte Passagiere

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der klinischen Flugphysiologie
der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fliegerverwendungsfähigkeit
der Flugpsychologie
den Flugreisetauglichkeitsbestimmungen
Prinzipien des Primär- und Sekundärtransportes von Kranken und Behinderten in Flugzeugen und Hubschraubern
der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen
flugmedizinischer Beratung von Fernreisenden über Malariaprophylaxe, Impfungen und Einreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzonenverschiebung
Erfahrung (bei einem Besatzungsumlauf) in großen Verkehrsflugzeugen mit Zeitzonenverschiebung (mindestens sechs Zeitzonen)
FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und behinderte Passagiere

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