Die Weiterbildungsinhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie sind umfassend Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung gynäkologischer Abstrichuntersuchungen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Anerkennung als „Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe“
Weiterbildungszeit:
Der Nachweis einer zusätzlichen Mindestweiterbildungzeit ist nicht erforderlich.
Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbilders für Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Pathologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 statt.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
–
der sachgerechten Abstrichentnahme
–
der Aufbereitung des Präparates
–
der Erhebung des Befundes und Erstellung des Befundberichtes
–
der Erkennung, Bewertung und Steuerung von Einflussgrößen und Störfaktoren auf die Untersuchungsergebnisse
–
der Begutachtung und Klassifizierung des Zellausstriches, auch bei Zervixkarzinomen und deren Vorstufen
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der sachgerechten Abstrichentnahme
der Aufbereitung des Präparates
der Erhebung des Befundes und Erstellung des Befundberichtes
der Erkennung, Bewertung und Steuerung von Einflussgrößen und Störfaktoren auf die Untersuchungsergebnisse
der Begutachtung und Klassifizierung des Zellausstriches, auch bei Zervixkarzinomen und deren Vorstufen
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Begutachtung und Klassifizierung von Zellausstrichen, davon
5.000
bei Zervixkarzinomen und Vorstufen
200
Übergangsbestimmungen:
Ärzte, die über die Anerkennung der Fachkunde „Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie“ verfügen, sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie“ zu führen.