Homöopathie

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Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder für Homöopathie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 oder auch ersetzbar durch
100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
dem Therapieansatz der Homöopathie
der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen
der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung
der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differenzialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz
der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
dem Therapieansatz der Homöopathie
der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen
der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung
der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differenzialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz
der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf

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