Kinder-Gastroenterologie

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Kinder-Gastro­en­te­ro­lo­­gie umfasst in Ergän­­zung zu einer Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz die Vorbeu­­gung, Erken­­nung, konser­va­tive Behan­d­­lung und Reha­­bi­­li­ta­tion von ange­­bo­re­­nen und erwor­­be­­nen Erkran­­kun­­gen des Verdau­ungs­­trak­tes einschließ­­lich Leber, Gallen­­­wege und Bauch­s­pei­chel­­drüse bei Kindern und Jugend­­­li­chen von Beginn bis zum Abschluss ihrer soma­ti­­schen Entwick­­lung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in Kinder-Gastro­en­te­ro­lo­­gie nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Aner­ken­nung als „Fach­a­rzt für Kinder- und Jugend­me­di­zin“

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiter­bil­der für Kinder-Gastro­en­te­ro­lo­gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Erken­nung und Behand­lung von Erkran­kun­gen und Funk­ti­ons­s­tö­run­gen des Verdau­ungs­trak­tes einschließ­lich der Leber, Gallen­wege, Bauch­spei­chel­drüse
der Erken­nung und Behand­lung von hormo­nel­len und Stoff­wech­sel­stö­run­gen in der Folge von Erkran­kun­gen des Magen-Darm-Trak­tes, der Leber und der Bauch­spei­chel­drüse, insbe­son­dere von Wachs­tums­s­tö­run­gen
der Erken­nung und Behand­lung von Ernäh­rungs­stö­run­gen
Funk­ti­ons­tes­ten der Verdau­ungs­or­gane
der Endo­sko­pie des oberen Verdau­ungs­trak­tes einschließ­lich inter­ven­ti­o­nel­ler Verfah­ren wie Fremd­kör­per­ex­trak­tion, Ösopha­gus­di­la­ta­tion, blut­stil­lende Maßnah­men in Ösopha­gus und Magen
der Endo­sko­pie des unte­ren Verdau­ungs­trak­tes einschließ­lich inter­ven­ti­o­nel­ler Verfah­ren
der Leber­bi­op­sie
der Sono­gra­phie des Verdau­ungs­trak­tes einschließ­lich Dopp­ler-/Duplex-Sono­gra­phien der Gefäße des Verdau­ungs­trak­tes
der Vorbe­rei­tung, Nach­sorge und Lang­zeit­be­treu­ung von Kindern mit Leber­trans­plan­ta­tion einschließ­lich Steu­e­rung und Über­wa­chung der immun­sup­pres­si­ven Thera­pie
der Indi­ka­tion, Steu­e­rung und Über­wa­chung ente­r­a­ler und paren­te­r­a­ler Ernäh­rungs­ver­fah­ren

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen und Funktionsstörungen des Verdauungstraktes einschließlich der Leber, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse
der Erkennung und Behandlung von hormonellen und Stoffwechsel-Störungen in der Folge von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, der Leber und der Bauchspeicheldrüse, insbesondere von Wachstumsstörungen
der Erkennung und Behandlung von Ernährungsstörungen
Funktionstesten der Verdauungsorgane
der Endoskopie des oberen Verdauungstraktes einschließlich interventioneller Verfahren wie Fremdkörperextraktion, Ösophagusdilatation, blutstillende Maßnahmen in Ösophagus und Magen
der Endoskopie des unteren Verdauungstraktes einschließlich interventioneller Verfahren
der Leberbiopsie
der Sonographie des Verdauungstraktes einschließlich Doppler-/Duplex-Sonographien der Gefäße des Verdauungstraktes
der Vorbereitung, Nachsorge und Langzeitbetreuung von Kindern mit Lebertransplantation einschließlich Steuerung und Überwachung der immunsuppressiven Therapie
der Indikation, Steuerung und Überwachung enteraler und parenteraler Ernährungsverfahren

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Endoskopien des oberen Verdauungstraktes einschließlich interventioneller Verfahren wie Fremdkörperextraktion, Ösophagusdilatation, blutstillende Maßnahmen in Ösophagus und Magen, davon
100
im Vorschulalter
25
Endoskopien des unteren Verdauungstraktes einschließlich interventioneller Verfahren
50
Leberbiopsien
BK
Sonographie des Verdauungstraktes einschließlich Doppler-/Duplex-Sonographien der Gefäße des Verdauungstraktes
100
Funktionsprüfungen, davon
pH-Metrien
25
Atemteste
25

BK (Basis­kennt­nisse) bedeu­tet, dass Grund­kennt­nisse und Erfah­run­gen hierzu erfor­der­lich sind. Der Nach­weis einer Mindest­zahl von entspre­chen­den Unter­su­chun­gen/Behand­lun­gen ist hier nicht erfor­der­lich.

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