Weiterbildungsziel:
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
- Kardiovaskuläre Notfälle
- Hämatologische und onkologische Notfälle
- Immunologische Notfälle
- Infektionskrankheiten und Sepsis
- Endokrine und metabolische Notfälle
- Flüssigkeits- und Elektrolytstörungen
- Gastrointestinale und hepatologische Notfälle
- Respiratorische Notfälle
- Nephrologische und urologische Notfälle
- Dermatologische Notfälle
- Notfälle im Hals-, Nasen- Ohren-, Mund- und Nackenbereich
- Gynäkologische Notfälle
- Muskuloskelettale Notfälle
- Neurologische Notfälle
- Neurochirurgische Notfälle
- Ophthalmologische Notfälle
- Psychiatrische Notfälle und Verhaltensstörungen
- Trauma (stumpf/penetrierend)
- Akute Notfälle durch Umwelteinflüsse, thermische, hyper- und hypobare Exposition und elektrischen Strom
- EKG
- Notfallsonographie von Abdomen, Thorax, Herz, Gefäßen und Bewegungsapparat
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Übergangsbestimmungen:
Nützliche Informationen

-
Intensivmedizin
Hier finden Sie das Zeugnis für die Intensivmedizin. Bitte verwenden Sie diesen Vordruck, wenn Sie über kein Zeugnis in der Intensivmedizin verfügen.
-
Kurs-Weiterbildung
- Die Kurse nach dem Kursbuch „Organisation in der Notaufnahme“ der Bundesärztekammer müssen für die Weiterbildung von der für den Kursort zuständigen Landesärztekammer gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannt sein. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Landesärztekammer.
- Die von der Bayerischen Landesärztekammer ab 01.05.2020 gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannten Kurse finden Sie im Kurskalender.
- Fortbildungsbescheinigungen reichen als Nachweis nicht aus. Bitte lassen Sie sich daher immer eine Weiterbildungsbescheinigung ausstellen.
- Die 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Notfallmedizin (= Kursbuch „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ der Bundesärztekammer) wird in Bayern NICHT auf die 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin (= Kursbuch „Organisation in der Notaufnahme“ der Bundesärztekammer) angerechnet.
-
Übergangsbestimmung
Ärzte, die bei Inkrafttreten dieser Änderung (= 01.05.2020) der Weiterbildungsordnung (WO)
- berechtigt sind, eine Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung zu führen und
- 6 Monate Weiterbildung Intensivmedizin an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3 WO nachweisen und
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin (= nicht die 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 WO in Notfallmedizin) nachweisen und
- innerhalb der letzten acht Jahre (= 01.05.2012 bis 30.04.2020) 24 Monate zusätzlich zur Weiterbildung zum Facharzt an einer Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und überwiegend in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin in einer interdisziplinären Notfallaufnahme tätig waren und dieses belegen (= Zeugnis Übergangsbestimmung)
Hier finden Sie das Zeugnis nach der Übergangsbestimmung.
und - in geeigneter Weise (= Logbuch) den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für diese Zusatz-Weiterbildung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zugelassen.
Hier finden Sie das Logbuch.
Anträge nach dieser Übergangsbestimmung sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren (= 01.05.2020 bis 30.04.2022) nach Inkrafttreten der Änderung dieser Weiterbildungsordnung zu stellen.
Wenn Sie selber der ärztliche Leiter der interdisziplinären Notfallaufnahme sind, können Sie sich zwar das Zeugnis und Logbuch selber ausstellen, müssen diese jedoch vom Ärztlichen Direktor der Klinik gegenzeichnen lassen. Sollten Sie als ärztlicher Leiter der interdisziplinären Notfallaufnahme auch der Ärztliche Direktor der Klinik sein, müssen Sie das Zeugnis und Logbuch vom Verwaltungsdirektor gegenzeichnen lassen.