Manuelle Medizin/Chirotherapie

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Die Zusatzbezeichnung kann wahlweise auch in der Form „Manuelle Medizin“ oder „Chirotherapie“ geführt werden.

Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Manu­elle Medi­zin/Chiro­the­ra­pie umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Erken­nung und Behand­lung rever­si­bler Funk­ti­ons­s­tö­run­gen des Bewe­gungs­sys­tems mittels manu­el­ler Unter­su­chungs- und Behand­lungs­tech­ni­ken.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in Manu­elle Medi­zin/Chiro­the­ra­pie nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte sowie der Weiter­bil­dungs­kurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, darunter mindestens 12 Monate im stationären Bereich

Weiterbildungszeit:

120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie
und anschließend
200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel, Schulter- und Beckengürtel und Extremitäten
der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer Maßnahmen
der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktionssystemen einschließlich den Grundlagen somatischer Dysfunktionen im Konzept parietaler und viszeraler Komponenten
der Einordnung von funktionspathologischen Befunden einschließlich hypo- und hypermobiler Funktionsstörungen zu pathologischen Strukturveränderungen
der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelgelenken und am Schädel

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel, Schulter- und Beckengürtel und Extremitäten
der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer Maßnahmen
der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktionssystemen einschließlich den Grundlagen somatischer Dysfunktionen im Konzept parietaler und viszeraler Komponenten
der Einordnung von funktionspathologischen Befunden einschließlich hypo- und hypermobiler Funktionsstörungen zu pathologischen Strukturveränderungen
der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelgelenken und am Schädel

Übergangsbestimmungen:

Ärzte mit der Aner­ken­nung zum Führen der Zusatz­be­zeich­nung „Chi­ro­the­ra­pie“ sind berech­tigt, statt­des­sen die Zusatz­be­zeich­nung „Manu­elle Medi­zin/Chiro­the­ra­pie“ zu führen.

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