Orthopädische Rheumatologie

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Ortho­pä­di­sche Rheu­ma­to­lo­gie umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Erken­nung und opera­tive Behand­lung rheu­ma­ti­scher Erkran­kun­gen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in Ortho­pä­di­sche Rheu­ma­to­lo­gie nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als „Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“ (auch Anerkennung als „Facharzt für Chirurgie“ in Verbindung mit der bisherigen Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ oder als „Facharzt für Orthopädie“ nach bisherigem Recht)

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbilder für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden
6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der Vorbeugung, Erkennung und operativen Behandlung von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und deren Epidemiologie
der Indikationsstellung und Durchführung rheumaorthopädischer Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
physikalischen Therapiemaßnahmen, Krankengymnastik und Ergotherapie, Lagerung, Orthesen, Schienen- und Apparatetechnik sowie Gelenkinjektionen
Defi­nierte Unter­su­chungs- und Behand­lungs­ver­fah­ren:
rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfahren

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Vorbeugung, Erkennung und operativen Behandlung von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei rheumatischen Erkrankungen und deren Epidemiologie
der Indikationsstellung und Durchführung rheumaorthopädischer Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
physikalischen Therapiemaßnahmen, Krankengymnastik und Ergotherapie, Lagerung, Orthesen, Schienen- und Apparatetechnik sowie Gelenkinjektionen

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken, davon
Synovektomien an den großen Gelenken
10
Synovektomien an den kleinen Gelenken
25
Tendosynovektomien
25
Arthrodesen
10
Gelenkersatzoperationen
25
Resektionsarthroplastiken
25
Sehnenverlagerungen, -rekonstruktionen und -transplantationen
10
Neurolysen und Verlagerungen von peripheren Nerven
10
Weichteileingriffe, z. B. Bursektomien, Entfernungen von Rheumaknoten, Probeexzisionen (auch arthroskopisch)
25
rekonstruktive Eingriffe an der Hand
25
rekonstruktive Eingriffe am Fuß
25
Konservative Maßnahmen, davon
Anordnung, Überwachung und Anleitung von Ergotherapien
50
Anordnung, Überwachung und Dokumentation von Verordnungen von Hilfsmitteln
50
Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
100
lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfahren
100

Übergangsbestimmungen:

Fach­ärzte für Ortho­pä­die mit dem Recht zum Führen der Schwer­punkt­be­zeich­nung „Rheu­ma­to­lo­gie“ sind berech­tigt, statt­des­sen die Zusatz­be­zeich­nung „Ortho­pä­di­sche Rheu­ma­to­lo­gie“ zu führen.

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