Weiterbildungsziel:
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Nützliche Informationen
-
Kurs-Weiterbildung
- Die Kurse müssen für die Weiterbildung von der für den Kursort zuständigen Landesärztekammer gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannt sein. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Landesärztekammer.
- Die von der Bayerischen Landesärztekammer gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannten Kurse finden Sie im Kurskalender.
- Fortbildungsbescheinigungen reichen als Nachweis nicht aus. Bitte lassen Sie sich daher immer eine Weiterbildungsbescheinigung ausstellen.
- Bitte beachten Sie, dass die Kurs-Weiterbildung vor den Fallseminaren absolviert werden muss.
-
Fallseminar
Das Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.
Die Teilnahme am Fallseminar 1 und 2 ist Voraussetzung für die Teilnahme am Fallseminar 3.
-
Weiterbildungszeit
Die zwölf Monate Weiterbildung in der Palliativmedizin können ganz oder teilweise durch 120 Stunden Fallseminare ersetzt werden. Dabei entspricht ein Fallseminar vier Monaten Weiterbildung.
-
Dokumentierte Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten
Die 25 dokumentierten Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten dienen dazu, die Qualität der erworbenen palliativmedizinischen Grundkompetenz zu demonstrieren.
Exemplarisch sollen Sie
- das palliativmedizinisch relevante Hauptproblem darstellen
- durch den Nachweis verdeutlichen, was Sie wissen
- durch den Nachweis verdeutlichen, was Sie in der Lage sind zu tun (Fähigkeiten/Fertigkeiten)
- durch den Nachweis verdeutlichen, wie Sie an die Aufgabenstellung herangehen (Haltung/Einstellung).
Bitte berücksichtigen Sie bei der Abfassung der dokumentierten Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten die folgenden formalen und inhaltlichen Kriterien:
- Es sind drei ausführliche und 22 kurze dokumentierte Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten zu belegen.
- Wenn Sie eine zwölf-monatige Weiterbildung in der Palliativmedizin nachweisen, reichen drei ausführliche dokumentierte Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten aus.
- Jeder ausführliche dokumentierte Nachweis der Versorgung von Palliativpatienten sollte mindestens 1.000 Wörter umfassen und 2.000 Wörter nicht überschreiten. Die kurzen dokumentierten Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten sollten mindestens 200 Wörter umfassen und 400 Wörter nicht überschreiten. Fotokopien von anonymisierten Arztberichten, Befunden o. ä. können ergänzend beigefügt werden.
Für die ausführlichen dokumentierten Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten gelten folgende Kriterien:
- Die unter exemplarisch genannten Punkte sollten bei der Zusammenfassung des Krankheitsverlaufs und der Darstellung der Betreuung berücksichtigt werden.
- Die Beschreibung des Prozesses der palliativmedizinischen Begleitung in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften sollte hierbei im Vordergrund stehen.
- Der Schwerpunkt der dargestellten palliativmedizinischen Betreuung darf nicht in allen dargestellten Fällen gleich sein, z. B. ausschließlich schmerztherapeutisch.
- Die Darstellung von mindestens einem dokumentierten Nachweis der Versorgung von Palliativpatienten außerhalb des onkologischen Krankheitsspektrums innerhalb der drei ausführlichen dokumentierten Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten ist erwünscht. Innerhalb der 22 kurzen dokumentierten Nachweise der Versorgung von Palliativpatienten müssen mindestens zwei Fälle aus dem nicht-onkologischen Krankheitsspektrum kommen.
- Mindestens eine Dokumentation sollte einen Betreuungszeitraum von mindestens drei Monaten umfassen, währenddessen Patient/Patientin und Ärztin/Arzt mehrmals in Kontakt stehen.
- Psychosoziale und/oder spirituelle Bedürfnisse von Patientinnen/Patienten und ihren Angehörigen sollten in mindestens zwei der dargestellten Fälle beschrieben und reflektiert werden.
- Der Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkungen, Vorausverfügungen und Sterbebegleitung ist in mindestens einem Fall ausführlich zu dokumentieren. Dies kann auch unabhängig von den drei eingereichten Dokumentationen mit einer anonymisierten Kopie einer mit einem Patienten erstellten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung demonstriert werden.