Palliativmedizin

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Pallia­ti­v­­me­­di­­zin umfasst die Behan­d­­lung und Beglei­tung von Pati­en­ten mit einer inku­ra­blen, weit fort­­ge­­schrit­te­­nen und fort­s­chrei­ten­­den Erkran­­kung mit dem Ziel, unter Einbe­­zie­hung des sozi­a­len Umfel­­des die best­mög­­li­che Lebens­­qua­­li­tät zu errei­chen und sicher­­zu­s­tel­len.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in Pallia­ti­v­­me­­di­­zin nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte sowie des Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­ses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Aner­ken­nung als Fach­a­rzt in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung oder 24 Monate Weiter­bil­dung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stati­o­nären Bereich

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiter­bil­der für Pallia­tiv­me­di­zin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3
antei­lig ersetz­bar durch
120 Stun­den Fall­se­mi­nare einschließ­lich Super­vi­sion nach Ableis­tung der Kurs­wei­ter­bil­dung
40 Stun­den Kurs-Weiter­bil­dung gemäß § 4 Abs. 8 in Pallia­tiv­me­di­zin

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Gesprächs­füh­rung mit Schwerst­kran­ken, Ster­ben­den und deren Ange­hö­ri­gen sowie deren Bera­tung und Unter­stüt­zung
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung für kura­tive, kausale und pallia­tive Maßnah­men
der Erken­nung von Schmer­z­ur­sa­chen und der Behand­lung akuter und chro­ni­scher Schmerz­zu­stände
der Symptom­kon­trolle, z. B. bei Atem­not, Übel­keit, Erbre­chen, Obsti­pa­tion, Obstruk­tion, ulze­rie­ren­den Wunden, Angst, Verwirrt­heit, deli­ran­ten Sympto­men, Depres­sion, Schlaf­lo­sig­keit
der Behand­lung und Beglei­tung schwer­kran­ker und ster­ben­der Pati­en­ten
psycho­ge­nen Sympto­men, somat­o­psy­chi­schen Reak­ti­o­nen und psycho­so­zi­a­len Zusam­men­hän­gen
der Arbeit im multi­pro­fes­si­o­nel­len Team einschließ­lich der Koor­di­na­tion der inter­dis­zi­pli­nären Zusam­me­n­a­r­beit einschließ­lich seel­sor­ge­ri­scher Aspekte
der pallia­tiv­me­di­zi­nisch rele­van­ten Arznei­mit­tel­the­ra­pie
der Inte­gra­tion exis­ten­zi­el­ler und spiri­tu­el­ler Bedürf­nisse von Pati­en­ten und ihren Ange­hö­ri­gen
der Ausein­an­der­set­zung mit Ster­ben, Tod und Trauer sowie deren kultu­rel­len Aspek­ten
dem Umgang mit Frage­stel­lun­gen zu Thera­pie­ein­schrän­kun­gen, Voraus­ver­fü­gun­gen, Ster­be­be­glei­tung
der Wahr­neh­mung und Prophy­laxe von Über­las­tungs­syn­dro­men
der Indi­ka­ti­ons­stel­lung physio­the­ra­peu­ti­scher sowie weite­rer addi­ti­ver Maßnah­men

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unterstützung
der Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen
der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände
der Symptomkontrolle, z. B. bei Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation, Obstruktion, ulzerierenden Wunden, Angst, Verwirrtheit, deliranten Symptomen, Depression, Schlaflosigkeit
der Behandlung und Begleitung schwerkranker und sterbender Patienten
psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
der Arbeit im multiprofessionellen Team einschließlich der Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit einschließlich seelsorgerischer Aspekte
der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie
der Integration existenzieller und spiritueller Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen
der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie deren kulturellen Aspekten
dem Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkungen, Vorausverfügungen, Sterbebegleitung
der Wahrnehmung und Prophylaxe von Überlastungssyndromen
der Indikationsstellung physiotherapeutischer sowie weiterer additiver Maßnahmen

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

dokumentierter Nachweis der Versorgung von Palliativpatienten
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