Weiterbildungsziel:
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Lehranalyse, während der gesamten Weiterbildung
Theoretische Weiterbildung
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung
kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik
600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden supervidiert nach jeder vierten Sitzung
Für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und Fachärzte für Kinderund
Jugendpsychiatrie und –psychotherapie gilt abweichend folgende
Regelung:
600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlungen von mindestens 180 Stunden supervidiert nach jeder vierten Sitzung
regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar
Nützliche Informationen

-
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung
- Während der 12-monatigen Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens für zwei Jahre befugten Weiterbilder soll bei 60 Patienten eine psychiatrische Anamnese und Befunderhebung sowie Klassifikation der psychiatrischen Erkrankung erfolgen, die Diagnostik und Differentialdiagnostik zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründbaren Psychosen durchgeführt und Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der allgemeinen und speziellen Psychopathologie erworben werden.
- Die vorgeschriebene 12-monatige Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie kann durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatrischer Kenntnisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstandes in einer Prüfung nachgewiesen ist.
- Wenn Sie diesen Nachweis führen möchten, müssen Sie im Rahmen der Teilnahme an psychiatrischen Fallseminaren hier finden Sie den passenden Vordruck oder durch eine mindestens einmonatige Hospitation hier finden Sie den passenden Vordruck bei einem mindestens für zwei Jahre befugten Weiterbilder in Psychiatrie und Psychotherapie den Nachweis erbringen, dass Sie an 60 Fallvorstellungen teilgenommen haben. Von diesen 60 Fallvorstellungen müssen Sie mindestens 15 psychiatrisch erkrankte Patienten selbständig exploriert und schriftlich dokumentiert haben. Die Dokumentation der Fälle hat der zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie befugte Arzt ausdrücklich mit einem qualifizierenden Kommentar zu bestätigen.
-
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Lehranalyse, während der gesamten Weiterbildung
- Die 250 Einzelstunden Lehranalyse müssen Sie über zwei Jahre in mindestens drei Einzelstunden pro Woche bei nur einem von der Bayerischen Landesärztekammer hierzu anerkannten Lehrtherapeuten absolvieren.
- Die Lehranalyse muss die Langzeittherapien begleiten.
- Die Lehranalyse kann nicht anerkannt werden, wenn zwischen Teilnehmer und Lehrtherapeut persönliche, familiäre oder berufliche Bindungen (z. B. Berufspolitik, Zusammenarbeit von Vorgesetzten etc.) oder Abhängigkeitsverhältnisse (z. B. Chefarzt, Oberarzt der Klinik etc.) bestehen, die den unabhängigen analytischen Prozess beeinträchtigen.
- Eine verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung, eine Selbsterfahrung in einem weiteren Verfahren und eine von einer Krankenkasse finanzierte Selbsterfahrung kann nicht anerkannt werden.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen ärztlichen Lehrtherapeuten.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen psychologischen Lehrtherapeuten.
-
Theoretische Weiterbildung
- Die theoretische Weiterbildung sollten Sie in Seminaren und Gruppenunterricht kontinuierlich oder in Blockform in einem im Rahmen eines Gesamtkonzeptes festgelegten Programms absolvieren und veranstaltungsbezogen durch Weiterbildungsbescheinigungen des jeweiligen Dozenten konkret nachweisen.
- Pauschal können 80 Stunden der theoretischen tiefenpsychologischen Weiterbildung angerechnet werden.
-
Untersuchung und Behandlung - Psychoanalytische Untersuchungen
- Die 20 psychoanalytischen Untersuchungen müssen Sie jede für sich dokumentieren und von einem von der Bayerischen Landesärztekammer hierzu anerkannten Supervisor supervidieren lassen.
- Sieben Anamnesen müssen zu Beginn der eigenen analytischen Behandlungen nachgewiesen werden.
- Der Supervisor hat eine Bescheinigung unter Angabe von Chiffre, Diagnose, Datum der Anamnesenerhebung und Datum der Supervision auszustellen.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen ärztlichen Supervisor.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen psychologischen Supervisor.
- Die zehn dokumentierten und supervidierten tiefenpsychologischen Erstuntersuchungen, welche für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ nachgewiesen werden mussten, können angerechnet werden.
-
Untersuchung und Behandlung - Kasuistisches Seminar
- Es sind 60 Doppelstunden kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik nachzuweisen, welche auch auf das begleitende Fallseminar angerechnet werden können.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck.
-
Untersuchung und Behandlung - Psychoanalytische Behandlungsstunden
- Sie müssen 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter zwei Behandlungen von mindestens 250 Stunden, unter der Anleitung eines von der Bayerischen Landesärztekammer hierzu anerkannten Supervisors nachweisen.
- Für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gilt abweichend folgende Regelung: Sie müssen 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter zwei Behandlungen von mindestens 180 Stunden, unter der Anleitung eines von der Bayerischen Landesärztekammer hierzu anerkannten Supervisors nachweisen.
- Jeder Behandlungsfall muss nach jeder 4. Sitzung supervidiert werden.
- Die Supervision der Behandlungsfälle muss bei zwei verschiedenen Supervisoren erfolgen.
- Maximal 200 Behandlungsstunden können in Gruppensupervision erfolgen, wobei die Zahl der Teilnehmer auf vier zu beschränken und die Sitzungszeit entsprechend zuzuteilen ist.
- Der Supervisor darf nicht der Vermittler von Selbsterfahrung sein.
- Die Patienten der zwei Behandlungen von mindestens 250 Stunden Dauer müssen bei Beginn der Behandlung mindestens 18 Jahre alt sein. Die Patienten der restlichen Behandlungen können auch jünger sein.
- Als Dokumentation der Behandlungsfälle ist der Bayerischen Landesärztekammer pro Behandlungsfall eine detaillierte Bestätigung der Supervisoren vorzulegen, aus welcher der Zeitraum der Behandlung, die Behandlungsstunden, Anzahl und Frequenz der Supervisionen, das Alter des Patienten, das Krankheitsbild, die Methode der Behandlung, ein qualifizierender Kommentar zum Behandlungsverlauf und Angaben zum Behandlungsergebnis hervorgehen.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen ärztlichen Supervisor einzeln.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen ärztlichen Supervisor in der Gruppe.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen psychologischen Supervisor einzeln.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck für einen psychologischen Supervisor in der Gruppe.
-
Untersuchung und Behandlung - Begleitendes Fallseminar
- Es sind 60 Doppelstunden regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar – welches während der Durchführung der eigenen analytischen Behandlungen, die unter Supervision erfolgen, absolviert wird – nachzuweisen, welche auch auf das kasuistische Seminar angerechnet werden können.
- Hier finden Sie den passenden Vordruck.