Psychotherapie

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Die Weiter­bil­dungs­in­halte der Zusatz-Weiter­bil­dung Psycho­the­ra­pie sind umfas­send Gegen­stand der Weiter­bil­dung zum Fach­a­rzt für Kinder- und Jugend­psych­ia­trie und -psycho­the­ra­pie, Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie und Psycho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psycho­the­ra­pie.

Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Psycho­­the­ra­pie umfasst in Ergän­­zung zu einer Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz die Vorbeu­­gung, Erken­­nung und psycho­­the­ra­­peu­ti­­sche indi­­ka­ti­­ons­­be­­zo­­gene Behan­d­­lung von Erkran­­kun­­gen des jewei­­li­­gen Gebie­tes, die durch psycho­­­so­­zi­ale Fakto­ren und Belas­tungs­­re­ak­ti­o­­nen mit bedingt sind.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in fach­­ge­­bun­­de­­ner Psycho­­the­ra­pie nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte sowie der Weiter­­bil­­dungs­­­kurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiter­bil­dung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon mindes­tens 12 Monate Weiter­bil­dung in Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie bei einem mindes­tens für zwei Jahre befug­ten Weiter­bil­der. Die vorge­schrie­bene Weiter­bil­dung in Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie kann durch den Nach­weis des Erwerbs entspre­chen­der psych­ia­tri­scher Kennt­nisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleich­wer­ti­gen Weiter­bil­dungs­stan­des in einer Prüfung nach­ge­wie­sen ist.

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Die Weiter­bil­dung findet unter Anlei­tung eines Weiter­bil­ders für Psycho­the­ra­pie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 statt. Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in fach­ge­bun­de­ner Erken­nung und psycho­the­ra­peu­ti­scher Behand­lung gebiets­be­zo­ge­ner Erkran­kun­gen. Die Weiter­bil­dung erfolgt entwe­der in der Grun­d­o­ri­en­tie­rung psycho­dy­na­misch/tiefen­psy­cho­lo­gisch fundierte Psycho­the­ra­pie oder in Verhal­tens­the­ra­pie oder in Syste­mi­scher Thera­pie.

35.1. Grundorientierung psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Theo­re­ti­sche Weiter­bil­dung
120 Stun­den in Entwick­lungs­psy­cho­lo­gie und Persön­lich­keits­lehre, Psycho­phar­ma­ko­lo­gie, allge­meine und spezi­elle Neuro­sen­lehre, Tiefen­psy­cho­lo­gie, Lern­psy­cho­lo­gie, Psycho­dy­na­mik der Fami­lie und Gruppe, Psycho­pa­tho­lo­gie, Grund­la­gen der psych­ia­tri­schen und psycho­so­ma­ti­schen Krank­heits­bil­der, Einfüh­rung in die Tech­nik der Erst­un­ter­su­chung, psycho­dia­gno­s­ti­sche Test­ver­fah­ren
Indi­ka­tion und Metho­dik der psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren
16 Doppel­stun­den auto­ge­nes Trai­ning oder progres­sive Muskel­ent­span­nung oder Hypnose
15 Doppel­stun­den Balint­grup­pe­n­a­r­beit oder pati­en­ten­be­zo­gene Selbs­t­er­fah­rungs­gruppe
Diagno­s­tik
10 doku­men­tierte und super­vi­dierte Erst­un­ter­su­chun­gen
Behand­lung
15 Doppel­stun­den Fall­se­mi­nar
120 Stun­den psycho­dy­na­mi­sche/tiefen­psy­cho­lo­gi­sche super­vi­dierte Psycho­the­ra­pie, davon 3 abge­schlos­sene Fälle
Selbs­t­er­fah­rung
100 Stun­den Einzel- bzw. Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung. Die Selbs­t­er­fah­rung muss im glei­chen Verfah­ren erfol­gen, in welchem die Grun­d­o­ri­en­tie­rung statt­fin­det.

35.2. Grundorientierung Verhaltenstherapie

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Theo­re­ti­sche Weiter­bil­dung
120 Stun­den in psycho­lo­gi­schen Grund­la­gen des Verhal­tens und des abwei­chen­den Verhal­tens, allge­meine und spezi­elle Neuro­sen­lehre, Lern- und sozi­al­psy­cho­lo­gi­sche Entwick­lungs­mo­delle, tiefen­psy­cho­lo­gi­sche Entwick­lungs- und Persön­lich­keits­mo­delle, syste­mi­sche Fami­lien- und Grup­pen­kon­zepte, allge­meine und spezi­elle Psycho­pa­tho­lo­gie und Grund­la­gen der psych­ia­tri­schen Krank­heits­bil­der, Moti­va­ti­ons-, Verhal­tens-, Funk­ti­ons- und Bedin­gungs­ana­ly­sen als Grund­la­gen für Erst­in­ter­view, Thera­pie­pla­nung und -durch­füh­rung, Verhal­tens­dia­gno­s­tik einschließ­lich psycho­dia­gno­s­ti­scher Test­ver­fah­ren
Indi­ka­tion und Metho­dik der psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren
16 Doppel­stun­den auto­ge­nes Trai­ning oder progres­sive Muskel­ent­span­nung oder Hypnose
15 Doppel­stun­den Balint­grup­pe­n­a­r­beit oder pati­en­ten­be­zo­gene Selbs­t­er­fah­rungs­gruppe
Diagno­s­tik
10 doku­men­tierte und super­vi­dierte Erst­un­ter­su­chun­gen
Behand­lung
15 Doppel­stun­den Fall­se­mi­nar
120 Stun­den super­vi­dierte Verhal­tens­the­ra­pie, davon 3 abge­schlos­sene Fälle
Selbs­t­er­fah­rung
100 Stun­den Einzel- bzw. Grup­pen­selbs­t­er­fah­run­gen. Die Selbs­t­er­fah­rung muss im glei­chen Verfah­ren erfol­gen, in welchem die Grun­d­o­ri­en­tie­rung statt­fin­det.

35.3. Grundorientierung Systemische Therapie

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Kennt­nisse: Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik
Psycho­pa­tho­lo­gie und allge­meine psych­ia­tri­sche und psycho­so­ma­ti­sche Krank­heits­lehre unter Berück­sich­ti­gung der Alters­grup­pen, des psycho­so­zi­a­len Kontexts sowie der psycho­the­ra­peu­ti­schen Aspekte einschließ­lich
  • psycho­dy­na­mi­scher und verhal­tens­the­ra­peu­ti­scher Konzepte zur Ätio­lo­gie und Behand­lung
  • Entwick­lungs­psy­cho­lo­gie
  • Lern­psy­cho­lo­gie
  • Psycho­lo­gie der Bezie­hun­gen und Systeme
  • Persön­lich­keits­lehre
  • Neuro­bio­lo­gie
  • Grund­la­gen von Moti­va­tion, Emotion, Kogni­tion, Krank­heits­ver­a­r­bei­tung, Bewäl­ti­gungs­stra­te­gien und Salu­to­ge­nese
Wissen­schaft­lich aner­kannte Psycho­the­ra­pie­ver­fah­ren und Psycho­the­ra­pie­me­tho­den
Metho­den der psycho­the­ra­peu­ti­schen Anamne­seer­he­bung in den verschie­de­nen Verfah­ren und Alters­grup­pen
Metho­den der Psycho­dia­gno­s­tik bezo­gen auf die verschie­de­nen Alters­grup­pen
Thera­pie
Grund­la­gen der wissen­schaft­lich aner­kann­ten psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren unter Berück­sich­ti­gung der Alters­grup­pen und des psycho­so­zi­a­len Kontexts
  • psycho­edu­ka­tive, syste­mi­sche und störungs­ori­en­tierte Metho­den und Entspan­nungs­ver­fah­ren
  • tiefen­psy­cho­lo­gisch/psycho­dy­na­mi­sche Verfah­ren und verhal­tens­the­ra­peu­ti­sche Verfah­ren in Einzel-, Grup­pen- und Kombi­na­ti­ons­be­hand­lun­gen
Grund­la­gen der Psycho­phar­ma­ko­the­ra­pie
Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten: Über­grei­fende Inhalte der Zusatz-Weiter­bil­dung Psycho­the­ra­pie
Situa­ti­ons­an­ge­passte Kommu­ni­ka­tion; bei Kindern und Jugend­li­chen auch unter Nutzung nonver­ba­ler Kommu­ni­ka­ti­ons­mit­tel, z. B. Spiel
Einbe­zie­hung der rele­van­ten Bezugs­per­so­nen und des sozi­a­len Umfel­des in dem jeweils gewähl­ten Psycho­the­ra­pie­ver­fah­ren einschließ­lich Akut­the­ra­pie, inter­dis­zi­pli­näre Koope­ra­tion
Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik
30 psych­ia­tri­sche, psycho­so­ma­ti­sche oder kinder- und jugend­psych­ia­tri­sche Unter­su­chun­gen,
davon
  • Anamnese einschließ­lich psycho­pa­tho­lo­gi­scher Befun­d­er­he­bung
  • diffe­ren­ti­al­dia­gno­s­ti­sche Einschät­zung bezüg­lich krank­heits­wer­ti­ger psychi­scher bzw. soma­ti­scher/hirn­or­ga­ni­scher Störung einschließ­lich Doku­men­ta­tion
  • Indi­ka­ti­ons­stel­lung zur Einzel­psy­cho­the­ra­pie, zur Grup­pen­psy­cho­the­ra­pie, zu sozi­al­psych­ia­tri­schen Maßnah­men, zur Psycho­phar­ma­ko­the­ra­pie, zur soma­ti­schen Abklä­rung, zu stati­o­närer und/oder reha­bi­li­ta­ti­ver Behand­lung
30 Doppel­stun­den psych­ia­trisch, psycho­so­ma­tisch oder kinder- und jugend­psych­ia­trisch gelei­tete kasu­is­tisch tech­ni­sche Fall­be­spre­chun­gen
Psycho­the­ra­peu­ti­sche Anamne­sen im Verfah­ren der syste­mi­schen Thera­pie
  • 70 Stun­den Theo­rie­se­mi­nare zur Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik
  • 20 Unter­su­chun­gen unter Super­vi­sion;
    bei Kindern und Jugend­li­chen einschließ­lich Entwick­lungs- und Intel­li­genz­un­ter­su­chun­gen
Diffe­ren­ti­elle Indi­ka­ti­ons­stel­lung in den verschie­de­nen psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren
Thera­pie
Durch­füh­rung wissen­schaft­lich aner­kann­ter Psycho­the­ra­pie­ver­fah­ren und Metho­den im Verfah­ren der syste­mi­schen Thera­pie (Einzel-, Paar- oder Fami­li­en­the­ra­pie) unter Berück­sich­ti­gung psycho­edu­ka­ti­ver Gesichts­punkte und Psycho­phar­ma­ko­the­ra­pie
  • 70 Stun­den Theo­rie­se­mi­nare
  • 6 Einzel­psy­cho­the­ra­pien in syste­mi­scher Thera­pie auch Paar- und Fami­li­en­the­ra­pie unter Super­vi­sion einschließ­lich Akut­the­ra­pie mit insge­samt 240 Stun­den
40 Doppel­stun­den Grup­pen­psy­cho­the­ra­pie unter Super­vi­sion im Verfah­ren der syste­mi­schen Thera­pie mit 3 bis 9 Teil­neh­mern
16 Doppel­stun­den Entspan­nungs­ver­fah­ren, z. B. Auto­ge­nes Trai­ning, progres­sive Muskel­ent­span­nung, Acht­sam­keits­trai­ning, Hypnose
10 Fälle im Umgang mit psychi­schen Krisen einschließ­lich Einschät­zung von Selbst- und Fremd­ge­fähr­dung, Suizi­da­li­tät, akuten Belas­tungs­re­ak­ti­o­nen, Panik­atta­cken, disso­zia­ti­ven und psycho­ti­schen Zustän­den
Selbs­t­er­fah­rung
Selbs­t­er­fah­rung zur Stär­kung perso­na­ler und Bezie­hungs­kom­pe­ten­zen, welche im glei­chen psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren erfol­gen muss, in welchem die Psycho­the­ra­pie­stun­den geleis­tet werden
150 Stun­den im Verfah­ren der syste­mi­schen Thera­pie in Einzel- und Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung,
davon
  • 70 Stun­den Einzel­selbs­t­er­fah­rung
  • 40 Doppel­stun­den Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung
35 Doppel­stun­den Balint­grup­pe­n­a­r­beit oder inter­ak­ti­ons­be­zo­gene Fall­a­r­beit

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
fachgebundener Erkennung und psychotherapeutischer Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen

Grun­d­o­ri­en­tie­rung psycho­dy­na­mi­sche/tiefen­psy­cho­lo­gi­sche Psycho­the­ra­pie:

Theo­re­ti­sche Weiter­bil­dung

120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe

Diagno­s­tik

10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behand­lung

15 Doppelstunden Fallseminar
120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbs­t­er­fah­rung

100 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

Grun­d­o­ri­en­tie­rung Verhal­tens­the­ra­pie:

Theo­re­ti­sche Weiter­bil­dung

120 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhaltens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder, Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren
Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe

Diagno­s­tik

10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behand­lung

15 Doppelstunden Fallseminar
120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbs­t­er­fah­rung

100 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

Grun­d­o­ri­en­tie­rung Syste­mi­sche Thera­pie:

Kennt­nisse:
Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik

Psychopathologie und allgemeine psychiatrische und psychosomatische Krankheitslehre unter Berücksichtigung der Altersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich
-- psychodynamischer und verhaltenstherapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung
-- Entwicklungspsychologie
-- Lernpsychologie
-- Psychologie der Beziehungen und Systeme
-- Persönlichkeitslehre
-- Neurobiologie
-- Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewältigungsstrategien und Salutogenese
Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden
Methoden der psychotherapeutischen Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen

Thera­pie

Grundlagen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts
-- psychoedukative, systemische und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
-- tiefenpsychologisch/psychodynamische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kombinationsbehandlungen
Grundlagen der Psychopharmakotherapie

Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten:
Über­grei­fende Inhalte der Zusatz-Weiter­bil­dung Psycho­the­ra­pie

Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nutzung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel
Einbeziehung der relevanten Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes in dem jeweils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinäre Kooperation

Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik

30 psychiatrische, psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen, davon
-- Anamnese einschließlich psychopathologischer Befunderhebung
-- differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw. somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation
-- Indikationsstellung zur Einzelpsychotherapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu sozialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psychopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder rehabilitativer Behandlung
30 Doppelstunden psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen
Psychotherapeutische Anamnesen im Verfahren der systemischen Therapie
-- 70 Stunden Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik
-- 20 Untersuchungen unter Supervision; bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Entwicklungs- und Intelligenzuntersuchungen
Differentielle Indikationsstellung in den verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren

Thera­pie

Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Gesichtspunkte und Psychopharmakotherapie
-- 70 Stunden Theorieseminare
-- 6 Einzelpsychotherapien in systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie unter Supervision einschließlich Akuttherapie mit insgesamt 240 Stunden
40 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie unter Supervision im Verfahren der systemischen Therapie mit 3 bis 9 Teilnehmern
16 Doppelstunden Entspannungsverfahren, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose
10 Fälle im Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Belastungsreaktionen, Panikattacken, dissoziativen und psychotischen Zuständen

Selbs­t­er­fah­rung

Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
150 Stunden im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, davon
-- 70 Stunden Einzelselbsterfahrung
-- 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Ände­rung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung
1.
die Voraus­set­zung zum Erwerb der Bezeich­nung erfül­len
und
2.
inner­halb der letz­ten acht Jahre die Weiter­bil­dung in der Grun­d­o­ri­en­tie­rung Syste­mi­sche Thera­pie absol­vier­ten und diese bele­gen
und
3.
in geeig­ne­ter Weise den Nach­weis erbrin­gen, dass sie die nach dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Grun­d­o­ri­en­tie­rung Syste­mi­sche Thera­pie gefor­der­ten Kennt­nisse, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten erwor­ben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­­sen. Ärzte, die bereits über eine Urkunde über die Aner­ken­­nung der Zusatz­­be­­zeich­­nung Psycho­­the­ra­pie einer Ärzte­­kam­­mer der Bundes­­re­­pu­b­lik Deut­sch­­land verfü­­gen, erha­l­ten eine ergän­­zende Beschei­­ni­­gung über die erfol­g­rei­che Absol­vie­rung der Grun­d­o­ri­en­tie­rung Syste­­mi­­sche Thera­pie. Anträge nach dieser Über­­g­angs­­be­­stim­­mung sind inner­halb einer Frist von zwei Jahren nach Inkraft­tre­ten der Ände­rung dieser Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung zu stel­len.

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