Psychotherapie

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Die Weiterbildungsinhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie sind umfassend Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Psycho­the­ra­pie umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Vorbeu­gung, Erken­nung und psycho­the­ra­peu­ti­sche indi­ka­ti­ons­be­zo­gene Behand­lung von Erkran­kun­gen des jewei­li­gen Gebie­tes, die durch psycho­so­zi­ale Fakto­ren und Belas­tungs­re­ak­ti­o­nen mit bedingt sind.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in fach­ge­bun­de­ner Psycho­the­ra­pie nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte sowie der Weiter­bil­dungs­kurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon mindestens 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens für zwei Jahre befugten Weiterbilder. Die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie kann durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatrischer Kenntnisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstandes in einer Prüfung nachgewiesen ist.

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbilders für Psychotherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 statt. Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in fachgebundener Erkennung und psychotherapeutischer Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen. Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder in Verhaltenstherapie oder in Systemischer Therapie.

35.1. Grundorientierung psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Theoretische Weiterbildung
120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe
Diagnostik
10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung
15 Doppelstunden Fallseminar
120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle
Selbsterfahrung
100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

35.2. Grundorientierung Verhaltenstherapie

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Theoretische Weiterbildung
120 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhaltens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder, Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren
Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe
Diagnostik
10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung
15 Doppelstunden Fallseminar
120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle
Selbsterfahrung
100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrungen. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

35.3. Grundorientierung Systemische Therapie

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt:

Kenntnisse: Krankheitslehre und Diagnostik
Psychopathologie und allgemeine psychiatrische und psychosomatische Krankheitslehre unter Berücksichtigung der Altersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich
-- psychodynamischer und verhaltenstherapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung
-- Entwicklungspsychologie
-- Lernpsychologie
-- Psychologie der Beziehungen und Systeme
-- Persönlichkeitslehre
-- Neurobiologie
-- Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewältigungsstrategien und Salutogenese
Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden
Methoden der psychotherapeutischen Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen
Therapie
Grundlagen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts
-- psychoedukative, systemische und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
-- tiefenpsychologisch/psychodynamische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kombinationsbehandlungen
Grundlagen der Psychopharmakotherapie
Erfahrungen und Fertigkeiten: Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nutzung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel
Einbeziehung der relevanten Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes in dem jeweils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinäre Kooperation
Krankheitslehre und Diagnostik
30 psychiatrische, psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen,
davon
-- Anamnese einschließlich psychopathologischer Befunderhebung
-- differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw. somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation
-- Indikationsstellung zur Einzelpsychotherapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu sozialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psychopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder rehabilitativer Behandlung
30 Doppelstunden psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen
Psychotherapeutische Anamnesen im Verfahren der systemischen Therapie
-- 70 Stunden Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik
-- 20 Untersuchungen unter Supervision;
bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Entwicklungs- und Intelligenzuntersuchungen
Differentielle Indikationsstellung in den verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren
Therapie
Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Gesichtspunkte und Psychopharmakotherapie
-- 70 Stunden Theorieseminare
-- 6 Einzelpsychotherapien in systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie unter Supervision einschließlich Akuttherapie mit insgesamt 240 Stunden
40 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie unter Supervision im Verfahren der systemischen Therapie mit 3 bis 9 Teilnehmern
16 Doppelstunden Entspannungsverfahren, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose
10 Fälle im Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Belastungsreaktionen, Panikattacken, dissoziativen und psychotischen Zuständen
Selbsterfahrung
Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
150 Stunden im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung,
davon
-- 70 Stunden Einzelselbsterfahrung
-- 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
fachgebundener Erkennung und psychotherapeutischer Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen

Grun­d­o­ri­en­tie­rung psycho­dy­na­mi­sche/tiefen­psy­cho­lo­gi­sche Psycho­the­ra­pie:

Theo­re­ti­sche Weiter­bil­dung

120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe

Diagno­s­tik

10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behand­lung

15 Doppelstunden Fallseminar
120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbs­t­er­fah­rung

100 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

Grun­d­o­ri­en­tie­rung Verhal­tens­the­ra­pie:

Theo­re­ti­sche Weiter­bil­dung

120 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhaltens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder, Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren
Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe

Diagno­s­tik

10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behand­lung

15 Doppelstunden Fallseminar
120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbs­t­er­fah­rung

100 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

Grun­d­o­ri­en­tie­rung Syste­mi­sche Thera­pie:

Kennt­nisse:
Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik

Psychopathologie und allgemeine psychiatrische und psychosomatische Krankheitslehre unter Berücksichtigung der Altersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich
-- psychodynamischer und verhaltenstherapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung
-- Entwicklungspsychologie
-- Lernpsychologie
-- Psychologie der Beziehungen und Systeme
-- Persönlichkeitslehre
-- Neurobiologie
-- Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewältigungsstrategien und Salutogenese
Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden
Methoden der psychotherapeutischen Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen

Thera­pie

Grundlagen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts
-- psychoedukative, systemische und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
-- tiefenpsychologisch/psychodynamische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kombinationsbehandlungen
Grundlagen der Psychopharmakotherapie

Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten:
Über­grei­fende Inhalte der Zusatz-Weiter­bil­dung Psycho­the­ra­pie

Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nutzung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel
Einbeziehung der relevanten Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes in dem jeweils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinäre Kooperation

Krank­heits­lehre und Diagno­s­tik

30 psychiatrische, psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen, davon
-- Anamnese einschließlich psychopathologischer Befunderhebung
-- differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw. somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation
-- Indikationsstellung zur Einzelpsychotherapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu sozialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psychopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder rehabilitativer Behandlung
30 Doppelstunden psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen
Psychotherapeutische Anamnesen im Verfahren der systemischen Therapie
-- 70 Stunden Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik
-- 20 Untersuchungen unter Supervision; bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Entwicklungs- und Intelligenzuntersuchungen
Differentielle Indikationsstellung in den verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren

Thera­pie

Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Gesichtspunkte und Psychopharmakotherapie
-- 70 Stunden Theorieseminare
-- 6 Einzelpsychotherapien in systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie unter Supervision einschließlich Akuttherapie mit insgesamt 240 Stunden
40 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie unter Supervision im Verfahren der systemischen Therapie mit 3 bis 9 Teilnehmern
16 Doppelstunden Entspannungsverfahren, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose
10 Fälle im Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Belastungsreaktionen, Panikattacken, dissoziativen und psychotischen Zuständen

Selbs­t­er­fah­rung

Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
150 Stunden im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, davon
-- 70 Stunden Einzelselbsterfahrung
-- 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Ände­rung der Weiter­bil­dungs­ord­nung
1.
die Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung erfüllen
und
2.
innerhalb der letzten acht Jahre die Weiterbildung in der Grundorientierung Systemische Therapie absolvierten und diese belegen
und
3.
in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für die Grundorientierung Systemische Therapie geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­sen. Ärzte, die bereits über eine Urkunde über die Aner­ken­nung der Zusatz­be­zeich­nung Psycho­the­ra­pie einer Ärzte­kam­mer der Bundes­re­pu­blik Deut­sch­land verfü­gen, erhal­ten eine ergän­zende Beschei­ni­gung über die erfolg­rei­che Absol­vie­rung der Grun­d­o­ri­en­tie­rung Syste­mi­sche Thera­pie. Anträge nach dieser Über­g­angs­be­stim­mung sind inner­halb einer Frist von zwei Jahren nach Inkraft­tre­ten der Ände­rung dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung zu stel­len.

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