Die Zusatzbezeichnung darf nur zusammen mit den unter „Weiterbildungsinhalt“ aufgeführten Organsystemen geführt werden, soweit jeweils die Kompetenz nachgewiesen wurde. Ohne Zusatzangabe darf die Zusatzbezeichnung nur geführt werden, wenn die Kompetenz in sämtlichen aufgeführten Organsystemen erworben wurde.
Die Weiterbildungsinhalte der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik – fachgebunden – sind umfassend Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung in der fachgebundenen Röntgendiagnostik umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung gebietsbezogener Röntgendiagnostik für Skelett bzw.
Thorax, Verdauungs- und Gallenwege, Harntrakt und Geschlechtsorgane, der Mamma sowie des Gefäßsystems.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Anerkennung als Facharzt in einem Gebiet, das nach seiner Definition die Röntgendiagnostik umfasst.
Weiterbildungszeit:
•
12 Monate Röntgendiagnostik Skelett bei einem Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden
und/oder
•
12 Monate Röntgendiagnostik Thorax bei einem Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden
und/oder
•
12 Monate Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege bei einem Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden
und/oder
•
12 Monate Röntgendiagnostik Harntrakt bei einem Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden
und/oder
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12 Monate Röntgendiagnostik Mamma bei einem Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden.
und/oder
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12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können bis zu
12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden
37.1. Röntgendiagnostik Skelett
Weiterbildungsinhalt:
–
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Skeletts
–
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
–
der Gerätekunde
37.2. Röntgendiagnostik Thorax
Weiterbildungsinhalt:
–
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Thorax
–
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
–
der Gerätekunde
37.3. Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege
Weiterbildungsinhalt:
–
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallenwege
–
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
–
der Gerätekunde
37.4. Röntgendiagnostik Harntrakt
Weiterbildungsinhalt:
–
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Harntraktes
–
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
–
der Gerätekunde
37.5. Röntgendiagnostik der Mamma
Weiterbildungsinhalt:
–
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie der Mamma
–
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
–
der Gerätekunde
37.6. Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:
Weiterbildungsinhalt:
–
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Gefäßsystems
–
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
–
der Gerätekunde
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie
den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
der Gerätekunde
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Röntgendiagnostik Skelett
Gebietsbezogene Projektionsradiographie des Skeletts
Röntgendiagnostik Thorax
Projektionsradiographie des Thorax
Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege
Projektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallenwege
Röntgendiagnostik Harntrakt
Projektionsradiographie des Harntraktes
Röntgendiagnostik der Mamma
Projektionsradiographie der Mamma
Röntgendiagnostik des Gefäßsystems
Projektionsradiographie des Gefäßsystems
Nützliche Informationen
Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung
Bei Beantragung der Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik müssen Sie im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung sein.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik eine Fotokopie Ihres absolvierten Aktualisierungskurses bei.
Tätigkeit als Kassenarzt
Bitte beachten Sie, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bei Niederlassung mit einer Facharztbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004 (WO 04) die Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik verlangt. Dies begründet sich darin, dass die Röntgendiagnostik nicht mehr Bestandteil der Facharztweiterbildung nach der WO 04 ist.
Aus aktuellem Anlass
Änderung nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 16. Oktober 2021 (WBO 2021):
In der WBO 2021, welche zum 1. August 2022 in Kraft tritt, wird die Zusatz- Weiterbildung "Röntgendiagnostik – fachgebunden“ entfallen. Die Weiterbildungsinhalte werden teilweise in die Gebiete reintegriert.