Schwerpunkt Forensische Psychiatrie

arzt-stethoskop

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­bil­dung im Schwer­punkt Foren­si­sche Psych­ia­trie ist aufbau­end auf der Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung die Erlan­gung der Schwer­punkt­kom­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zei­ten und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psychisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betreffen
der Erkennung und Behandlung psychisch kranker und gestörter Straftäter
gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeutischer Therapie, auch im Maßregel- und Justizvollzug
der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit
den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug einschließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
der Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose
der Beurteilung der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungsfähigkeit
der Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Jugendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil- und Sorgerecht
Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes einschließlich Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit
forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht
verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfragen
der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Suizidalität, Intoxikationssyndrome

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psychisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betreffen
der Erkennung und Behandlung psychisch kranker und gestörter Straftäter
gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeutischer Therapie, auch im Maßregel- und Justizvollzug
der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit
den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug einschließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
der Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose
der Beurteilung der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungsfähigkeit
der Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Jugendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil- und Sorgerecht
Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes einschließlich Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit
forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht
verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfragen
der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Suizidalität, Intoxikationssyndrome

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