Schwerpunkt Forensische Psychiatrie

arzt-stethoskop

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Schwer­­punkt Foren­­­si­­sche Psych­ia­trie ist aufbau­end auf der Fach­a­rz­t­wei­ter­­bil­­dung die Erlan­­gung der Schwer­­punk­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
12 Monate während der Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung abge­leis­tet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
ethi­schen und recht­li­chen Fragen, die den Umgang mit psychisch kran­ken, gestör­ten und behin­der­ten Menschen betref­fen
der Erken­nung und Behand­lung psychisch kran­ker und gestör­ter Straf­tä­ter
gericht­lich ange­ord­ne­ter psych­ia­trisch-psycho­the­ra­peu­ti­scher Thera­pie, auch im Maßre­gel- und Justiz­voll­zug
der Beur­tei­lung der Schuld­fä­hig­keit, der Glaub­haf­tig­keit von Zeuge­n­aus­sa­gen und Zeugen­tüch­tig­keit
den Grund­la­gen der Einwei­sung in den Maßre­gel­voll­zug einschließ­lich subsi­di­ärer Maßnah­men unter Beach­tung der gesetz­li­chen Vorschrif­ten
der Beur­tei­lung der Rück­fall- und Gefähr­lich­keits­pro­gnose
der Beur­tei­lung der Verhand­lungs-, Haft- und Verneh­mungs­fä­hig­keit
der Beur­tei­lung der Reife von Heran­wach­sen­den nach Jugend­ge­richts­ge­setz sowie ihrer Anwen­dung im Straf-, Zivil- und Sorge­recht
Fragen des Zivil-, Betreu­ungs- und Unter­brin­gungs­rech­tes einschließ­lich Geschäfts­fä­hig­keit, Testier­fä­hig­keit, Prozess­fä­hig­keit
foren­si­schen Gutach­ten aus den Berei­chen Sozial-, Zivil- und Straf­recht
verwal­tungs- und verkehrs­recht­li­chen Zusam­men­hangs­fra­gen
der Beur­tei­lung und Behand­lung von Störungs­bil­dern wie aggres­si­ves Verhal­ten, sexu­ell abwei­chen­des Verhal­ten, Suizi­da­li­tät, Into­xi­ka­ti­ons­syn­drome

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psychisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betreffen
der Erkennung und Behandlung psychisch kranker und gestörter Straftäter
gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeutischer Therapie, auch im Maßregel- und Justizvollzug
der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit
den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug einschließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
der Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose
der Beurteilung der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungsfähigkeit
der Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Jugendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil- und Sorgerecht
Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes einschließlich Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit
forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht
verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfragen
der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Suizidalität, Intoxikationssyndrome

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Aktuelles Weiterbildung

aktuelles

Befugte Ärzte

befugnis
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-up